Ganzheitlich Energetische Massage - Eugen Miemczyk
                          Alternative Heilverfahren für Sie in Iserlohn


Die Geschichte von Matthias

Teil III Zu Hause

Ich muss jetzt hier anfangen, also von den neuesten Ereignissen. Anfang November 2011 haben wir die Klageerwiderung der ERGO Versicherung bekommen. Und sogar ist ein Gutachten der Victoria Versicherung (jetzt ERGO) vom 2009 Jahr aufgetaucht.
Die ERGO Versicherung vertritt weiter die Meinung, dass bei der OP alles korrekt abgelaufen ist und den Ärzten keinen Vorwurf gemacht werden kann.

Auch die Geschäftsleitung der Märkischen Kliniken in Lüdenscheid ist sich keiner Schuld bewusst. Die wissen immer noch nicht, wenigstens offiziell, ob das ein Arztfehler oder nur „Schicksal“ war.

Meiner Meinung nach wissen sie ganz genau, was damals bei der „OP“ schief gelaufen war, wollen aber nicht zugeben. Jegliche Nachfragen wurden mit dem Verweis auf das laufende Verfahren abgelehnt.

Fehler macht jeder, das ist für mich unumstritten. Nun man muss für eigene Fehler gerade stehen und wenigstens ein bisschen Zivilcourage zeigen und die zugeben. Man kann eigene Fehler eingestehen und aus denen lernen, oder die verleugnen und immer wieder die gleichen machen, als ob das normal wäre.

Es gibt viele gute Ärzte, die eine wunderbare Arbeit leisten. Das ist für mich ganz klar und eindeutig.

Durch solches Verhalten, wie das der Ärzte der Lüdenscheider Klinik wird der gute Ruf der Ärzte ruiniert. Und der Fall Mathias ist kein Einzelfall, wie man fast jede Woche in der Presse oder im Fernsehen zu lesen oder zu sehen bekommt.

Ich werde hier zeigen, mit welchen Methoden die Ärzte und ihre Versicherung jetzt versuchen, sich der Verantwortung zu entziehen.

Schicksal


Die Versicherung probiert, das ganze Missgeschick bei der OP über „ein Schicksal“ von Matthias zu erklären.

Auszug aus der Klageerwiderung der ERGO Versicherung:
„Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass weder die HNO-ärztlich Tätigen noch die anästhesiologisch Tätigen Fehler begangen haben. Sämtlich durchgeführte Maßnahmen erfolgten lege artis. Bei allem Bedauern für das tragische Ereignis des ...) ist festzuhalten, dass das Erwachen mit dem sich daran anschließenden tragischen Ereignis nicht vorhersehbar und auch nicht vermeidbar war. Dies ist als schicksalhaft zu qualifizieren, so bedauerlich es ist."

Und was bedeutet der Blutdruck- und Pulsanstieg? Es hat von 9.05 bis 9.15 Uhr einen erheblichen Blutdruckanstieg gegeben, was ich später erklären werde.

Zuerst muss ich der geehrter Frau Rechtsanwältin die Bedeutung des Wortes „Schicksal“ erklären, weil es schon bedauerlich ist, wenn man etwas schreibt, was man nicht genau versteht.

Auszug aus der Wikipedia:
„Der Begriff hat keine ihm zugrundeliegende eindeutig wertende Bedeutung. Synonym wird das Wort Los verwendet. Zumeist wird als Schicksal eine Art höhere Macht begriffen, die ohne direktes menschliches Zutun das Leben einer Person entscheidend beeinflusst. Beispiele: „Das Schicksal meint es gut mit ihr“, „Er wurde vom Schicksal dazu bestimmt“, „Das Schicksal nahm seinen Lauf“ oder der Schicksalsschlag. In diesem Sinne ist es der Inbegriff unpersönlicher Mächte.
Ein Schicksal ist aber nicht ausschließlich unvermeidbar, daher wird auch davon gesprochen, „sein Schicksal zu meistern“ oder „sein Schicksal in die eigene Hand zu nehmen“.


Um das zu verdeutlichen und Ihrer Logik folgend, sehr verehrte Frau RA:

Schicksalhaft wurde bedeuten, dass z.B. „ein Blitz aus heiteren Himmel in den OP Saal eingeschlagen war und Matthias lebensgefährlich verletzt hat“.
Ich werde trotzdem die Frage stellen, wer für die Installation und die Wartung der Blitzableitungsanlage verantwortlich war.
Dies ist aber nicht passiert. Vielmehr waren das die Ärzte, die durch ihr Wirken zu der tragischen Situation beigetragen haben.

So wie die Frau Anwältin der ERGO Versicherung denkt, kann man auch jedes Verbrechen als schicksalhaft bezeichnen und entschuldigen.

Als „schicksalhaft“ könnte man bezeichnen, wenn Matthias einen Schlaganfall ohne Einwirkung von Dritten erlitten hätte, was nicht der Fall war. Und da könnte man sich fragen, ob der Betroffene das selbst mit verschuldet hat, z.B. durch starkes Rauchen oder Alkoholgenuss, falsche Ernährung oder Lebensstill u.s.w.

Für mich Schicksal bedeutet Ursache und Wirkung, jede Reaktion ist die Folge auf eine Aktion. In anderen Kulturkreisen wird das Wort "Karma" benutzt, was eigentlich das gleiche bedeutet.

Oder noch besser gesagt, Schicksal das sind die K o n s e k w e n z e n von Handlungen.

Und laut der Ausführung der ERGO Versicherung waren 6 Personen die ganze Zeit im OP Saal gewesen, die überhaupt nichts gemacht haben? Das ist nur lächerlich.

Zu dem tragischen Unfall haben eine Reihe von Versäumnissen, chaotische Zustände bei der Dokumentation Vorbereitung, keine Kommunikation zwischen den Ärzten und eine schlampige Arbeit des ganzen Teams geführt.

Matthias kann nur der Vorwurf gemacht werden, wenn überhaupt, dass er in seiner Naivität so ein großes Vertrauen an die Ärzte, auf das „Aufklärungsgespräch“ und die beruhigende Worte des Chefarztes, „dass das nur eine kleine „Schnibi Schnabi ist“ , hatte.


Was wiederum bedeutet, dass über die Gefahren bei so einer OP nie die Rede war.

Als schicksalhaft wurde ich die Antwort auf die Fragen:
warum es gerade Matthias passiert war?
Warum er gerade diese junge Frau kennenlernte und sich verliebte?
Warum er mit ihr eine Wohnung in Schwerte bezog?
Warum er genau zu dem Arzt ging, der ihn für die OP in Lüdenscheid überredete und überweist?     eventuell bezeichnen.

Schließlich hat das Erwachen fast 13 Minuten gedauert, in denen keine von den angeblich 6 Anwesenden im OP Saal nichts bemerkt haben soll? Schon sehr bemerkenswert!

Ich hoffe, dass wir im Prozessverlauf alles klären werden können.

Albert Einstein, Mathematiker und Physiker, ein Genie des letzten Jahrhundert, sagte: „Gott würfelt nicht“.

Das bedeutet, dass nichts von „alleine“ passiert, anders gesagt, es gibt keine Reaktion ohne eine Aktion.


Ich frage mich immer noch, ob die Ärzte und die ERGO Versicherung uns jetzt im Gerichtsprozess beweisen wollen, dass der Anästhesist vor der OP gewürfelt hätte und nach der geworfenen Zahl die Narkose eingeleitete, z.B. eine 1 bedeutet die Narkose für 10 Minuten, eine 2 für 20 Minuten usw.
Stimmt es so? Hat er eine "2" gewürfelt?

Für eine „ja“ Antwort des Klinikum Lüdenscheid wäre ich sehr dankbar und könnte den Unfall dann und nur dann als „schicksalhaft“ anerkennen.
Aber nur, wenn Matthias solcher Narkosedosierung zugestimmt hätte, was ich leider bei besten Willen nicht glauben kann.
Ich glaube auch nicht, dass sich Jemand so einer Narkose bei seiner OP unterziehen würde.

Hier noch ein Beispiel aus meinem alten Berufsleben.

Stellen Sie sich vor, dass die Frau RA einen Gefahrenbaum fällen will, der auf ihrem Grundstück steht und schon so marode ist, dass er zu einer Gefahr für die Umgebung geworden ist.

Der Baum kann nur in eine Richtung gefällt werden, und zwar auf eine Wiese genau zwischen zwei Häuser, dem der RA und ihrem Nachbarn.

Sie hat den besten Gärtnermeister in der ganzen Umgebung bestellt. Er hatte fast 40 Jahre Berufserfahrung und solche Gefahrenbäume schon in einer 5-stelliger Zahl gefällt. Für ihn sollte das eine Routine sein, eben eine kleine „schnibi-schnabi“. Schließlich ist er seit Jahren der Gewinner der Motorsägewettbewerbe.

Vor der Aktion hat er sich alles genau angeguckt und mir der Frau RA besprochen. Dass er die Straße sperren wird und dass zwei seiner Mitarbeiter den Baum mit einem Seil absichern werden, damit er genau zwischen die Häuser fällt. Platz war da genug.

Am nächsten Morgen war es sonnig, kein Wind, also ideale Voraussetzungen für die Arbeiten. Er hat angefangen, den Baum zu fällen. Das Seil angebracht und abgesichert, die Straße gesperrt und den Richtungskeil rausgeschnitten.

Gerade in dem Moment, als er den letzten Schnitt zu Ende gemacht hatte kam wie aus dem heiteren Himmel eine sehr starke Windböe, die den Baum umdrehte und auf die andere Straßenseite umwarf. Die zwei Leute, die das Seil gezogen haben, konnten es nicht mehr halten, die Kraft des Windes war zu stark.

Der Baum fällt genau auf den auf der anderen Straßenseite geparkten, fast neuen, 80.000€ teureren Mercedes der Frau RA und machte ihn um 50 cm flacher. Totalschaden! Schrott!

Der Gärtnermeister entschuldigt sich sofort, (was die Ärzte bis jetzt nicht getan haben), bei der Frau mit den Worten:
„ich weiß nicht, wie das passieren konnte. Mir ist so etwas noch nicht passiert. Bitte entschuldigen Sie, aber das war der Wind, der das alles eingerichtet hat.“

Wie wird die Frau RA reagieren?

Wird sie sagen: „es macht nichts, das war eben nur Schicksal“

Oder fängt sie mit dem Gärtnermeister zu schimpfen an, ihn als den „größten Pfuschgärtner“ zu bezeichnen.

Wird sie nicht die Fragen stellen, wieso er nur 2 Leute zum Absichern mit dem Seil gestellt hatte; wären es drei oder vier, wäre das vielleicht nicht passiert. Oder er hätte einen Flaschenzug benutzen müssen, auch wenn das nicht dem Standard entspricht.

Und natürlich wird sie von ihm eine Entschädigung für ein neues Auto verlangen.

Was meinen Sie, wie würde die so geschätzte Frau Rechtsanwältin reagieren?

Ich meine, dass sie bestimmt nicht die erste Version wählen wird, sondern die zweite.

Und wie würden Sie, liebe Leser, reagieren?

In dem Beispiel wurde „nur“ ein Auto zu Schrott gemacht, im Fall Matthias ein gesunder junger Mann zu einem Pflegefall.

Ein Auto kann man ersetzten, sprich ein neues kaufen. Versuchen Sie die Gesundheit zu kaufen oder zu ersetzen, ob das gelingt?

Wie viel ist die „GESUNDHEIT“ wert?

Ich habe den Eindruck, dass ein Handwerkerschaden viel schneller reguliert werden als ein Arztfehler. Haben die Handwerker vielleicht mehr Mut und Zivilcourage als die Ärzte, um ihre Fehler zu gestehen?

Oder machen die Ärzte doch keine Fehler?

Seit dem tragischen OP Unfall von Matthias beschäftige ich mich zwangsläufig mit dem Thema "Ärztepfusch".


Bei den meisten Fällen, die ich gesehen oder über die gelesen hatte wird durch die Ärzte und deren Versicherungen auf ein „Schicksalsschlag“ verwiesen und keine Entschädigung geleistet. Man muss in allen Fällen sehr lange mit den Versicherungen wörtlich „kämpfen“. Das scheint ein Standard zu sein, eben eine Routine. (nach der Routine OP)

Wie unser Anwalt sagte, die Versicherungen hoffen auf das Ableben der Geschädigten, oder dass sie die Kraft verlieren, um ihr Recht zu kämpfen, dann werden sie mit niedrigeren Beträgen entschädigt.

Der Präsident der Ärztekammer beschwert sich bei jeder Gelegenheit, ob im Fernsehen oder in der Presse, dass man nicht „Ärztepfusch“ sagen sollte, nur „Ärztefehler“, da die Ärzte auch nur Menschen sind und wie jeder, machen auch die Fehler.

Paradox ist aber, dass die Ärzte selber ständig bestreiten, dass sie Fehler gemacht haben und versuchen immer, das auf das „Schicksal des Patienten“ zu verschieben.

Tja, wenn man Fehler macht, die man zugibt und aus denen lernt, kann ich das akzeptieren. Die „Konsequenzen“ dieser Fehler muss aber derjenige, die die gemacht hat doch selber tragen, auch wenn man die zugegeben hatte. Die Ärzte sind doch gegen ihre Fehler versichert.

Um wie viel einfacher es für die Geschädigten wäre, wenn die Ärzte ihre Fehler zugegeben hätten?

Keine lange Prozesse mehr, kein unnötiger Stress für die Opfer und deren Familien- das wäre eben normal. Man könnte sich nur auf die Genesung der Betroffenen konzentrieren.

Sofort Geld für die so nötigen Umbauten bei Behinderung, zusätzliche Therapien usw.

Wenn man eigene Fehler über Jahre hinweg ständig bestreitet, wie das eben die meisten Ärzte tun, da passt mir einfach das Wort „Pfusch“ viel besser.

Und noch mal eine „wenn“- wenn man etwas ständig über Jahre bestreitet dann wird es für diejenigen zur Wahrheit, als ob nichts passierte.

Schließlich weiß ich, der „Gott in Weiß“ doch am Besten, was da abgelaufen ist.

Wenn man die „Fehler“ zugegeben hätte, könnte man darüber offen unter „Kollegen“ sprechen, eben um gleiche Fehler in der Zukunft zu vermeiden, auch in anderen Krankenhäusern oder Kliniken.

So, jetzt habe ich aber genug über „Schicksal“ geschrieben. Ich hoffe, das jeder jetzt weiß, was „Schicksal“ bedeutet und das die Verantwortung für das, was passiert ist, immer jemand zu tragen hat. (Manchmal auch wir selber)


Blutdruckanstieg

Die Anwältin der ERGO Versicherung in der Klageerwiderung schreibt:

"Der Blutdruck stieg zu keinem Zeitpunkt an, sondern wurde auf ein Normalniveau gebracht, da bei derartigen Operationen seitens der Operateure ein niedriger Blutdruck erwünscht ist, um die Blutung möglichst gering zu halten. Somit war auch das Vorgehen hinsichtlich des Blutdrucks medizinisch korrekt und behandlungsfehlerfrei."

Die ERGO Versicherung versucht jetzt sogar mit Lügen das Gericht und uns für dumm zu verkaufen.
Da wurden wahrscheinlich neue anästhesiologische Berichte erstellt, weil in dem Bericht, was wir vom Klinikum Lüdenscheid am 22.10.2008 erhalten haben, man ganz deutlich den Blutdruckanstieg sehen kann.
Sogar im Schreiben der Victoria Versicherung vom 28.08.2009 an unseren Anwalt war noch die Rede über den Blutdruckanstieg „Auf die Blutdruckerhöhung wurde adäquat reagiert.“

Ausschnitt aus dem Anästhesiebericht vom 09.07.2008, wo der Blutdruckanstieg während der OP zwischen 9.00 und 9.15Uhr deutlich zu erkennen ist:


Ich frage mich immer noch, ob die Eintragungen im Anästhesiebericht (aus Kostengründen) eine Putzfrau oder ein 1€ Jobber gemacht hat. Wäre das ein Anästhesist, dann müsse er wissen, was er dort schreibt und wie man reagieren muss. Hier will ich aber nicht die Putzfrauen beleidigen. Ich meine, die hätten es gewusst, dass man bei so einem Blutdruckanstieg während einer OP Alarm schlagen muss.


Auszug aus unserem Gutachten für Anästhesie, Seite 3:
„Nach 09.05 Uhr stiegen Blutdruck (von 95/50 auf 160/110 mmHg) und Herzfrequenz (von 6o auf ca. 8o/min) an. Während der Blutdruck ab 09. 25 Uhr wieder abfiel, nahm jetzt der Puls von 7o auf 145/min zu, um dann wieder auf Werte um 8o/min um 10.35 Uhr zu sinken. Zwischen 09.45 und ca. 10.10 bestand eine starke Hypotension mit einem Minimalwert von 45/35 mmHg (um 09.50 Uhr).

Auszug aus dem Klageerwiderung der ERGO Versicherung:
„da bei derartigen Operationen seitens der Operateure ein niedriger Blutdruck erwünscht ist, um die Blutung möglichst gering zu halten“

...haben Die Anästhesisten den Blutdruck bis auf 45/30 gesenkt! Bravo!!! Der Operateur hat sich gefreut, dass der Patient so richtig ruhig gestellt war.


Die Awarenes Definition


Die Versicherung versucht über alles mögliche eine Erklärung zu den Ursachen des Unfalls zu finden, leider sieht die Fehler nicht, die die Ärzte gemacht haben. Und die wissen ganz genau, was sie falsch gemacht haben.

Unten ist ein kleiner Auszug aus der Klageerwiderung.
Seite 6:
"Zu keinem Zeitpunkt waren Hinweise gegeben, dass eine so genannte Awareness folgen könnte.
Hinweise hätten sich z. B. aus der Blutdrucksituation ergeben. Gerade die Blutdrucksituation spricht jedoch für eine tiefe Sedierung und gerade nicht für eine Awareness."


Und weiter:
"Die Durchführung der Narkose ist nicht zu beanstanden, sondern erfolgte medizinisch korrekt. Auch die Dosierungen und die angewandten Medikamente waren medizinisch korrekt und entsprachen dem Standard. Warum es zu einem Erwachen des Klägers zu 1.) (so genannte Awareness) gekommen ist, ist unerklärlich. Aufgrund der verabreichten Präparate hätte ein solches Erwachen überhaupt nicht stattfinden dürfen und können. Die Dosierung der Medikamente war vollkommen adäquat und auch die Zusammensetzung der Medikamente. Die Reaktion des Patienten ist aufgrund der verabreichten Präparate nicht nachvollziehbar. Dies gilt insbesondere auch unter der Prämisse, da an sich eine Bewegung bei der so genannten Awareness überhaupt nicht möglich ist. Aufgrund der gegebenen Präparate, insbesondere hinsichtlich der Dosierung, ist die Reaktion des Klägers zu 1.) nicht nachvollziehbar und nicht erklärlich."

Wie die Blutdrucksituation ausgesehen hat kann man oben auf dem Bild ganz deutlich sehen.

An dieser Stelle muss ich wieder zu Wikipedia greifen, um den Begriff "Awarenes" der Frau RA zu erklären.

Auszug aus der Wikipedia:
"Intraoperative Wachheit (engl. Awareness) liegt vor, wenn ein Patient während einer Allgemeinanästhesie (Narkose) seine Umwelt teilweise oder vollständig wahrnimmt oder Aufforderungen aktiv befolgt. Es werden intraoperative Zustände von Wachheit ohne Erinnerung von solchen mit unbewusster (impliziter) und bewusster (expliziter) Erinnerung im Nachhinein unterschieden, wobei die meisten Betroffenen zur ersten Gruppe gehören… „Das Erleben von Awareness ist sehr variabel und kann Hör- und Sehwahrnehmungen und die Empfindung von Schmerz, Lähmung, Hilflosigkeit und Angst umfassen. Die Rekonvaleszenz nach dem Eingriff kann deutlich beeinträchtigt sein (akute Belastungsreaktion), in der Regel ist ein Erleben von intraoperativer Wachheit aber nicht mit längerfristigen Folgen assoziiert. In Einzelfällen kann es zu Ausbildung einer behandlungsbedürftigen Posttraumatischen Belastungsstörung kommen. Dies kann auch durch Wachheitszustände ohne bewusste Erinnerung verursacht werden.“

Also Aufstehen oder Bewegen ist in dem Begriff nicht erwähnt. Und das war auch kein „Awareness“, sonder ganz normales Aufwachen nach einer Narkose, die viel zu flach dosiert war.

Hier noch eine Lüge der ERGO Versicherung.

In der Klageerwiderung schreibt die Anwältin:
„Die Anästhesie wurde dauerhaft im Beisein des Beklagten zu 6.) und zu 7.) durchgeführt. Der Beklagte zu 6.) hat sich für einen kurzen Moment, in dem jedoch keine Veränderung der Narkose durchgeführt wurde, für wenige Sekunden aus dem Operationssaal entfernt, da er die Saalaufsicht in diesem OP-Trakt hatte und zwei OP-Säle liefen. Während dieser Zeit war der Beklagte zu 7.), der sich zu diesem Zeitpunkt in seiner Assistenzarztzeit befand und zu diesem Zeitpunkt weit fortgeschritten im 2. Weiterbildungsjahr zum Anästhesiologen befand, unmittelbar bei dem Kläger zu 1). Der Beklagte zu 7.) war zu diesem Zeitpunkt nicht unerfahren, sondern hatte eine Vielzahl derartiger Operationen/Anästhesien durchgeführt. Der Beklagte zu 7.) saß die gesamte Zeit ohne Unterbrechung am Kopf seitlich neben dem Patienten und überwachte die Situation.“

Matthias war ein Privatpatient und hatte eine Wahlleistung bei der OP auch durch den Chefarzt seitens Anästhesie unterschrieben, dass nur der Chefarzt persönlich oder von ihm bestimmte Oberärzte ihn beraten und behandeln sollen.

In einem Privatgutachten der ERGO Versicherung, die 2013 erstellt wurde und uns vor dem Prozess ausgehändigt wurde schreibt der Gutachter:

"… stellt es in der BRD die Regel dar, dass Assistenzärzte unter oberärztlicher Aufsicht während weiterer Teile der Operation alleine durchführen. In der Regel ist je nach Ausbildungszustand der Oberarzt dann während der kritischen Phasen der Anästhesie und der Operation im OP, dazwischen verlässt er jedoch immer wieder den OP-Saal, um andere Assistenzärzte ebenfalls zu betreuen."

Eine Operation, die in direkter Hirnnähe durchgeführt wird, ist doch als kritisch zu bezeichnen, oder liege ich als Laie falsch?

Dr. K., als Assistenzarzt war nicht berechtigt, die Narkose bei der gefährlichsten Phase der OP bei einem Privatpatienten zu überwachen, da kann man sagen, ein klarer Fall von Betrug seitens des Chefarztes der Anästhesie.

Ist es auch so bei anderen Privatpatienten in der Klinik vorgegangen? Oder werden sie so wie Matthias vera.....? Ich bin sehr neugierig?

Die Aussagen der beteiligten Ärzte widersprechen sich ganz gewaltig.

Der Assistenzarzt schreibt aber selber in seiner Stellungnahme zu dem HNO-Operations- bzw. Anästhesiezwischenfall am 9. Juli 2008, was die Anwältin auch gelesen haben müsste, so:

„Während der o. g. Operation wurde ich gebeten, kurzzeitig für OA Dr. A. die Narkoseüberwachung zu übernehmen. Es handelte sich um eine totale intravenöse Anästhesie (TINA), bei Beginn meiner Anwesenheit schlief der Patient ruhig unter einer Anästhetikagabe, die schon deutlich über der Standarddosierung lag (Propofol 10 mg/kg KAörpergewicht/h anstatt ca. 6 mg/kg KG/h und Remifentanil 0,5 pg/kg KG/min anstatt 0,15 – 0,3 pg/kg KG/min)."

Also hat er nicht „die gesamte Zeit ohne Unterbrechung am Kopf seitlich neben dem Patienten“ gesessen, wie die Anwältin glaubhaft machen will, sondern wurde angeblich kurzzeitig und direkt vor dem Unfall eingesetzt. („bei Beginn meiner Anwesenheit… Anästhetikagabe, die schon deutlich über der Standarddosierung lag (Propofol 10 mg/kg))

Und weiter:

„Ungefähr eine Minute, nachdem Dr. med. A. den OP-Saal verlassen hatte, beschwerte sich Dr. med. D. plötzlich, dass der Patient gleich aufstünde,' so dass ich mich sofort zur Perfusorspritze begab, um die Narkose mit einer Bolusgabe zu vertiefen. In dieser Zeit kam es zu einer Gefäßverletzung durch die Operationsinstrumente mit anschließender starker Blutung."

Diese Aussage des Assistenzarztes ist sehr zu hinterfragen.

Aus dem OP Bericht kann man ablesen, dass während des Unfalls kein Anästhesist im OP Saal war, was Dr. D., als Verfasser unbewusst bestätigt hat. Wieso schreibt er denn:

(nur) „...die Anästhesie wird laut und deutlich auf die Situation hingewiesen…“ und „Schwester A. war völlig erschrocken von der Situation…“ benennt aber keinen von den Anästhesisten, und weiter „Als der Patient wieder genügend Narkosehilfe durch den herbeigerufen Oberarzt erreicht hat…“

Diese 10 mg/kg ist auf dem Anästhesieprotokoll um 9.18 Uhr notiert, also nach fast 20 Minuten seit dem Beginn der OP und wurde erst nach dem Unfall gegeben! (laut dem OP Bericht durch den Oberarzt Dr. A.)

Der Oberarzt, Dr. A. schreibt selber:
„Drittens habe ich nicht den OP-Saal verlassen, als der Operateur das Navigationsgerät einsetzte. Die Operation dauerte zu diesem Zeitpunkt bereits 20 – 25 min an. ... Gemäß den üblichen OP-Zeiten des Operateurs bahnte sich aus meiner Sicht das Ende der OP an.“

Im OP Bericht ist das Gegenteil zu lesen. Dort fängt Dr. D., der Chefarzt der HNO Abteilung der Märkischen Kliniken in Lüdenscheid gerade mit der „Navi OP“ an.

„Es wird dann das Navigationssystem in Position gebracht und eingescannt, zunächst mit dem geraden Saugpointer und die Fehlerabweichung bestimmt.
Es wird dann die mittlere Nasenmuschel abgespreizt und mit dem Pointer die Scannung entlang der Schädelbasis überprüft bis zur Keilbeinhöhlenvorderwand und dem Keilbeinhöhleneingang links; gerade in diesem Moment schlägt der Patient die Augen auf, wird offenbar wach, bewegt sich deutlich ruckartig mit dem Kopf nach vorne oben, ohne dass schnell genug das Instrument aus der Nasenhöhle entfernt werden kann und der Sauger sich über die Keilbeinhöhle nach dorsal reindrückt. Der Patient macht weitere Abwehrbewegungen mit dem Kopf."

So große Unstimmigkeiten in den Aussagen der Ärzte können nur eins bedeuten- sie lügen was das Zeug hält.

Eins ist sicher wie Amen in der Kirche- der Anästhesist- Oberarzt, Dr. A. war während des OP Unfalls, bei der gefährlichsten Phase der OP, nicht im OP Saal.

Ich hoffe, dass alle Lügen im Prozessverlauf geklärt werden könnten und die ganze Wahrheit über die Pfusch OP ans Tageslicht gebracht wird.

Das Mitgefühl

Weiter in der Klageerwiderung schreibt die Anwältin der ERGO und der Ärzte:

„An dieser Stelle möchten die Beklagten besonders zum Ausdruck gebracht wissen, wie tragisch die Erkrankung des Klägers zu 1.) ist. Das Mitgefühl gilt voll und ganz dem Kläger zu 1.). Unabhängig hiervon kann dieser Zustand jedoch nicht den Beklagten angelastet werden.“

Das ist keine Erkrankung, das sind nur Folgen einer schlampigen Arbeit der Ärzte der Märkischen Kliniken in Lüdenscheid.

Über das Mitgefühl der Beklagten haben wir leider nichts erfahren, aber ich würde mich richtig freuen, wenn das in irgendeiner Weise bewiesen werden konnte. Als Vater und gesetzliche Betreuer von Matthias muss ich leider das Gegenteil feststellen.

Keiner in irgendeiner Weise hat bei uns nachgefragt, wie es dem Matthias geht, oder wovon er jetzt zu Leben hat.

Als Beispiel sage ich nur, dass wir über ein Jahr ab Matthias Einzug zu uns sparen haben müssen, um endlich das Bad behindertengerecht sanieren zu können. Bis dahin hat er in einer normalen Duschkabine geduscht, von der ich nur die Glasvorderwand abgebaut habe. Und das war für ihn und uns eine Quälerei.

Vielmehr fühlen wir uns jetzt, nach über vier Jahren seit dem Unfall, durch die Stellungnahme der Ergo Versicherung und der Märkischen Kliniken in Lüdenscheid verspottet und verhöhnt.

Hier eine besondere "Rosine" aus der Klageerwiderung.

Die Anwältin schreibt weiter:
„Es wird bestritten, dass der Kläger zu 1.) überhaupt am 01.07.2009 berufstätig gewesen wäre. Dies hätte u. a. erfordert, dass er bis dahin mit seiner Dissertation fertig gewesen wäre. Auch dies wird bestritten. Ebenso wird bestritten, dass der Kläger zu 1.) ein konkretes Stellenangebot von ….. hatte.“

Diese Unterstellung:
„Es wird bestritten, dass der Kläger zu 1.) überhaupt am 01.07.2009 berufstätig gewesen wäre. Dies hätte u. a. erfordert, dass er bis dahin mit seiner Dissertation fertig gewesen wäre. Auch dies wird bestritten…“
ist schon mehr als geschmacklos. Schließlich auch die, die diese Worte geschrieben hat, hatte ihre Dissertation auch auf irgendeine Weise fertiggekriegt, und sogar, was für ein Wunder, einen Job bekommen.

In einen Gespräch mit der Frau Dr. …, die die Promotion seitens der Firma …. betreut hat, wurde Matthias als „ausgesprochen interessierten und engagierten jungen Wissenschaftler bezeichnet, mit dem ich sehr gerne über einen längeren Zeitraum zusammengearbeitet hätte.“
Matthias hatte 2000€ Industriestipendium von der Firma……. bekommen, um ihn nach seiner Dissertation zu beschäftigen.

In Deutschland werden ungefähr 100.000 Informatiker gesucht, also hätte Matthias bestimmt einen sehr guten Job finden können, auch wenn er nicht in der Firma …. eingestellt wäre.

Noch eine Sache, die uns schwer am Herzen liegt.

In der letzten Zeit erreichen uns immer wieder Informationen, dass manche von unseren Bekannten, Familienangehörigen, (Gott sei Dank, nur sehr wenige) oder die, die uns kennen, schon jetzt neidisch auf die Entschädigung sind, die wir für Matthias klagen. Es sieht so, ob sie statt Augen nur die zwei „$  $“ Zeichen haben. Und das obwohl wir bis jetzt keinen Cent von der Versicherung bekommen haben. Die rechnen schon sogar für uns, wofür wir das Geld ausgeben können.

Wieso waren sie nicht neidisch, als der schreckliche OP Unfall passierte oder danach, wenn wir um Matthias Leben richtig gekämpft haben? Wieso waren Sie nicht neidisch, als wir jeden Tag nach Essen und später in die REHA Klinik gefahren waren und die gefeiert, Urlaub gemacht oder nur Spaß gehabt haben?

Damals haben wir von allen fast nur „ihr müsst euch damit abfinden, es wird nichts mehr, er wird so bleiben“ gehört! Die, die an Matthias Genesung geglaubt haben, kann ich auf einer Hand aufzählen.

Neid ist ein sehr schlechtes Gefühl, er kann sich ganz schnell auch in Wut oder schlimmer noch, in Hass umwandeln oder den dazu ziehen.

Ich kann den Neidern einen Vorschlag machen. Es ist ganz einfach. Sie müssen sich bei der Klinik in Lüdenscheid melden. Fragen Sie einfach nach der Abteilung, die so hochlobend von der Anwältin der Ergo Versicherung und des Klinikum beschrieben wird:
„Die Abteilung …. ist weit über die Grenzen von Lüdenscheid hinaus bekannt und somit werden viele Patienten auch aus weitem Umkreis speziell in diese Klinik eingewiesen, da sie führend im Bereich der HNO-Operationen ist. Das operative Regime beinhaltet alle modernen Verfahren, wobei insbesondere als besonderes Sicherheitsinstrument die so genannte Navigationschirurgie zu erwähnen ist, die im Hause….. bereits von den Anfängen der Navigationschirurgie bis heute mitbegleitet wurde und seit dem Jahre 2001 über ein eigenes Gerät verfügt. Somit besteht eine 10-jährige Erfahrung allein in der Navigationschirurgie.“
„….ein besonders erfahrener HNO-Arzt auf dem Gebiet der Chirurgie ansässig war, der über die besonderen technischen Einrichtungen der so genannten Navigationschirurgie verfügte und grundsätzlich mikro-endoskopisch operieren konnte, so dass aus technischer Sicht das optimal mögliche veranlasst werden konnte, um den Eingriff sicher zu gestalten.“

Weil die ERGO Versicherung den Chefarzt so lobt, habe ich diese Worte zitiert. Schließlich war er als Chefarzt für das ganze Ärzte- und OP Schwester Team verantwortlich. Und das waren seine Worte: “dass das nur eine kleine „Schnibi Schnabi ist“


Es geht hier nicht um den Schuldigen zu finden, das liegt in der Kompetenz des Gerichts.

Versuchen Sie dort einen Termin für eine OP zu kriegen. Mit ein bisschen „Glück“ können Sie auch so etwas wie Matthias erleben. Und nachher können Sie um die Gerechtigkeit mit den Ärzten und der Versicherung kämpfen. Ich wünsche Ihnen viel „Spaß“ und noch viel mehr „Geld“ damit.

Aber seien Sie bitte nicht neidisch.

Wir würden die ganze Entschädigung und noch alles, was wir haben, dafür geben, um die schreckliche OP ungeschehen oder rückgängig machen zu können.

Da muss ich einen alten Spruch zitieren:


Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts!


Das Geld soll eine Entschädigung für alles, was Matthias durch den tragischen OP Pfusch verloren hat und eine Absicherung für seine Zukunft, wenn wir als seine Eltern nicht mehr für ihn da werden.

Man hat Matthias sein ganzes Leben und seine Existenz zerstört. Er hat alles verloren, was für einen jungen Mann wichtig ist: seine Gesundheit, einen sicheren und guten Job, eine wissenschaftliche Karriere, und ein selbständiges Leben. Seine Ex-Verlobte hat ihn nach der stationären REHA im Februar 2008 nicht mehr in die gemeinsame Wohnung rein gelassen und ihn verlassen.

Er war ein junger, lustiger Mann. Hatte eigene Wohnung, ein nicht niedriges Stipendium für seine Doktor Arbeit und nach Abschluss als Doktor der Informatik einen sicheren und gut bezahlten Job.
Statt seiner Lieblingsfreizeitbeschäftigung, Salsa Tanzen in der Tanzschule oder in der Disco, wie viele junge Leute in seinem Alter machen, sieht er mit seinen Eltern fern.

Erst nach 2 Jahren, als die „Kommunikation“ besser klappte haben wir erfahren, dass der Matthias schlechter auf dem linken Auge sieht. Die nachfolgenden Untersuchungen haben ergeben, dass der linke Augennerv stark beschädigt ist.
Er hat einen dauerhaften V-Shunt, um das Hirnwasser abzuleiten und jetzt (nach 3 Operationen) eine künstliche Schädeldecke.
Er muss täglich noch Medikamente nehmen, unter anderen blasenstärkendes Oxybutynin, Stimmungsmacher (gegen Depresionen) Cipralex, und gegen Spastik Baclofen.
Sein Kopf ist teilweise durch mehrere Schädel OP entstellt. Es ist nicht sicher, ob noch nächste OP stattfinden werden. Man muss bedenken, dass z.B. der V-Shunt verstopfen oder eine Entzündung erfolgen könne. Wie lange der künstlichen Schädeldackel aushalten wird weiß man auch nicht. Der Schädeldeckel ist von einer Seite nicht mit dem Schädelknochen zusammengewachsen. Bei gegenstoßen kann eine direkte Verletzung des Hirn passieren.
Überall, wo er hingehen will, braucht er eine Begleitung, kann nicht selbständig in die Stadt oder ins Kino fahren. Vom selbständigen Autofahren ganz zu schweigen.

Ich kann sagen, er wurde fast umgebracht und ohne meine Hilfe wäre er im besten Fall ein Wachkommapatient, wenn er überhaupt überlebt hätte. Die Schulmedizin hatte im keine Chance eingeräumt.

Die Medikamente, die für das künstliche Koma gesorgt haben, wurden doch nach 3 Tagen nach dem Unfall abgesetzt, er wurde aber nicht wach und noch 9 Tage künstlich beatmet.

Wie anders kann man das erklären, dass die Ärzte in dem Klinikum Essen das offene Loch in der Nasenhinterwand erst ernst „bemerkt“ haben, als Matthias aus dem Koma erwachte. War das nicht so, dass sie auf Matthias Sterben gewartet haben? Das Loch war die ganze Zeit offen, die Bakterien und Viren hatten freien, direkten Zugang zum Hirn. (so die spätere Erklärung der Ärzte, warum die OP so schnell wie möglich stattfinden soll).

Wie ist es möglich, dass es über 3 Wochen lang zu keiner Hirninfektion kam?

Es ist mir erst im Sommer dieses Jahres nach der zahllosen Diskussionen in den Medien über den Organspendenpass eingefallen; hätte Matthias einen gehabt, wäre er schon längst in die Ersatzteile zerlegt.

Er war doch für Hirntod erklärt und 9 Tage lang künstlich beatmet, hat 18 Tage im Koma gelegen, also beide Voraussetzungen für die Organentnahme waren erfüllt!

Was ist mit seinen seelischen Problemen?

Er kann nicht erzählen, was er fühl oder denkt. Die beste Möglichkeit, das alles nachzuempfinden ist, dass der, die diese Worte liest, sich selbst in seine Lage versetzt.
Was kann man denken, wenn man erwacht und ALLE Erinnerungen weg sind?
Kann man noch überhaupt denken?
Wie kann fühlt sich ein junger Mann, dem eine junge Krankenschwester die Pampers wechseln muss?
Wie fühlte sich ein junger Mann, der jedes Mädchen haben könnte, wenn er vor einer jungen Therapeutin in die Hose macht, so dass die Therapie abgebrochen werden müsste?
Was denkt man, wenn man früher jedes Wochenende durchgetanzt hat und jetzt nur im Rollstuhl sitzen kann? Und alle sagen, ich bin schon sooo gut drauf im Rollstuhl.
Wie fühlt es sich, wenn man etwas sagen will und das nicht rauskommen kann?
Was spürt man, wenn die Kumpels über ihre Erfolge in der Arbeit erzählen? Und ich kann mich nur über meine Erfolge bei der Rehabilitation freuen, obwohl ich auch gerne lieber über meine wissenschaftliche Karriere erzählen würde.
Was fühlt man, wenn man sieht, wie die Freunde Familien gründen und Kinder kriegen, so wie Matthias auch gewollt und geplant hatte.
Wie fühlt man sich, wenn man um jeden Kinobesuch oder Einkaufsfahrt um eine Begleitung bitten muss?
Wie fühlt sich der Gedanke an: „Was habe ich verbrochen, dass ich jetzt als schwerstbehindert nur auf fremde Hilfe angewiesen bin.“
Wie fühlt sich das an: „früher konnte ich richtig laufen und tanzen, jetzt kann ich nur mit einer Begleitung aus dem Haus, weil ich noch ständig das Gleichgewicht verliere“?
Was denkt man, wenn Worte in einer 6-steliger Zahl wiederholt wurden und die nicht im Kopf bleiben wollen?
Die 4 Grundfarben wurden 3 Jahre jeden Tag mehrmals geübt und erst jetzt, nach 4 Jahren kam der Erfolg. Matthias kann die Farben (nicht immer, aber immer öfters) richtig benennen.
Wie ist es, wenn man die Zahlen bis 10 nicht beherrschen kann?

Also seien Sie bitte nicht neidisch auf das Geld, das wir noch nicht haben.
Es ist einfach nicht schön.

Matthias geht es immer besser, dank seinem eisernen Willen, gesund zu werden, und unserer Unterstützung. Er hat jetzt- (15.12.2012) einmal pro Woche Krankengymnastik nach Bobath- ½ Stunde, 2-mal die Woche Logopädie a 45 Minuten und 2-mal die Woche Ergotherapie a 45 Minuten.
Seit einem Monat übt er zusätzlich an „Armeo“ Gerät, auch 2-mal wöchentlich. Das ist ein computerunterstützendes Gerät, der hilft, den Arm zu aktivieren. Er nimmt dem Arm teilweise die Schwerkraft, so dass leichte Bewegungen des Arms schon möglich sind.

Wir machen mit ihm zusätzlich jeden Tag, auch an den Feiertagen: Gehübungen, Sprach- und Leseübungen, auch schon mit Computer, und Gymnastik. Jetzt, nach 4,5 Jahren seit dem Unfall bekommt er von mir immer noch 2-mal wöchentlich eine Zusammensetzung aus Reiki und Massage a 2 Stunden. Insgesamt arbeiten wir zusätzlich zwischen 2 und 5 Stunden täglich, und das ist eine verdammt harte Arbeit.

Er kann zwar schon gehen, braucht dabei aber ständig fremde Hilfe, weil sein Gleichgewicht noch gestört ist und ab und zu stolpert er über eigene Füße.

Ich habe ein Paar Bilder zusammengestellt, die Matthias in den Jahren 2010 und 2012 zeigen.


Oben Links- Ausflug nach ZOO Münster 2009
Unten Links-Hochzeit von seinem Freund 2009
Oben Mitte- Landes Gartenschau in Hemer-2010
Unten Mitte- tägliche Gymnastik- Scherenschritt
Oben Rechts- tägliche Gymnastik- seitlich gehen
Unten Rechts- tägliche Gymnastik- Schulteraktivierung


Auf diesem Bild sind Erinnerungen von diesem Jahr (2012). Unser erster Urlaub am Bodensee, einer Hochzeit und einem Ausflug zum Botanischen Garten in Wuppertal.



06.2012

Matthias "Schicksal" hat die Interesse der "Aktueller Stunde" des WDR geweckt. Es wurde eine Reportage über ihn und uns gedreht und am 19 Juni 2012 ausgestrahlt. Zu sehen auf YouTube.

https://www.youtube.com/watch?v=Nvbbv9oFJG4&feature=youtu.be



Im März 2014 hat das Amtsgericht ein erneuten Gutachten wegen Matthias Betreuung erstellen lassen. Das Gutachten wurde im Juli fertig. Es bestätigt Matthias Fortschritte, leider sind sie noch nicht groß genug, dass er keine Betreuung mehr brauchen wurde.

Mitte Juli hat uns eine Richterin des Amtsgerichtes zu Hause besucht, um sich persönlich Matthias Zustand anzusehen. Danach haben wir die Betreuungsurkunde und später das Gutachten erhalten.

So ist die Betreuung im gleichen Umfang um weitere 5 Jahre verlängert worden. Ich habe die Betreuungsurkunde samt Gutachten Matthias Anwalt geschickt, der hat alles an das Gericht und die Gegenseite- die Anwältin der Märkischen Kliniken und die ERGO Versicherung weiter geleitet.

Am 10.09.14 kam prompt die Antwort der Anwältin.
Sie schreibt; das muss ich direkt zitieren, so scham- und herzenslos das ist:

"Es muss mit Nichtwissen bestritten werden, dass der Kläger den Zustand so aufweist wie er in dem gegnerischen Schriftsatz dargestellt ist. Insbesondere wird mit Nichtwissen bestritten, dass dies auf die streitgegenständliche Fehlbehandlung zurückzuführen ist."

Anna hat sich wieder todgeärgert, ich musste lachen.

Ich habe mir vorgestellt, wie panische Angst die Ärzte schon jetzt haben müssen, dass ihre Anwältin zu solchen Mittel greifen muss, um uns noch unter psychischen Druck zu setzen.

Um ihr Schreiben zu kommentieren, musste ich mich auf das Niveau der Frau Rechtsanwältin begeben, das will ich aber nicht.
Der Prozess fängt bald an, da wird alles geklärt.

Jeder kann sich wieder seine eigene Meinung bilden, wie hart sich die Versicherung zu Wehr setzt, um nicht für die Fehler ihrer Mandanten gerade zu stehen.

Am 19 November 2014 war es so weit. Der erste Gerichtsprozesstag. Zum ersten Mal konnte ich den Ärzten direkt in die Augen sehen.

Mein Eindruck war ernüchtern. Noch auf der Flur hätte ich die Gefühle der Ärzte gespürt, besonders von dem Chefarzt- dass Matthias für das, was am 9 Juli 2008 passiert war, selber und alleine verantwortlich ist.

Sie wirkten beleidigt, dass sie vor Gericht gezehrt wurden. Am besten sollten wir uns für die Unangenehmigkeiten bei den „Göttern in Weiß“ entschuldigen und auf den Prozess verzichten.

Nach der Klagevorlesung hatte der vorsitzende Richter einen Vergleich vorgeschlagen, dem wir nach der Absprache mit unserem Anwalt zugestimmt haben. Wie ein Wunder, und völlig für uns überraschend, die Anwältin des Klinikums auch. Mathias sollte das ganze Schmerzensgeld bekommen, was wir geklagt haben, und 75% von den restlichen beklagten Kosten.

Zum Schluss hat er angekündigt, dass er die Unstimmigkeiten in der OP Dokumentation und die Ursachen des Unfalls unbedingt klären will.

Die Ärzte wurden immer unruhiger und dann habe ich ein anderes Gefühl von der Gegenseite gespürt.

Angst, dass die Wahrheit über die Ursachen des OP Unfalls ans Licht kommen könnte. Manche hatten sehr viel, andere weniger, aber alle Ärzte hatten Angst.

Was ist denn bei der OP schreckliches passiert, welche Fehler sie gemacht haben, außerdem, dass Matthias fast umgebracht wurde, dass sie jetzt eine so große Angst vor der Wahrheit haben?

Zurück zum Vergleich.
Nach 4 Monaten seit dem ersten Prozesstag hat sich herausgestellt, dass das nur die nächsten Spielchen auf Zeit waren. Die Versicherung wollte einfach keine Vorauszahlung leisten. Am letzten Tag der Nachfrist, am 25.02.2015 hat ihre Anwältin uns mitgeteilt, dass sie nicht ohne eine Aufstellung der Rechnungen zahlen kann und will und wir das doch verstehen sollen.

Unser Anwalt wollte aber nur eine Vorauszahlung von 1/3 des Schmerzensgeldes, das vom Gericht in der Vergleichsvereinbarung zugesprochen wurde, und dem die Anwältin im Gericht zugestimmt hatte, als Zeichen, dass die ERGO Versicherung ernst mit dem Vergleich meinte.

Wie sollte die Rechnung für ein Schmerzensgeld aussehen? Wer sollte die ausstellen? Ich weiß es einfach nicht.
Schließlich hatte sie alle Rechnungen bis 2011 mit unserer Klage erhalten. Hätte sie den Vergleich ernst genommen, könnte sie unseren Anwalt einfach anrufen oder anschreiben, mit der Bitte, noch fehlende Rechnungen einzureichen und nicht bis zum Ende der Frist mit einer unfassbaren Ausrede gewartet.

Die vergangene Zeit habe auch genutzt, um mich noch besser für den jetzt sicher bevorstehenden Prozess vorzubereiten. Ich habe alle OP Akten und die Gutachten zum wiederholten Mal gelesen und mir ist eine Sache eingefallen- eine Streichung auf der ersten Seite des Anästhesieberichtes.


Dort wurde die „Septum OP“ durchgestrichen, obwohl der Operateur, Dr. D. das an der ersten Stelle, als durchgeführt, in seinem OP Bericht schreibt: „Zunächst Septumkorrektur:“


Ich habe gelernt, dass bei einer „Streichung“ eine Unterschrift stehen muss, von dem, der diese Nachbesserung gemacht hatte. Das bei einem so wichtigen Dokument, wie ein Narkosevordruck, musste das schon ein Standard sein!

Wie man sieht, so was ist in den Lüdenscheider Kliniken nicht nötig. Würde jetzt behauptet, dass die “Septum OP“ eine Putzfrau oder der Nachtwächter durchgestrichen hätte?
Wann wurde sie gemacht? Vor, während oder nach der OP?

Fragwürdiger Weise wurde die „Septum OP“ auf dem 2 und 3 Blatt des Anästhesieberichtes nicht gestrichen. Die Rechnung ist auch nur für die „Septum OP“ ausgestellt.

War die Septum OP nicht gemacht? Oder doch? Wo liegt die Wahrheit? Fragen über Fragen....

Und noch eins ist mir hier eingefallen, oder war das eben der nächste „Tipp“ der Engel oder der Intuition?

Keiner der 6 Gutachter hatte diese „Streichung“ mit nur einem einzigen Wort erwähnt.

Ist diese Streichung so bedeutungslos?

Oder ist sie so heiß, dass sie keiner ansprechen wollte. Mal sehen…

Für mich ist die aber sehr interessant. Wird die Antwort auf die Frage, warum die „Septum OP“ gestrichen wurde, der erste Schritt in die richtige Richtung- die Unfallursachen und den Unfallhergang zu klären? Ich frage mich, ob die ein Schlüssel, um die wahren Ursachen des OP Unfalls zu erklären, ist? Ein Hinweis, warum die Narkose so niedrig dosiert war?

Ich bin sehr gespannt, was an dem zweiten Prozesstag, am 20 April 2016 alles passiert.

Die Anwältin der Ärzte schrieb, dass das Unglück unvermeidbar war und die Ursache unerklärlich ist. Dass das eben Matthias Schicksal war.

Ich meine, so sind die Gesetze des „Schicksals“, (die habe ich schon vorher erklärt), dass die Wahrheit über die Ursachen des Unfalls, irgendwie an Tageslicht kommen wird. Die Gutachter haben in den 6 Gutachten nur geschrieben, dass die Narkose viel zu niedrig dosiert war. Leider war dort kein einziges Wort über die Ursachen des Unfalls, also die Antwort auf die Frage, warum eine so niedrige Dosierung verabreicht worden war.

Und diese mögliche Antwort macht jetzt den Ärzten Angst. Angst, dass die Wahrheit über die URSACHEN des OP Unfalls ans Licht kommen kann.

Je länger der Prozess verschieben wird und die Ärzte sich der VERANTWORTUNG entziehen werden, desto größer wird jetzt diese Angst.

Die Angst wird wie ein Schatten immer an ihnen kleben, sie wird zum ständigen Begleiter, und mit jedem neunen Tag größer. Die wird wie ein Krake, oder ein Boa, der immer enger sein Opfer zusammendrückt.

Ich frage mich manchmal, wie lange sie mit diesem Gefühl leben können.

Diese Angst wird die Ursache für schlaflose Nächte sein, später können noch die Alpträume dazukommen. Schließlich wird die Angst sie krank machen, so lange, als sie verstanden haben, dass vor der Verantwortung kein Entkommen ist. Erst, als die Wahrheit ans Licht kommt, wird ihre Seele erleichtert und die Angst vielleicht verschwindet.

Ich wiederhole noch mal, Fehler kann jeder machen, wir sind schließlich alle nur Menschen. Schlimm finde ich nur, wenn man eigene Fehler verleugnet und nichts aus denen gelernt hat. Oder waren die Fehler so groß, dass die nicht bekannt werden dürfen?

Für die KONSEQUENZEN der eigenen Fehler muss aber jeder gerade stehen.

Ich muss mich an dieser Stelle noch mal wiederholen.

Man hat Matthias umgebracht (zu Erinnerung-Hirntod und künstlich beatmet) und KEINER von den Lüdenscheider Kliniken fühlt sich für das, was passiert ist, verantwortlich.

Ein junges Leben wurde komplett zerstört und KEINER von den Verantwortlichen für diese so misslungene OP fragt nach, wovon er lebt, wie es ihm geht, was seine Bedürfnisse sind!

Jetzt wird sogar in Frage gestellt, ob Matthias jetziger Zustand auf die Folgen der OP zurückzuführen ist.


3 April 2015
Heute haben uns beim täglichen „Lauftraining“ zwei Damen mit den Worten „das sind die zwei Männer aus der Fernsehsendung“ angesprochen.

Die eine sagte, "dass sie uns immer beobachtet, wie wir bei „jedem Wind und Wetter“ unsere Runden laufen“.

Sie sagten, dass Matthias Gang sich ständig bessert und wünschten uns alles Gute. Wir sollten auch auf keinen Fall aufgeben, weiter zu machen.

Matthias fühlte sich wieder bestätigt, dass unsere Bemühungen sich lohnen, auch, wenn die Fortschritte jetzt nicht so schnell wie am Anfang zu verzeichnen sind, aber die sind immer noch zu sehen.

Danke für die stärkenden Worte, die so wichtig für uns, besonders für Matthias, sind!

 

12.06.2015

Endlich haben wir die Antwort der Gegenseite erhalten. Verfasst an dem letzten Tag der verlängerten Frist, also am 5 Juni 2015.

Es war, wie immer, nur Wasser und weitere Versuche, die Wahrheit zu verschleiern. Aber der Reihe nach.

Die Anwältin der Ärzte schreibt: „… die Darstellungen der Gegenseite sind als absolut unbegründet zurückzuweisen.“

Mal sehen.

Auf den Vorwurf, dass die „Streichung“ ohne eine Unterschrift getätigt worden ist, hatte sie keine Antwort gegeben.

Keine Antwort ist auch eine Antwort.

Aus der Klageerwiderung Frau RA Dr. J. von 05.06.2015, Seite 4:

„Die Beklagte zu 9.) hat nicht nur die Septum-OP vermerkt, sondern ist so, wie oben beschrieben, vorgegangen.  Es findet immer eine persönliche Abstimmung der durchzuführenden Operation unmittelbar vor der Operation, also vor Einleitung der Anästhesie, mit den Operateuren statt. Und somit ist auf die faktisch durchgeführte Operation mit der entsprechenden Anästhesie reagiert worden.“

Ich verstehe es so, dass die Veränderung „unmittelbar vor der Operation“ stattgefunden habe. Da war die Frau Dr. S. nicht mehr anwesend, sonst musste sie auch im OP Bericht erwähnt gewesen sein.

 Aus der Klageerwiderung Frau RA Dr. J. von 05.06.2015, Seite 1:

„Jeder Anästhesist ist stets darauf vorbereitet, dass sich Art und Dauer einer Operation kurzfristig ändern können. Dies ist in jedem Krankenhaus und bei jedem Eingriff der Fall…“

Und weiter auf Seite 2:

„Oft wird erst im direkten Kontakt zwischen Operateur und Anästhesist vor dem Eingriff entschieden, welches operative Vorgehen konkret gewählt wird. Im Zeitraum zwischen anästhesiologischer Aufklärung und Operation können sich gerade bei elektiven Eingriffen neue Gesichtspunkte ergeben, die seitens des Operateurs zu einer Modifikation des Eingriffs führen, sodass er erst dann den Anästhesisten endgültig darüber informiert, welcher Eingriff durchgeführt wird.“

„Im streitgegenständlichen Fall ist es überdies vollkommen unerheblich, ob eine Septum-OP oder eine andere Operation der Nase oder der Nasennebenhöhlen erfolgt wäre, da dies an der Anästhesieart nichts geändert hätte.“

 Weiter aus der Klageerwiderung RA J. von 05.06.2015, Seite 2:

„Dies betrifft sowohl OP-Dauer als auch Aspekte der Anästhesietiefe.  Je nach vorliegendem Situs kann eine Septum-OP auch länger als eine Operation an den Nasennebenhöhlen dauern und umgekehrt.  Bezüglich der Anästhesietiefe sind beide Eingriffe als absolut gleichwertig zu betrachten, weil in der Regel ein transnasales Vorgehen gewählt wird, wodurch sich keine Unterschiede bezüglich Schmerzwahrnehmung und/oder Hypnose ergeben.“

Das ist jetzt eine ganz neue Version der durchgeführten OP, die alles, was wir bis jetzt wissen, auf den Kopf stellt.

Das bedeutet aber im Klartext:

1.       dass kurzzeitig vor dem OP die „Septum OP“ aus dem „OP Programm“ genommen wurde und stattdessen nur die „NNH Sanierung“ durchgeführt wurde.

2.       Sie beschuldigt jetzt sogar den bis noch vor kurzen von ihr so hochgelobten Chefarzt, Dr. D., der Urkundenfälschung.

(Er hat im OP Bericht (eine Urkunde) geschrieben, dass er die „Septum OP“ zuerst gemacht hatte und erst dann hat er mit der „NNH Sanierung“ angefangen habe. Aus dem OP Bericht Dr. D.:

„Zunächst Septum Korrektur: … Dann ist die Nebenhöhlensanierung vorgesehen…“)

  


Leider hatte die RA, Frau Dr. J. vergessen, dass nicht entweder „Septum OP“ oder „die Nasennebenhöhlen Sanierung“ erfolgen sollte, sondern die OP aus drei Teilen bestand, wie in der gesamten Dokumentation der HNO Abteilung und den Gutachten seitens HNO zu lesen ist.

Sie hat sogar in ihrer Klageerwiderung vom 26.10 2011 auf Seite 4 noch so geschrieben:

„Operativ sollte in Narkose die Nasenscheidewand begradigt, die Nasenmuscheln verkleinert und die Nasennebenhöhlen saniert werden.“

 Unfreiwillig hat sie meine Vermutung bestätigt, dass die Narkose nur für 15-20 Minuten, also nur für die NNH Sanierung (oder „alternativ???“ Septum OP) gegeben wurde.  Egal welche! 

 Diese Erklärung findet sich in einem klaren Widerspruch mit dem OP Bericht des Dr. D.!

 Das bedeutet, dass Dr. D. die Septum OP manuell durchgeführt hatte und die NNH Sanierung mit der „Navi“ weitermachen wollte. Die „Septum OP“ wurde aber, laut der Aussage in der Klageablehnung vom 5.06.15 der Frau RA Dr. J. nicht durgeführt!

 

Sogar der Privatgutachter der ERGO Versicherung bestätigt auch in seinem Gutachten, dass die „Septum OP“ durchgeführt worden ist!

 Aus dem Gutachten des Prof. Prof. R., Seite 19:

„Insgesamt wurde die Nasenseptumkorrektur anästhesiologisch entsprechend dem medizinischen Standard fachgerecht durchgeführt werden.  Selbst wenn sich der Patient in dieser Phase bewegt hätte, so hätte der Operateur jederzeit ohne Gefahr für den Patienten seine Instrumente retrahieren können.“

 

Alle 6 Gutachter gehen von der am Anfang erfolgten „Septum OP“ aus.

 Hat der Chefarzt, Dr. D. laut der Frau RA Dr. J. mit der „Navi OP“ angefangen und die Unwahrheit in seinem OP Bericht geschrieben?

Oder hat die RA Frau Dr. J. schon den Überblick verloren?

 Man kann nicht mit zwei Versionen der gleichen OP hin und her je nach Bedarf jonglieren.

Aus der Klageerwiderung RA Dr. J. vom 05.06.2015, Seite 3:

„lm Übrigen hat auch im vorliegenden Fall unmittelbar vor der Operation eine Kommunikation zwischen Operateur und Anästhesist stattgefunden, wie dies stets vor jedem Eingriff stattfindet.“
„Insofern ist das, was aus dem Anästhesieprotokoll steht, nicht immer das, was faktisch durchgeführt wird.  Es ist lediglich ein Anhaltspunkt für die Art der Operation, damit der Operationsplan und die entsprechende Planung insgesamt erstellt und durchgeführt werden kann. Dies hat noch keinerlei Konsequenzen für die sodann durchzuführende Anästhesie.“

 Wenn Dr. D. zuerst die „Septum OP“ durchgeführt hatte, (was stimmt), und der Anästhesist, Dr. A. schreibt, dass es die NNH Sanierung war, das kann nur eins bedeuten.

Der Anästhesist hat direkt nach der Anleitung der Narkose den OP Saal verlassen und war nicht über den Verlauf und die Reihenfolge der OP informiert.

Sonst musste er gesehen haben, was zuerst operiert wurde, eben Septum und nicht NNH Sanierung und dürfte unter keinen Umständen den OP Saal vor der gefährlichsten Phase der OP verlassen.

Das beweist auch, dass die für die OP verantwortlichen Ärzte überhaupt nicht kommuniziert haben und der Anästhesist keine Ahnung und Überblick über die von ihm überwachte OP hatte!

Diese mangelnde Kommunikation zwischen den Ärzten äußern mehrere Gutachter, sogar der private Gutachter der ERGO Versicherung an 14 Stellen seines Gutachtens, was ich später zitieren werde.

 

Aus dem Gutachten der ERGO Versicherung vom Prof. R., Seite 31:

„…in der Regel ist je nach Ausbildungstand der Oberarzt dann während der kritischen Phasen der Anästhesie und Operation, dazwischen verlässt er jedoch immer wieder den OP Saal…“

 Die OP an der Schädelbasis, mit einer Verletzungs-Möglichkeit des Hirns ist doch „eine kritische Phase der OP“!!!
Und bei einem Privatpatienten darf er nicht, laut der Vereinbarung, einen Assistenzarzt als Vertretung einsetzen!

 

 Prof. B., Seite 15: (unser Anästhesiegutachter)

War überhaupt ein Anästhesiearzt anwesend, als erste Anzeichen für eine zu flache Narkose auftraten? Die Bemerkung im OP-Bericht läßt die Vermutung zu, daß die OP-Schwester A. T. beim Eintritt des Zwischenfalls den Patienten überwachte“.

 

Prof. B., ergänzendes Gutachten vom 29.01.2012, Seite 5:

„Wenn der Oberarzt zu einem solchen kritischen Moment den Patienten verlässt und einen Anfänger hinsetzt, war dies schon eine erhebliche Abweichung von anästhesiologischen Standards.“

Und weiter auf Seite 12:

„Bei diesen erheblichen Organisationsproblemen kann es auch nicht stimmen, dass er die Anästhesie bei Herrn Miemczyk dauerhaft durchführte. Da Dr. K.  (s.  S. 15 GA Sch.)  angibt, dass er gebeten wurde, kurzzeitig für OA Dr. A.  die Narkoseüberwachung zu übernehmen ... zu Beginn meiner Anwesenheit schlief der Patient ruhig...  ist sehr zu hinterfragen, wer denn bei den erforderlichen häufigen Abwesenheiten des Oberarztes den Privatpatienten Miemczyk tatsächlich überwachte (die Narkoseschwester?).“

Und weiter:

„…steht in deutlichem Kontrast zu den Angaben im OP-Bericht und lässt den Verdacht aufkommen, dass   Dr. A.  kaum im Bilde über den Fortgang der Operation war.  Aus dem OP-Bericht geht klar hervor, dass der Zwischenfall zu Beginn des Operationsteils unter Verwendung des Navigationssystems erfolgte.“

Prof. L., Seite 13: (gerichtliche Anästhesiegutachter)

„Konkret für den durchgeführten Eingriff bedeutet das, dass auf Grund der operationsbezogenen Risiken während der Operation eine tiefe Narkose und bei fehlenden Kontraindikationen auch eine sichere und tiefe Muskelrelaxierung notwendig waren. Insbesondere bei der sensiblen Operationsphase im Bereich der Schädelbasis musste der verantwortliche Narkosearzt einen bewegungslosen, sicher narkotisierten Patienten gewährleisten. Das hätte den verantwortlichen Anästhesisten bewusst gewesen sein müssen.“

Wenn der Chefarzt, Dr. D. die Hirnverletzung vor jeder OP in jedem Aufklärungsgespräch mit den Patienten erwähnt haben sollte, (Wenn wir der Frau RA Dr. J. glauben sollten.) warum hat er nicht, während der OP, vor dem gefährlichsten Teil der OP noch mal einen Hinweis auf das erhöhte Risiko einer Hirnverletzung an die „Anästhesie“ weitergegeben?

 

 Klageerwiderung RA Dr. J. vom 05.06.2015, Seite 3:

Wie bereits mehrfach ausgeführt, kann es in der Person eines Patienten liegen, dass eine Anästhesie nicht wirkt und ist nicht auf ein fehlerhaftes Anästhesieverfahren zurückzuführen.“

Matthias wurde nach der in den Märkischen Kliniken in Lüdenscheid misslungenen OP noch mehrmals operiert und solche Zustände sind nicht zu verzeichnen, einfach aus diesem Grund, dass die Anästhesie ihre Arbeit richtig gemacht hatte.


28.07.2015

Unser Anwalt hat erneut zu den Vorwürfen der Gegenseite, wie er schreibt, in gewünschter Kürze, Stellung genommen.

„In den Ausführungen findet sich keinerlei Erklärung dafür, warum – wie im hiesigen Schriftsatz vom 17.03.2015 im Einzelnen vorgetragen und unter Beweis gestellt - das Anästhesieprotokoll vom 08.07.2008 offensichtlich und mehrfach geändert wurde. Pauschal wird nur ausgeführt:

“Jeder Anästhesist ist stets darauf vorbereitet, dass sich Art und Dauer einer Operation kurzfristig ändern können. Dies ist in jedem Krankenhaus und bei jedem Eingriff der Fall.““

Es wurden zum wiederholten Mal Zitate aus den gerichtlichen und der ERGO Gutachten eingeführt, die unsere Vermutung bekräftigen.

0

28.08.2015

Heute sind wir zum Matthias Neurologen gefahren. Er hatte wieder die Untersuchungen EEG und ASP angeordnet. Die Ergebnisse waren sehr gut. Zitat: „Besser geht’s nicht mehr“!


Die beiden Hirnhälften zeigten ganz normale Aktivitäten, die Wellenmuster waren links und rechts gleich.

Zu Erinnerung, bei der Entlassung aus der Reha wurden Matthias auch diese Untersuchungen gemacht, mit dem Ergebnis, dass die rechte Hirnhälfte etwas zeigte und die linke nur eine gerade Linie. Nach der Untersuchung wurde ich über die Diagnose informiert, dass die beschädigte, linke Hirnhälfte nicht mehr funktionieren wird. Wir müssen uns damit schon abfinden.

Die hat im Nachhinein noch über 3 Jahre keine Aktivitäten gezeigt- dann langsam hat sich was in die Bewegung gebracht und bei den nächsten Untersuchungen zeigten sich zuerst ganz kleine Wellenmuster. Für die war ich wie immer, sehr dankbar. Die haben mir gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind und einfach weiter machen müssen.

Jetzt, nach 7 Jahren seit dem OP Unfall, wurden wir mit den SUPER Ergebnissen belohnt, mit denen KEINER gerechnet hatte.

Ich weis, dass bei der EEG und ASP Untersuchung nur die äußere Hirnschicht, bis zu 2-3 cm Tiefe, gemessen wird. Was unter dieser Schicht ist, kann nur eine Kopf CT zeigen.

Da Matthias VIP Shunt auch jetzt kontrolliert werden musste, haben wir in dem Krankenhaus, wo es angelegt wurde, einen Kontrolltermin gemacht.

Dort wurde auch die Kopf CT gemacht. Leider, im inneren des Hirns sind noch teilweise sehr große schwarze Flecken, die bedeuten, dass diese Bereiche noch weiterhin nicht funktionsfähig sind.

Also, dankbar sein für das Erreichte und weiter fleißig arbeiten, um das noch weiter zu verbessern.

Hier, zur Erinnerung, eine Collage aus zwei Fotos, zwischen denen 7 Jahre liegen.


5.09.2015

Und schon wieder Spielchen auf Zeit- Die Anwältin der Ärzte hat wieder nicht geschafft, in 2 Monaten mit ihrer Mandantschaft zu sprechen und bittet das Gericht um eine Fristverlängerung von 4 Wochen, um die Einzelheiten zu besprechen. Immer das Gleiche, langsam wird´s langweilig.

25.09.2015

Heute ist die „Bombe“ geplatzt!

Wir haben einen Brief unseres Anwalts mit der Abschrift des Schreibens der Gegenseite erhalten. Die Anwältin der Ärzte schreibt:

„Von Seiten der HNO- Ärzte ist auf dem Aufklärungsbogen nie die Septumkorrektur durchgestrichen worden, sondern das Wort Septumkorrektur wurde unterstrichen zur Betonung des Eingriffs.“

Also eine ganz andere Version- die Anwältin hat schon wieder vergessen, was sie im Juni 2015 geschrieben hatte.

Ich fragte mich, wie die Frau RA der Gegenseite überhaupt an solche Gedanken oder Behauptungen kommen könnte.

 Ich meine, sie ist eine Fachanwältin für Medizinrecht, hochintelligent und bestimmt nicht blöd.

Was ist in dem OP Saal schreckliches passiert, dass die so berühmte Anwältin sich sogar lächerlich macht, um das zu vertuschen?

Ist das eine gezielte Verwirrung, um die Aufmerksamkeit von den wahren Ursachen abzulenken?  Oder der letzte Schrei der Verzweiflung?

Und ich muss mir noch eine zweite Frage stellen, wie lange macht das Gericht dieses Kasperletheater mit?

 Wenn sie behauptet, dass das Septum OP „nur unterstrichen“ und nicht gestrichen ist, bedeutet das für mich, dass der Anästhesist stock besoffen gewesen sein müsse und nicht die Unterstreichungslinie unter den Worten setzen konnte.

Wollte die RA uns mitteilen, dass der Anästhesist besoffen bei der OP gewesen war? War das oder sind noch die normalen Zustände in der Klinik? Eben Standard?

Zur Erinnerung- die „Unterstreichung

 

Aber Spaß zur Seite.

 

Wenn das eine Unterstreichung sein sollte, durfte die „NNH-Sanierung“ nicht oben über die „Septum OP“ stehen, nur hinten der „Septum OP“. Wenn es oben steht, bedeutet, dass es nachträglich dazugeschrieben wurde und es ist eine „Streichung“. Punkt.

 So einfach ist die deutsche Rechtschreibung, und dass sollte die sehr geehrte Frau RA Dr. J. doch wissen.

 Mich wurde auch interessieren, warum die „Septum OP“ betont sein sollte, obwohl die „NNH-Sanierung“ mit der „Navi“ als viel gefährlicher von der Frau RA bis jetzt dargestellt wurde.

Seite 14 der Klageerwiderung vom 26. Oktober 2011

 „Diese Risikoproblematik ist auch vor dem Ärzteteam mit dem Kläger zu 1.) ausdrücklich besprochen worden. Auch über die Art und Weise der Navigationschirurgie wurde mit dem Kläger zu 1.) ausführlichst gesprochen. Diese Risikoproblematik ist auch vor dem Ärzteteam mit dem Kläger zu 1.) ausdrücklich besprochen worden. Auch über die Art und Weise der Navigationschirurgie wurde mit dem Kläger zu 1.) ausführlichst gesprochen. Ebenso wurde der Kläger zu 1.) durch den Beklagten zu 2.) darauf hingewiesen, dass natürlich ein Risiko grundsätzlich bei einer Operation nicht ausgeschlossen werden könne. Im Rahmen des durch den Beklagten zu 2.) durchgeführten Aufklärungsgesprächs, an dem auch weitere Ärzte beteiligt waren, ist seitens des Beklagten zu 2.) der Hinweis auf mögliche Hirnblutungen erteilt worden.“

 

Klageerwiderung vom 15.09.2015:

„Kein Anästhesist würde auch nur im Entferntesten nur auf den Gedanken komme, die Anästhesie einfach zu beenden, obwohl die OP noch in vollem Gange ist.“

„Dies wird auch durch die Ausführungen des Herrn Prof. Dr. R. (Gutachter der ERGO Versicherung-EM) bestätigt.“

Wo? An welcher Stelle seines Gutachtens?

 

Hier kann ich aus dem Gutachten der Victoria Versicherung, Prof. S., Seite 18, die Stellungnahme des verantwortlichen Anästhesisten zum wiederholten Mal zitieren, die das Gegenteil beweist:

„Die Operation dauerte zu diesem Zeitpunkt bereits 20 – 25 min an. ... Gemäß den üblichen OP-Zeiten des Operateurs bahnte sich aus meiner Sicht das Ende der OP an" 

Und weiter:

„Viertens war der Assistenzarzt Dr. K. in einem Ausbildungszustand, der die Übertragung der Überwachung der Endphase der Narkose auf ihn zuließ. ...“


Ich weiß auch nicht, welche Ausführungen des Gutachters der ERGO Versicherung, des Prof. R., die Frau RA Dr. J. meint, sie gibt keinen Anhaltspunkt, und ich habe in dem Gutachten nichts desgleichen gefunden.  Vielleicht hat sie aber diese Passagen gemeint, die das Gegenteil beweisen:

Aus dem ERGO Gutachten von Prof. R.:

Zum 1.        auf Seite 20:

„ Unter der Voraussetzung, dass dem Anästhesisten nicht mitgeteilt wurde, dass sich während des spezifischen Eingriffs unter Zuhilfenahme des Navigationsgerätes der Patient keinesfalls bewegen dürfe, ist kein anästhesiologischer Fehler feststellbar“

Zum 2.        weiter auf der gleichen Seite:

„… ist nach Auffassung des Gutachters zwingend seitens des Operateurs dem Anästhesisten zu kommunizieren, dass der Patient sich nicht bewegen darf. Dann kann der Anästhesist dies durch eine adäquate Muskelrelaxation oder betonte weitere Vertiefung der Narkose ermöglichen.“

Zum 3.        auf Seite 21:

„In der Regel ist je nach Ausbildungsstand der Oberarzt dann während der kritischen Phasen der Anästhesie und Operation im OP…“

Zum 4.        auf Seite 23:

„Obwohl eine Narkose entsprechend den Standards durchgeführt wird, muss grundsätzlich seitens des Operateurs mit einer Bewegung eines anästhetisierten Patienten gerechnet werden, es sei denn, der Bedarf einer absoluten Bewegungslosigkeit wird dem Anästhesisten mitgeteilt, so dass er eine Muskelrelaxation durchführen kann.“

Zum 5.        auf Seite 24:

"In Situationen, in denen es durch eine Aufwachreaktion und konsekutiver Bewegung zu fatalen Folgen kommen kann, ist nach Auffassung des Gutachters der Operateur zwingend in der Pflicht, dem Anästhesisten zu kommunizieren, dass der Patient sich nicht bewegen darf. Dann kann der Anästhesist dies durch eine adäquate Muskelrelaxation oder betonte weitere Vertiefung der Narkose ermöglichen . Unter der Voraussetzung, dass dem Anästhesisten nicht mitgeteilt wurde, dass sich während des spezifischen Eingriffs unter Zuhilfenahme des Navigationsgerätes der Patient keinesfalls bewegen dürfe, ist kein anästhesiologischer Fehler feststellbar“

Zum 6.        auf Seite 25:

„Grundsätzlich kann die verwendete Hypnotika und Opiatdosierung nicht als Fehlerhaft bewertet werden. Jedoch ist die Aussage, dass bei Verwendung spitzer und nicht akut retrahierbarer Instrumente eine tiefe Narkose und/oder Muskelrelaxierung indizierte, so dass es keinesfalls zu Bewegungen seitens des Patienten kommen konnte, nachdrücklich zu unterstreichen. Dies muss jedoch dem Anästhesisten auch mitgeteilt werden.“

Zum 7.        auf Seite 26:

„Wie oben dargestellt, sieht der Gutachter den Fehler in einem seitens des operativen Faches nicht erfolgten Hinweis, dass bei dem Patienten durch die Verwendung des Navigationsgerätes eine Bewegungslosigkeit des Patienten garantiert sein muss.“

Zum 8.        auf Seite 27:

„Der Operateur muss dem Anästhesisten mitteilen, wenn und für wie lange er aufgrund einer spezifischen Operationstechnik oder einer spezifischen Operationssituation eine absolute Bewegungslosigkeit garantiert haben muss. Dann kann der Anästhesist den Patienten in dieser OP-Phase relaxieren.“

Zum 9.        weiter auf der gleichen Seite:

„Wenn der Operateur jedoch eine absolute Beweglosigkeit garantiert haben muss, so muss dies dem Anästhesisten Fallspezifisch mitgeteilt werden. Dann kann der Anästhesist den Patienten in dieser OP-Phase relaxieren oder die Narkose signifikant vertiefen.“

Zum 10.      auf Seite 28:

„In den Unterlagen findet der jetzige Gutachter keinen Hinweis darauf, dass der Operateur dem Anästhesieteam mitteilte, dass er eine Bewegungslosigkeit des Patienten garantiert sein müsse.“

Zum 11.      auf Seite 29:

„Jedoch konnte nicht sicher damit gerechnet werden, dass die Narkose tief genug war, um eine Bewegungslosigkeit des Patienten zu garantieren. Schon gar dürfte damit gerechnet werden, dass noch eine ausreichende Wirkung des Muskelrelaxants vorlag, um eine Bewegungslosigkeit zu sichern. Wird eine Bewegungslosigkeit seitens des Operateurs zwingend für eine bestimmte operative Phase gewünscht bzw. gefordert, so muss dieses auch dem Anästhesisten mitgeteilt werden. Den Unterlagen ist ein entsprechender Hinweis des Operateurs an die Anästhesie nicht zu entnehmen.“

Zum 12.      auf Seite 30:

„In diesen Aussagen stimmt der jetzige Gutachter vollkommen mit Prof. L. überein, jedoch war dem Anästhesieteam offensichtlich auch nicht mitgeteilt worden, dass eine absolute Bewegungslosigkeit garantiert werden muss.“

 

Zum 13.      auf Seite 33:

„Die anästhesiologische Versorgung zur Navigations-gesteuerten Nasennebenhöhlenoperation verlief unter der Voraussetzung nicht fehlerhaft, dass seitens der Operateurs kein Hinweis erfolgte, dass in dieser Operationsphase eine absolute Bewegungslosigkeit garantiert werden müsse.

12. Aus objektiver ärztlicher Sicht erscheint eine so flache Narkose und/oder unterlassene Relaxierung nicht mehr verständlich.

Zum 14: weiter Seite 33:

"Die anästhesiologische Versorgung zur Navigations-gesteuerten Nasennebenhöhlenoperation verlief unter der Voraussetzung nicht fehlerhaft, dass seitens des Operateurs kein Hinweis erfolgte, dass in dieser Operationsphase eine absolute Bewegungslosigkeit garantiert werden müsse. Grundsätzlich ist eine Relaxierung für einen Nasennebenhöhleneingriff nicht erforderlich; die Narkosedosierung entsprach dem Standard“


So kommt ein ganz klares Bild von der „sehr guten Kommunikation“ der verantwortlichen Ärzte vor und während der OP.

Der eigene Gutachter hat nicht um sonst 14 Mal die fehlende Kommunikation zwischen den für die OP verantwortlichen Ärzten in seinem Gutachten erwähnt.

Jetzt warten wir auf den bevorstehenden Prozess.


20.04.2016

Gestern war es endlich soweit- die Fortsetzung des Prozesses.

Wir sind schon um 11 Uhr nach Hagen losgefahren, um rechtzeitig vor dem Prozessbeginn noch mit unserem Anwalt gewisse Kleinigkeiten zu besprechen. Der Prozess begann pünktlich um 12 Uhr.

Zuerst hat der Vorsitzende Richter uns noch mal an den Vergleich angesprochen und gesagt, dass das die Zusatzklage und Vergleich Verzicht den Prozesstermin um 1.5 Jahre verschoben hatte. Er hatte schon die nächsten Termine festgelegt.

Die Anwältin der Ärzte hat sofort wieder erinnert, das die Versicherung ohne Rechnungen, die wir nicht eingereicht haben, nicht zahlen kann.

So schon, so gut.

Leider hat sie nicht erwähnt, und ich von der Aufregung (man sitzt nicht jeden Tag im Gericht) vergessen habe zu sagen, dass alle Rechnungen und Aufstellungen bis zum November 2011 zusammen mit der Klage eingereicht waren. Sie selber hatte die auch teilweise bemängelt oder Anmerkungen zu den Aufstellungen gehabt, die in ihrer Klageerwiderung  zu lesen sind.

Die Ärzte wirken noch mehr angespannt als bei der ersten Sitzung. Am meisten nervös war der Anästhesist, der die Narkose überwachen sollte. Ich werde später noch erklären, warum.

Dann ging schnell zu Sache. Der Vorsitzende Richter hat selber die Ärzte und gleichzeitig die Gutachter zu denen Antworten befragt.

Zuerst war an der Tagesordnung, was wir in der Zusatzklage vor 1.5 Jahren ergänzt haben. Es ging um die „Septum-Streichung“.

Es wurde festgestellt und meine Vermutung bestätigt, dass die Ärztin, Frau Dr. S., laut der Vereinbarung über privatärztliche Wahlleistung zwischen Matthias und dem Chefarzt der Anästhesieabteilung, Prof. Dr. U., nicht befugt war, Matthias als Privatpatienten zu beraten und die Anästhesiedokumentation vorzubereiten. Es waren nur namentlich bestimme Ärzte ernannt, die evtl. den Chefarzt vertreten dürfen.

Auf die Frage, warum die diese Dokumentation vorbereite hatte, sagte ihr Chef, Prof. Dr. U., dass es so üblich wäre.

Also es ist üblich, dass die Chefärzte Geld kassieren für Leistungen, die sie nicht erbracht haben. Für mich ein klarer Fall von Patienten- und Krankenkassenbetrug.

Hier muss ich wieder abrechen und eine kleine Geschichte einfügen.

Herr Prof., stellen sie sich vor, sie gehen in ein Exklusives Autohaus, um ein Mercedes S Klasse für sagen wir, 120.000€ zu kaufen. Das können sie sich doch leisten, nicht wahr?

Sie unterschreiben den Kaufvertrag für einen Mercedes der S Klasse für 120.00€ und warten ganz entspannt auf die Lieferung.  Als der Tag der Abholung kommt, fahren sie zu dem Autohaus, um ihren gewünschten Traumwagen abzuholen. Sie bekommen aber statt ihren Mercedes einen Opel Astra, oder sogar Insignia.

Werden sie nichts sagen, oder werden sie schon brüllen: ich habe einen Mercedes S Klasse bestellt und bezahlt, was soll das denn bedeuten?

Und der Verkäufer antwortet: wissen sie, bei uns ist es so üblich.

Was wurden sie sagen? Ihre vermutliche Antwort wurde ich hier aus Kinderschutzgründen nicht kommentieren.

So, zurück zum Geschehen.

Die Frau Dr. S. wird so von ihrer Anwältin beschrieben:

Aus dem Schreiben der RA Dr. J. vom 05.06.2015

„Es handelt sich bei der Beklagten zu 9) um eine sehr berufserfahrene Fachärztin für Anästhesiologie.“

Der Vorsitzende Richter hat die Frage gestellt, ob sie alle Eintragungen und dann auch die Streichung auf dem Protokoll selber gemacht hatte. Sie hat bejaht.

Frau Dr. S.:

Es läuft normalerweise so ab, dass ich den Patienten frage, was gemacht wird. Dann habe ich „Septum OP“ eingetragen. Dann ergab sich aus dem Gespräch, dass auch Nasennebenhöhlensanierung und die Conchotomie gemacht wird.
Ich habe dann „Septum OP“ gestrichen und dann entsprechend Nasennebenhöhlensanierung und Conchotomie ergänzt bzw. geschrieben.

Ich muss sagen, ich habe keine konkrete Erinnerung mehr daran."

Mir schein es so, dass die sehr erfahrene Frau Dr. S. ihre Lektion nicht richtig auswendig gelernt hatte und sich in ihre Lügen verstrick hatte. In ihrer Erklärung ist keine Logik drin.

„Auch“ bedeutet das gleiche wie „und“.

Wenn zu dem Septum OP noch die Nasennebenhöhlensanierung und Conchotomie dazu geschrieben werden sollten, warum dann die "Septum OP" gestrichen wurde?

Dann mussten die Ergänzungen ganz einfach hinter der Septum OP geschrieben werden!

Und nachher:

"Nachdem was ich aus dem Schriftstück rückschließen muss, bin ich wohl davon ausgegangen, dass keine „Septum OP“ gemacht wird, sondern die Nasennebenhöhlensanierung und die Conchotomie."

Und weiter im Verlauf:

"Ich kann mich hier nicht konkret daran erinnern. Ich würde aber schätzen, dass es so gewesen ist, dass mir der Patient gesagt hat, welche Art der Operation bei ihm gemacht wird.
Später ist dann computermäßig
eine andere Erfassung gewesen und ich weiß dann vor dem Aufklärungsgespräch, welcher Art der Operation durchgeführt wird."

Und später:

„Wenn mir der Patient dann sagen würde, dass keine Septum-OP gemacht werden würde, würde dass das dann entsprechend gestrichen werden.“

Ich wollte erst mal meinen eigenen Ohren nicht glauben. In dem so renommierten und bekannten Krankenhaus wird die OP Dokumentation für die Anästhesie durch die „sehr berufserfahrene Fachärztin für Anästhesiologie“ anhangt Angaben des Patienten gemacht?

Diese Aussagen der Frau Dr. S. wiedersprechen sich selbst. Das ist die blödeste und unlogischste Erklärung, die ich bis jetzt gehört habe. (außer der „Unterstreichung“ der Frau RA)

Ich kann mir aber noch sehr genau erinnern, dass Matthias vor der OP uns nur über die Septum OP, also die Nasenscheidewand OP erzählt hatte.

 Das ist der HAMMER! Ich dachte zuerst, dass das ein schlechter Witz ist. Leider, das war die nackte WAHRHEIT!

In Deutschland, im XXI Jahrhundert, wird in einem Krankenhaus, hier sind es die Märkischen Kliniken in Lüdenscheid, die OP Dokumentation Anhangs eines Gesprächs mit dem Patienten gemacht!

Wird das später durch ein Gespräch mit dem Operateur nicht nachgeprüft? Weis der Patient immer genau, was der Operateur vorhat? Was wäre, wenn er die Fingernägel in Rot gemalt bekommen wollte? Oder ein Bein amputiert?

Wie ich schon vorher geschrieben habe, angeblich waren kurz vor der OP Änderungen gemacht worden, auf die fehlt aber in der Dokumentation jede Spur. Die sollten, laut der Aussage des Dr. D., Auf dem OP Plan im OP Saal hängen und jeder konnte dort die Veränderungen eintragen- angeblich auch eine Putzfrau oder der Nachtwächter.

Dr. D., der Operateur:

„In diesem Falle gab es einen schriftlichen OP Plan, bei dem auch die Durchzuführende operative Maßnahme niedergelegt ist. In diesem Falle war es Septum-OP, NHS und Conchetomie.“

Nach dem der vorsitzende Richter gefragt habe, wo die OP Dokumentation jetzt ist, kam die nicht überraschende Antwort des Dr. D.- das werfen wir immer weg“.

Wie bitte? Nach einem Unfall mit fast Todesfolge wird einer der wichtigsten Dokumente der OP „einfach so“ weggeworfen?

Konnten dort die wahren Ursachen des Unfalls stehen?

Ich frage nur als Laie, der die Abläufe der OP verstehen will, um auch die Ursachen für einen so schweren OP Unfall zu verstehen. 

 Also, alle Privatpatienten und deren Krankenkassen- bitte schön aufpassen, so werden sie abgezockt und über den Tisch gezogen.

Dann wurde der verantwortliche Anästhesist, Dr. A. in die Befragung genommen.

Ich muss hier sagen, der Vorsitzende Richter hat das sehr gut durchgeführt, man konnte sehen, dass er die Wahrheit über den OP Unfall herausfinden will, leider die Amnesie der Ärzte das verhindert hatte.

Dr. A. an die Unfallzeit kann sich nach den Jahren nicht mehr erinnern.

Der Anästhesiologischer Gutachter, Prof. L. hat die Unfallzeit zwischen 9.15 und 9.20 Uhr eingeschätzt.

Dr. A., der verantwortliche Anästhesist:

„Ich kann mich nicht mehr daran erinnern, ob wir mündlich kommuniziert haben. Es gab einen OP-Plan. Wir wussten auch, dass sowohl eine Septum-OP als auch eine Nasennebenhöhlen-OP anstand.“

Die Schwester Annerose T.:

„Der OP-Plan hängt immer im OP. Ich schau dann immer noch in das Aufklärungsprotokoll, ob das mit dem OP -Plan übereinstimmt. Es war hier so, es stand dort Septum-OP und Nasennebenhöhle, das heißt, NNH. Ob auch die Conchotomie dort stand, kann ich nicht sagen.“


Dr. K. der Assistenzarzt, der laut der Anwältin der Klinik, „saß die gesamte Zeit ohne Unterbrechung am Kopf seitlich neben dem Patienten und überwachte die Situation“ hat folgendes ausgesagt:

„Ich bin erst in den OP-Saal gekommen, als die OP bereits schon lief. Als ich dazu kam, war Herr Dr. A. bei der OP. Als es zu dem Zwischenfall gekommen ist, war ich im OP-Saal, Herr Dr. A. hatte den OP-Saal kurzfristig verlassen…  …von Herr Dr. A. entsprechend informiert worden über den Stand der Operation. Nach meiner Erinnerung ging, es, als ich in den OP-Saal kam, dem Ende zu. Ich meine damit das Ende der gesamten OP.

Und weiter:

„Ich meine, dass, als ich in den OP Saal kam, gerade das Schlaf- und Narkosemittel erhöht worden ist. Das Propofol ist auf 10 erhöht worden und das Ultiva auf 0,25 oder 0,3.“

„mir wurde auch gesagt, es dauert nicht mehr lange. Ich musste für die Narkose nichts machen, um das Ende der Narkose einzuleiten.“

 

Und wieder zurück zum Dr. A., dem Anästhesisten:

„Die Art der Narkose wird im Vorfeld von uns bestimmt. Während der OP wird dann, wenn der Blutdruck steigt- entsprechend nachjustiert.“

Und in diesem Fall wurde es unterlassen!!! Warum?

Es scheint so, dass der Dr. A., der Oberarzt, der die Narkose überwachte, zum Sündenbock gemacht wurde, um den hochgelobten Chefarzt der HNO Abteilung, Dr. D. zu schonen.

Seine Anwältin versuchte noch etwas über Standartwerte, die bei derartigen OP gelten, ihn zu entlasten, der Gutachter hat sie aber sehr schnell zurückgerufen.


Der Dr. L., der den Aufklärungsbogen seitens der HNO Abteilung vorbereitet hatte, obwohl er auch nicht berechtigt war, Matthias als Privatpatienten zu behandeln und zu beraten:

„Es ist richtig, dass nicht aufgeführt ist die Septum OP."


Der Anästhesiegutachter, Prof. L. erklärte die Blutdrucksituation während der OP und macht eine Schlussbemerkung:

„…bei so einem Blutdruckanstieg müssten bei dem Anästhesisten dabei sämtliche Lampen angehen!“

 

Alle Ärzte hatten ein Teilgedächtnisverlust, es scheint, als ob eine Epidemie in den Märkischen Kliniken ausgebrochen wurde- eine „ärztlich-gerichtliche Totalamnesie“. Wenn so Etwas mir passieren wurde, wurde ich mir noch nach 40 Jahren an jede Einzelheit erinnert. Ich persönlich kann mir noch an das Wetter an dem Tag erinnern. So etwas passiert doch nicht jeder Tag, oder?

Ich hatte so einen Eindruck- das ist nur mein Eindruck nach den Erklärungen der für die OP verantwortlichen Ärzte, dass es in den Lüdenscheider Kliniken jede Woche tödliche OP Unfälle waren, so dass die Ärzte jedes einzelne Ereignis nicht mehr richtig zugeordnet könnten.

Komischer weise konnten sich der Operateur und die Anästhesisten aber daran erinnern, dass alle 3 Teile der OP gemacht werden sollten, also auch die Septum OP, obwohl die Septum OP weder in der HNO Dokumentation noch in der Anästhesiedokumentation eingetragen war.

„Was in dem Aufklärungsbogen steht, ist auch maßgeblich für das, was in den OP-Plan eingetragen wird.“  Dr. L.

(Siehe oben die Aussagen des Dr. S. und Dr. L.)


Und die Unfallzeit bleibt für immer verborgen!?

Zu Erinnerung, aus der Klageerwiderung vom 26.10 2011, Seite 4:

„Operativ sollte in Narkose die Nasenscheidewand begradigt, die Nasenmuscheln verkleinert und die Nasennebenhöhlen saniert werden.“

Und wieder die Fragen- wer lügt und wer die Wahrheit sagt. Oder alle lügen und die Wahrheit sieht ganz anders aus?

Das hat mir bestätigt, dass in den Märkischen Kliniken ein totales Organisationschaos herrschte. Ich wurde sagen: ein Affentheater, aber ich will die Affen nicht beleidigen!

In einem Dorfkrankenhaus in einem Land der dritten Welt wurde bestimmt mit mehr Sorgfalt und Verantwortung vergleichbare Operation durchgeführt, auch wenn die Ärzte dort nicht die modernste Technik zu Verfügung hätten.

Oder würde in dem Krankenhaus das ganze Jahr Karneval gefeiert?

So wie bei der OP, so wurde weiter auch vor dem Gericht nur Theater gespielt und gelogen, was das Zeug hält.

Schon nach der Sitzung, im Flur des Gerichts, haben sich alle Ärzte um ihre Rechtsanwältin versammelt. Sie wirkten irgendwie sehr erleichtert und froh, obwohl der Gutachter gravierende Fehler festgestellt hatte. Sie haben auch ihrer Anwältin gratuliert. Es schien mir so, dass sie noch etwas zu verbergen hatten und waren froh und glücklich, dass es nicht ans Tageslicht gekommen war.

 

Am 1.06.2016 wird eine Entscheidung durch der Vorsitzenden Richter verkündet.


01.06.2016

Das Urteil ist gefallen!

Das Klinikum, der Chefarzt der Anästhesie und der verantwortliche Anästhesist wurden schuldig gesprochen, an Matthias eine fehlerhafte und rechtswidrige Behandlung durchgeführt zu haben.

Die Klage gegen die anderen Ärzte wurde abgewiesen, auch gegen den Chefarzt, der für die gesamte OP verantwortlich war. (Dr. Schnibi-Schnabi)

Ich kann eins nicht verstehen- wieso oder warum haben sich die Anästhesisten so zum Sündenböcken gemacht.

Ich habe schon mehrmals hier die Frage gestellt, was  während der OP alles falsch abgelaufen ist, dass die Wahrheit um jeden Preis vertuscht werden sollte.
Sogar die Anwältin der Ärzte, die, meiner Meinung nach, eine gute Anwältin für Medizinrecht ist, hatte sich sogar zum Affen mit ihren Äußerungen über die „Unterstreichung“ der Septum OP gemacht, nur um die Wahrheit zu verschleiern.
(wie manche unseren Bekannten sich über sie geäußert hatten)

 Jetzt heißt es wieder-abwarten, die Frist für eine Berufung läuft am 6 Juli ab.


28.0
7.2016

Es ist doch wahr. Heute haben sich meine Vermutungen bestätigt. Wir haben einen Brief unseren Anwalt  mit der Abschrift der Berufung bekommen, die bei dem Oberlandesgericht eingegangen ist.  

Und ich bin jetzt der Berufungsbeklagte. Die Begründung wird später nachgereicht. (Man müsste sich schließlich gut überlegen, wie man aus der Misere rausreden will- sprich neue Versionen ausdenken)

Hier an dieser Stelle musste ich mich eigentlich bei der Rechtsanwältin der ERGO Versicherung und der Ärzte bedanken.

Ich wollte selber in die Berufung gehen, weil vor dem Landgericht nicht die ganze Wahrheit über die wahren Ursachen des Unfalls herausgefunden wurde.

Nur Annas schwere Depressionen und unser Anwalt haben mich davon abgehalten. Aber im Innerem wusste ich, dass das die Anwältin der Gegenseite für mich machen wird. Also Danke!

Unser Anwalt vertritt die Meinung, dass wir  die Ursachen nicht benennen und beweisen müssen, es wurde reichen, wenn die Gutachter grobe Kunstfehler feststellen werden, was sie auch gemacht haben.

Aus dem gerichtlichen HNO Gutachten, Prof. S.:

„Die Verletzung der inneren Halsschlagader ist eine äußerst unwahrscheinliche und sehr seltene Komplikation. Die Verletzung folgte in dem vorliegenden Fall über einen Mechanismus, der sich in der gesamten wissenschaftlichen Literatur so nicht findet.“

An einer anderen Stelle:

Diese Verletzung beruht auf einem außergewöhnlichen Verletzungsmechanismus, der vorher nicht beschrieben wurde, bzw. bekannt war.“

Ich werde jetzt selber noch mal nach der Wahrheit forschen. Mein Gefühl und die Engelchen sagen mir, dass alles in den vorhandenen Gutachten und der Dokumentation zu finden ist. Irgendwie bis heute können wir das nur nicht finden. Mir ist aber auch klar, dass es direkt vor meiner Nase liegt.

Durch die verschiedenen Aussagen der Ärzte ist der „Mechanismus des Unfalls“, also die wahren Ursachen so verschleiert, dass sogar keiner der Gutachter das finden konnte.

Ich kenne schon die Ursachen, das sind mehrere, ja, mehrere, nur bis jetzt kann ich es noch nicht beweisen.

Aber durch die „Berufung“ hat mir die ERGO Versicherung und die Märkischen Kliniken in Lüdenscheid noch mal  Zeit verschafft- dafür noch einmal Danke schön!  

Und wenn ich die gesamte Dokumentation und die Gutachten 10- oder sogar 20-mal lesen muss, eins kann ich versprechen- ich finde die Wahrheit.


Es ist ein altes Sprichwort, man sollte alte Sch..ße liegen lassen. Je länger darauf gefummelt und gekratzt wird, desto mehr wird es stinken.

Und es wird zum Himmel stinken, das kann ich auch versprechen.


Bis jetzt war ich immer der, der dem Vergleich zugestimmt hatte. Es sind seit dem tragischen OP Unfall schon 8 Jahre vergangen und kein Schwein, (das ist vielleicht hart geschrieben, aber ich finde kein anderes passendes Wort für das Vorgehen der Ärzte, deren Anwältin und Versicherung) kümmert sich um Matthias und uns.

Ich muss mich noch mal wiederholen- man hat Matthias bis jetzt 8 seiner besten Jahre beraubt und das war nicht „schicksalhaft“, wie die Anwältin der Ärzte das zu verkaufen versucht.

Unser Leben ist auch seit dem 9.07.2008 auf den Kopf gestellt- Anna ist wegen Depressionen schon wieder 11 Monate krankgeschrieben, auch 5 Wochen REHA haben nicht geholfen, und wenn es so weitergeht, wird sich das in die Weite ziehen. Sie wird erst dann gesund, wenn die Ursache der Krankheit verschwindet. Und die Ursache liegt in der Psyche, das ist das Vorgehen der Ärzte, deren Anwältin und deren Versicherung nach dem OP Unfall. Wird der Prozess zu Ende, wird wenigstens eine Sache weniger, mit der wir täglich konfrontiert werden.

Sie ist nicht so wie ich, sie ist eine Frau und Mutter, die mit ihrem Sohn und um ihn leidet. Sie will die Erfolge schneller sehen, hat Angst um jeden Rückfall, obwohl sie versteht, dass Matthias und wir das Unmögliche geschafft haben- er hat den tödlichen OP Unfall nicht nur überlebt, sondern sitzt nicht mehr im Rollstuhl und kann sich frei zu Hause bewegen. Der Rest kommt auch noch, meine Engel lügen nicht!

Ich weiß, man braucht für so ein Prozess viel Geduld und Ausdauer, die Versicherung versucht, uns zu zermürben, dass wir dann schneller aufgeben oder mit viel kleinerem Betrag uns zufriedengeben.

Aber bei mir liegen sie ganz falsch, versprochen.

Genug gemeckert- das Wichtigste ist, dass Matti weiter die Therapien bekommt und immer noch kleine Fortschritte zu verzeichnen sind.

Und dafür bin ich SEHR DANKBAR. 

Also an die Arbeit- fertig- los!

Wie unsere Kanzlerin sagte- „wir schaffen das“!


29.09.16

Heute haben wir die Begründung der Berufung erhalten. Ich musste es 2-mal lesen, so überrascht war ich von dem Text der Frau RA der Ärzte und deren ERGO- Versicherung.

Ein Freund von uns, der das zu lesen bekam, hat mich nachher gefragt, ob das Gewissen der Anwältin der Märkischen Kliniken sich zeigte und sie jetzt für uns arbeiten würde, da die Berufung ich selber nicht besser schreiben könnte.

Dan die Reflexion meinerseits- nein, das ist nur ein weiterer Trick. Bis jetzt hat sie nur versucht, uns klein zu kriegen und zu zermürben, warum sollte sich das auf einmal ändern?

Aber zuerst, so wie ich das verstehen konnte, hat sie in ihrer Berufung meine bisherigen Vermutungen, die ich vorher hier schon geschildert habe, bestätigt:

11)   Dass die Narkose nur als eine Standartnarkose- also für die Septum OP injiziert wurde.

2)   Die Ärzte überhaupt nicht kommuniziert haben und der Anästhesist keine Ahnung über die OP hatte.

3)   den Aussagen des Operateurs, Dr. D. und der Anästhesisten vor dem Landgericht Hagen am 20.04.16, dass sie während der OP kommuniziert haben, widersprochen.

4)   Ihren ganzen Schriftverkehr und deren Feststellungen, die sie in den 8 Jahren mit uns und dem Gericht geführt hatte, selber widersprochen.


Hier muss ich die Frage stellen, ob eine Anwältin vor dem Gericht ständig neue Versionen des Geschehen präsentieren, also irgendwie lügen, darf?


Es scheint mir so, dass wenn Dr. D. und die anderen Ärzte freigesprochen sind, dann kann man die ganze Schuld jetzt auf den Dr. D. schieben. Der ist eben schon freigesprochen worden.

Aber der Reihe nach:

Die RA, beruft sich jetzt auf das ERGO Gutachten von Prof. R, wo steht, dass die Ärzte nicht über die OP kommuniziert haben. Das habe ich selber vor kurzem in 14 Punkten aufgelistet.

 

Das ist die kurze Fassung der Begründung:

1)   Berufungsschrift, Seite 3:

"Zu Unrecht hat das Landgericht so genannte (grobe) Behandlungsfehler durch die Beklagten angenommen. Rechtsfehlerhaft hat das Landgericht in der eingeleiteten und durchgeführten Narkose einen groben Behandlungsfehler angenommen.

Das Gericht und der gerichtliche Sachverständige, Prof. Dr. L., haben sich nicht hinreichend mit dem diesseits vorgelegten Privatgutachten des Herrn Prof. Dr. R., auseinander gesetzt."

An dieser Stelle muss ich sofort mein Kommentar dazu abgeben.

Warum beschuldigt die Anwältin jetzt den Richter für eine fehlerhafte Durchführung des Prozesses?

Er hatte sein Urteil nur nach den Aussagen aller Ärzte gefällt, wo alle bestätigt haben, miteinander zu kommunizieren. Die Anästhesisten, laut ihren Aussagen, wussten auch über alle 3 vorhergesehene Operationen, die bei Matthias durchgeführt werden sollen.

Das ist schon, meiner Meinung nach, eine "Frechheit hoch 3"

Die sehr geehrte Anwältin, die diesen Satz geschrieben hatte, war doch bei der Verhandlung in Hagen persönlich anwesend. Wieso sie nicht sofort auf die "nicht hinreichende Auseinandersetzung“ reagiert hatte, um die „Sache“ direkt im Gerichtsaal aufzuklären?

Sie könnte doch den Hinweis an den vorsitzenden Richter und den gerichtlichen Gutachter geben, dass die Aussagen ihren Mandanten falsch sind, oder?

Vor dem Gericht hat sie leider geschwiegen; ist ihr das erst nach einem halben Jahr eingefallen?

Ging es nicht darum, zuerst die HNO Ärzte frei zu bekommen, um nachher die ganze Schuld auf die zu schieben?

Oder wie immer bei diesem Prozess, um ihn weiter in die Länge zu ziehen.


Weiter aus der Berufung:
"Wie bereits in dem Privatgutachten des Herrn Prof. R., welches mit Schriftsatz vom 16.04.2014 zu den Gerichtsakten gereicht wurde, hat Herr Prof. Dr. R. auf Seite 20 seines Gutachtens ausgeführt, dass ein anästhesio logischer Fehler nicht feststellbar sei. Die Narkose sei entsprechend den Standards durchgeführt worden. Mit einer Bewegung eines anästhesierten Patienten müsse grundsätzlich seitens des Operateurs gerechnet werden, es sei denn, der Bedarf einer absoluten Bewegungslosigkeit werde dem Anästhesisten mitgeteilt, sodass er eine Muskelrelaxation durchführen kann. In Situationen, in denen es durch eine Aufwachreaktion und konsekutiver Bewegung zu fatalen Folgen kommen könne, sei nach Auffassung des Gutachters zwingend seitens des Operateurs dem Anästhesisten zu kommunizieren, dass der Patient sich nicht bewegen dürfe. Dann könne der Anästhesist dies durch eine adäquate Muskelrelaxation oder betonte weitere Vertiefung der Narkose ermöglichen.“

und weiter:

„Weder aus den Akten noch aus sonstigem Vortrag ergibt sich, dass hier eine entsprechende Mitteilung seitens des Operateurs erfolgt ist. Dies war nicht der Fall. Der Anästhesist, der Beklagte zu 6). wusste nicht, dass hier eine absolute Bewegungslosigkeit hergestellt werden musste.“

2)   Berufungsschrift, Seite 5:

„In Fällen, in denen eine absolute Beweglosigkeit gewährleistet sein muss, ist es Aufgabe des Operateurs dies dem Anästhesisten konkret mitzuteilen. Dies war im vorliegendem Fall nicht geschehen. Insofern konnte hier nur die übliche Standartnarkose wie in solchen Operationsarten üblich, durchgeführt werden.“

Was heißt eine „Standartnarkose“? Nur für Septum?

Das bestätigt meine Theorie, die ich so oft schon hier beschrieben habe, dass die verantwortlichen Ärzte überhaupt nicht miteinander kommuniziert haben! 

Noch mal die fehlende Kommunikation-

3)   Berufungsschrift, Seite 5:

„… Prof. Dr. L. ist dieser ausgegangen, dass die Anästhesisten über die Operationsart definitiv Bescheid wussten und dass man ihnen gesagt habe, dass eine Bewegungsunfähigkeit hergestellt werden müsse. Dies war nicht der Fall.“

Und noch mal-

4)   Berufungsschrift, Seite 4:

„Der Sachverständige, Prof. L. hat ausgeführt, dass bei dieser Art der Operation es erforderlich sei während der gesamten Operation muskelentspannende Mittel zu geben. Dies muss nur gegenüber den Anästhesisten kommuniziert werden, da diese nicht wissen, was konkret der HNO Arzt für eine Operation durchführt.“

Das ist der Hammer!

Jetzt auf einmal wissen die Anästhesisten nicht, was der HNO Arzt operiert?! Wie kann man dann die Narkosedosierung einstellen?
Hatte ich doch Recht, als ich vor ein paar Jahren hier die Frage gestellt habe, ob die Anästhesisten für die Narkosedosierung Lose gezogen oder gewürfelt hätten?
(Bei der Schicksalserklärung)

Hat der Anästhesist den OP Plan doch nicht gelesen und nicht mit dem Operateur Dr. D. über diese OP gesprochen, wie beide Ärzte vor dem Landgericht in Hagen noch behauptet haben?


Wenn ich Etwas nicht weiß, was für mich wichtig ist, frage ich einfach nach. Aber ich bin eben kein "Gott in weiß."


Die „Götter“ von den Märkischen Kliniken brauchen das anscheinend nicht. Die wissen doch alles besser.

Freiwillig geben die Ärzte und ihre  RA  in ihren Aussagen auch einen Einblick über die erbärmlichen und lebensbedrohlichen Zustände zur Zeit des OP Unfalls in den Märkischen Kliniken, die auch zu den Unfallursachen bei dem Privatpatienten gehören.

Ich habe mir erlaubt, die Fehler, die wir schon kennen, zusammenaufzulisten. Das ist das Ergebnis:

  1. Die Aufklärung vor der OP seitens Dr. D. war nicht vollständig- die Gefahr bei der OP wurde runtergespielt- nur „eine kleine Schnibi-Schnabi“, und Selbstlob über große Erfahrung mit Navi OP´s.
  2. Ein totaler Organisations-Chaos bei der Dokumentationvorbereitung in den Märkischen Kliniken in Lüdenscheid
  3. Dr. L., ein Assistenzarzt war nicht berechtigt, die OP Dokumentation seitens HNO für den Privatpatienten vorzubereiten
  4. Falsch ausgestellte OP Dokumentation seitens HNO (nur NNHS, Conchotomie)
  5. Betrug seitens Prof. U., den Chefarzt der Anästhesie, bei der Dokumentationsvorbereitung für die Anästhesie- Dr. S. war nicht berechtigt, die Dokumentation für den Privatpatienten vorzubereiten.
  6. Falsch, nur Anhang eines Gesprächs mit dem Patienten ausgestellte Dokumentation von Dr. S. „dass mir der Patient gesagt hat, welche Art der Operation bei ihm gemacht wird.“  (Septum)
  7. Falsch ausgesteller OP Plan- nur NNHS und Conchetomie (deswegen ist der von den Ärzten entsorgt worden
  8. Vier Dokumente mit 3 unterschiedlichen Angaben für die eine OP:       

    ·      Einverständnis zu der OP- Septum OP, NNHS mit Navi, Conchotomie.

    ·      HNO Dokumentation- NNHS mit Navi, Conchotomie.

    ·      Anästhesie Dokumentation- Septum.

    ·      OP Plan- NNHS mit Navi, Conchotomie.

     Der Operateur hatte aber vor, alle 3 Teile der OP durchzuführen:
                       
    Septum OP, NNHS mit Navi und Conchotomie

  9. Keiner der Ärzte hat den OP Plan vor der OP gelesen- sonst müsste denen einfallen, dass es Differenzen zwischen den verschiedenen OP Dokumenten gibt.

  10. Die Narkose wurde nur für die Septum OP gegeben, also für wie üblich, 15 bis maximal  20 Minuten. (Standard-Narkose, Wäre bei dieser Operation nicht der Saugpointer zum Einsatz gekommen"- Worte der RA der Ärzte!)
  11. Der Anästhesist, Dr. A., verlässt den OP Saal vor der gefährlichsten Phase der OP mit den Worten "Das Ende der gesammten OP"
  12. Es wird ein „Anfänger“, der dafür nicht berechtigt war, für die Überwachung der Narkose, in der „Endphase der OP“ laut Anästhesie eingesetzt, wo der Operateur gerade mit der gefährlichsten Phase der OP an der Schädelbasis anfing- Navi OP.
  13. Keine Reaktion des „Anfängers“ auf den Blutdruckanstieg, obwohl er gewusst hatte, was der Navi Einsatz bedeutet: „Es ist für mich als Anästhesist auch klar, dass dann, wenn der Saugpointer zum Einsatz kommt, dieses zum Bereich der Operation Nasennebenhöhle gehört. Der Beklagte zu 7) (Dr. K.) bestätigt dies.“
  14. Keine Kommunikation vor und während der OP bis zu dem Unfall zwischen dem Operateur, Dr. D. und dem verantwortlichen Anästhesisten, Dr. A.
  15. Missachtung aller Regeln der ärztlichen Kunst seitens Dr. D. und Dr. A. Der Anästhesist verlässt den OP Saal vor der gefährlichsten Phase der OP mit den Worten an Dr. K. -"das Ende der gesammten OP" , ohne nachzufragen, ob die OP wirklich zu Ende sei!
  16. Der Operateur operiert seelenruhig weiter, obwohl der verantwortliche Anästhesist nicht im OP Saal war und er sich nicht versichert hatte, ob die Narkose noch wirksam wäre.
  17. Sorglosigkeit, Routine und Hochmut seitens Dr. D., den Operateur, bei der OP.

 

17 Fehler bei einer OP bis zu dem OP Unfall ist dass noch Standard, oder wie ich schon hier vermutet hatte, haben die Ärzte in den Märkischen Kliniken in Lüdenscheid den Halloween das ganze Jahr gefeiert.

Die Frau RA der Ärzte hatte bis jetzt in all ihren Schreiben behauptet, dass die Anästhesisten genau Bescheid wussten, was operiert werden sollte und vor dem Landgericht Hagen wurde das von den Anästhesisten, Dr. A. und Dr. K. noch mal bestätigt.

Aus dem Gerichtsprotokoll vom 20.04.2016, Aussage des Anästhesisten, Dr. A., Seite 4:

„Ich kann mich nicht mehr daran erinnern, ob wir mündlich kommuniziert haben. Es gab einen OP-Plan. Wir wussten auch, dass sowohl eine Septum-OP als auch eine Nasennebenhöhlen-OP anstand.“

Und weiter auf Seite 5:

„Es gibt keine ausdrückliche mündliche Information seitens des Operateurs, dass jetzt der Saugpointer zum Einsatz kommt. Das sieht man ja auch.“

„Es ist für mich als Anästhesist auch klar, dass dann, wen der Saugpointer zum Einsatz kommt, dieses zum Bereich der Operation der Nasennebenhöhle gehört.“

Und genau zu diesem Zeitpunkt verlässt er den OP Saal mit den Worten an den Assistenzarzt, Dr. K., dass die OP zu Ende sei!

Berufungsschrift, Seite 4:

Wäre bei dieser Operation nicht der Saugpointer zum Einsatz gekommen, so wäre die durchgeführte Narkose als ausreichend anzusehen. Für eine „normale“ Operation ohne Saugpointer wäre die Dosierung der Narkosemittel ausreichend gewesen.“

Was heißt: „wäre nicht der Saugpointer zum Einsatz gekommen…“?

Was heißt: „eine „normale“ Operation?

Ich bin der Meinung, dass jede OP eine normale OP ist, für die ein OP Plan vorhanden ist, der auch durch alle an der OP beteiligten Ärzte gelesen wurde.
Oder gibt´s bei den Märkischen Kliniken noch unnormale-, extra-, Spaß- oder wie kann man die noch bezeichnen OP´s?

Dies bedeutet, dass Dr. A, der Anästhesist, keine Ahnung über den gesamten Verlauf der OP hatte. Das war auch keine „normale“ OP, es waren 3 Teile von dem Operateur, Dr. D. vorgesehen. Was heißt „eine normale OP?“ Nur Septum?

Für die „Septum OP“, die zuerst gemacht worden ist, war die Narkosedosierung zwar knapp, aber noch ausreichend, der OP Unfall ist auch nicht bei der Nasenscheidewand (Septum) OP passiert, sondern am Anfang der „NNHS“ mit der „Navi“ und da war die Narkose eben nicht mehr ausreichend, sondern null!

Zur Erinnerung- Aus dem OP Bericht:

 „Zuerst Septumkorrektur. …Es wird dann das Navigationssystem in Position gebracht und eingescannt, zunächst mit dem geraden Saugpointer und die Fehlerabweichung bestimmt.“

 

Erste Bestätigung der Frau RA der ERGO, dass die Anästhesisten die Narkose nur für die Septum OP gegeben hatten.

Berufungsschrift, Seite 5:

„Dieser (Prof. L.) hat in seinem Lehrbuch eindeutig ausgeführt, dass bei Nasenscheidewandoperationen eine Muskelrelaxierung nicht durchgeführt werden müsse.“

Die zweite Bestätigung, dass die Narkose nur für die Septum OP gegeben war.

Berufungsschrift, Seite 5:

„Auch die Reaktion auf die Notsituation war adäquat. Auch bei Kenntnis der Tatsache, dass eine Nasenscheidewandoperation durchgeführt wird, war die Narkoseart korrekt, zumindest medizinisch noch vertretbar.“

Vor dem Landgericht Hagen hat die Frau RA und die Anästhesisten aber noch behauptet, dass die „Septum OP“ kurzfristig vor der OP gestrichen und nicht gemacht wurde.

Wurde jetzt die Septum OP doch gemacht? Wer lügt und wo die Wahrheit liegt?

Würde die Muskelrelaxierung für eine NNHS mit Navi nicht notwendig? Oder doch? Darüber kein Wort.

Nochmal, der Unfall passierte nicht bei der Septum OP, sondern am Anfang des 2 Teil der OP, der Nasennebenhöhlensanierung mit dem Navigationsgerät!

Es schein mir so, dass die Frau RA den Überblick über die OP komplett verloren hätte, oder sie ist die ungekrönte Königin der Manipulation, Verwischung und Verschleierung.

Ein kurzes Beispiel, hier muss ich mich mit diesem Zitat wiederholen:

1)   Berufungsschrift, Seite 4:

„Der Sachverständige, Prof. L. hat ausgeführt, dass bei dieser Art der Operation es erforderlich sei während der gesamten Operation muskelentspannende Mittel zu geben. Dies muss nur gegenüber den Anästhesisten kommuniziert werden, da diese nicht wissen, was konkret der HNO Arzt für eine Operation durchführt.“

Wenn man den Text so liest, scheint es so, dass das alles Worte des Gutachters, Prof. L., sind.

Ist das wahr? Nein!

Im Gerichtsprotokoll auf Seite 11, Aussage Prof. L. steht:

„Hier, bei dieser Operation, so erklärt der Sachverständige, Prof. L., ist es erforderlich, während der gesamten Operation muskelentspannende Mittel zu geben, weil, wie ich bereits vorhergesagt habe – es hier keine sehr tiefe Narkose gegeben hat.“  Zitatende.

 

„Dies muss nur gegenüber den Anästhesisten kommuniziert werden, da diese nicht wissen, was konkret der HNO Arzt für eine Operation durchführt.“

Ich habe diese „Aussage“ des Gutachters, Prof. L., in dem Gerichtsprotokoll nicht gefunden, dafür aber die:

Gerichtsprotokoll vom 20.04.2016, Seite 7, Prof. L.:

„Wichtig für den Anästhesisten ist, die Information seitens des Operateurs, wie lange die Operation noch ca. dauern würde oder in welchem Stadium der OP nunmehr ist.“

Das sind nur Worte der Frau RA der Ärzte und deren ERGO Versicherung, die einfach so dem Gutachter zugeschrieben wurden.

Deswegen gibt die Frau RA auch keine genauen Ursprungsquellen, es sollte der Eindruck erweckt werden, dass alle Zitate des gerichtlichen Gutachters, Prof. L. sind.

Zur Erinnerung- aus der Klageerwiderung RA Dr. J. vom 05.06.2015, Seite 3:

„lm Übrigen hat auch im vorliegenden Fall unmittelbar vor der Operation eine Kommunikation zwischen Operateur und Anästhesist stattgefunden, wie dies stets vor jedem Eingriff stattfindet.“

und weiter auf Seite 4:

„Die Beklagte zu 9.) hat nicht nur die Septum-OP vermerkt, sondern ist so, wie oben beschrieben, vorgegangen.  Es findet immer eine persönliche Abstimmung der durchzuführenden Operation unmittelbar vor der Operation, also vor Einleitung der Anästhesie, mit den Operateuren statt. Und somit ist auf die faktisch durchgeführte Operation mit der entsprechenden Anästhesie reagiert worden.“

 

Wie wäre es, wenn ich jetzt sagen würde, dass ich einen Bekannten von dem Chefarzt, Dr. D. getroffen habe und mich mit ihm über den OP Unfall unterhalten habe?

„Er hätte mir erzählt, dass Dr. D. dem Anästhesisten mitteilen wollte, dass Matthias sich nicht bewegen dürfte, leider war weit und breit kein Anästhesist da. Wem sollte er denn das sagen?

Da er aber auf seine Chefarztprämie für bestimmte Anzahl an OP´s nicht verzichten wollte und noch weitere OP im Programm standen, hat er eben ohne den Anästhesisten weiter operiert.“

Hätte ich überhaupt dieses Gespräch geführt? Welche Worte wären die des Bekannten und welche meine?

So kann man schön mit Worten manipulieren. Ich lasse es erstmal ohne jeglichen Kommentar.

 

Zurück zur Berufungsschrift, Seite 4:

„Auch der Sachverständige Prof. L. hat erklärt, dass ausreichend ist, eine tiefe Narkose herbeizuführen und das nicht noch eine Relaxometrieüberwachung stattfinden muss. Insofern kann hieraus nicht noch ein Verstoß bzw. ein Behandlungsfehler konstruiert werden.“

Was die Relaxometrie angeht, die Frau RA angesprochen hat, kann ich, als Laie, der Fachanwältin für Medizinrecht, erklären, dass ein einfaches „Kneifen“ an der Hand gereicht hätte, um die Wachheit zu kontrollieren und festzustellen. Man braucht dazu kein Spezialgerät!

Aber warum sollte man die Relaxometrie anwenden, wenn die OP laut Dr. A., den Anästhesisten, zu Ende war?

Es ist im Prozessverlauf am 20.04.16 auch bewiesen worden, dass die Narkosedosierung auch nicht tief, sondern viel zu flach war!

 

Zur Erinnerungsauffrischung- Prof. R., Ergo- Gutachter, den die Frau RA so gerne zitiert, Seite 30:

„Wie Prof. L. ist der jetzige Gutachter der Auffassung, dass zum Zeitpunkt des Zwischenfalls die Narkosemedikation- seien es Hypnotika, die Opiate oder des Muskelrelaxans- eine Bewegungslosigkeit nicht garantiert konnten.“

Und weiter:

„Wäre dies die Intention der Anästhesiologie gewesen, so hätte man sicher mit der Relaxometrie nachgewiesen, dass zum Zeitpunkt des Zwischenfalls keine adäquate Muskerelaxanswirkung mehr vorhanden war.“

 

Ich kann jetzt sagen, dass zum Zeitpunkt des Unfalls die Narkose NULL war!

Berufungsschrift, Seite 4:

„Sofort, als die ersten Reaktionen zu sehen waren, wurde hierauf adäquat reagiert.“

Der Blutdruck stieg ganze 13 Minuten lang, von 9.05 bis 9.18 Uhr und keiner hat reagiert, weil eben die OP laut den Anästhesisten dem Ende nahte.

 

Da ich immer mehr Zeit durch die Verzögerungen geschenkt bekomme, habe ich mich, wie versprochen, noch mal und noch mal mit der OP Dokumentation beschäftigt.

Es ist mir erst jetzt eingefallen, dass dort ganz große Unstimmigkeiten sind.

Der Operateur, Dr. D. in seinem OP Bericht geht davon aus, dass der Unfall gegen 10.00 Uhr passierte.

Anästhesiologisches Gutachten Prof. B., Seite 15:

„Vergleicht man Narkoseprotokoll mit dem Operationsbericht, so ergeben sich erhebliche Zeitdifferenzen bezüglich des genauen Zeitpunktes, wann der Zwischenfall eintrat. Nach dem OP-Bericht ist von ca. 10. 00 Uhr auszugehen (wird der Patient ... gegen 10. 30 Uhr nach Essen transportiert, ... der umgehend bestellte Hubschrauber war nach ca. 1/4 Stunde bei uns vor Ort, so dass etwa eine 1/2 Stunde nach Eintritt des Ereignisses die Verlegung stattgefunden hat).

Vor dem Gericht am 20.04.2016, hat der Chefarzt, Dr. D. seine Zeitangabe schon leicht korrigiert.

Gerichtsprotokoll vom 20.04.2016, Seite 4:

„Ich würde sagen, hier konkret bei Herrn Miemczyk habe ich ca. 30 - 35 Minuten operiert, bis es zu dem Zwischenfall gekommen ist.“
(OP Beginn 9.00 Uhr- Anm. E.M.)

 

Aber um 9.20 Uhr, 10 bis 15 Minuten vor seiner Unfallzeitangabe vor dem Gericht und 40 Minuten in dem OP Bericht, wurde schon das Blutvolumenmittel HES verabreicht.

ERGO Gutachten Prof. S., Stellungnahme Anästhesist Dr. A. Seite 14:

„Zur Behandlung des hämorrhagischen Schocks wurden dem Patienten Kochsalz- und Stärkelösung infundiert sowie Erythrozytenkonzentrate (rote Blutkörperchen) transfundiert.“ (HES)   

Und um 9.29 Uhr die Blutkonserven bestellt:


 

 

An dieser Stelle würde ich ein Ratenspiel, sowas wie „wer wusste das“ sehr gerne machen.

 

Was bedeuten diese Differenzen für die Wahrheit über die OP? 

A) Dr. D. verfügt über hellseherische Fähigkeiten und hat den Unfall vorausgesehen

B)  Er kennt die Uhr und die Zeitmessung nicht

C)   Er hat über die Unfallzeit in seinem OP Bericht und vor dem Landgericht gelogen

D) War die Gabe von HES schon um 9.20 Uhr eine „überobligatorische ärztliche Führsorge“ seitens Dr. D.?

 

Im Ausschlussverfahren bin ich zu diesem Ergebnis gekommen:

 

Zu A) Diese Fähigkeit, in die Zukunft zu sehen, hat er nicht, sonst müsse die OP unterbrochen werden oder wenigstens müsse der Unfall vermieden werden- kann ich also ausschließen.

Zu B) Das könne ich bei bestem Willen nicht glauben- kann ich auch ausschließen.

Zu C) Das wäre möglich und hätte Sinn.

ZU D) Das kann ich nicht glauben. Bei der sehr geizigen Narkosedosierung bei der OP, am unteren Limit, wie das die anästhesiologischen Gutachter festgestellt haben, und die Anwältin letztendlich so formuliert habe: „... war die Narkoseart korrekt, zumindest medizinisch noch vertretbar.“ -kann ich auch ausschließen. Das hätte Geld gekostet und rein fürsorglich wird es keiner machen.

 

Ich tippe auf C)

Habe ich gewonnen?

Ich meine „JA“

 

Wie würden Sie tippen, liebe Leser? Auch so wie ich?


Die Unfallzeit

Gerichtsprotokoll vom 20.04.16, Aussage Dr. A., Seite 10:

„Die 5 mit Sternchen ist während des laufenden Narkosebetriebes dokumentiert worden.“ (Piritramid- EM)

 Gerichtliches Gutachten, Prof. L., Seite 15:

„Durch die extrem niedrige Anfangsdosierung und die allmählichen, jedoch viel zu zögerliche Dosierungssteigerungen, insbesondere der Schmerzmedikamente wurde eine ausreichende und angemessene Narkosetiefe erst nach Eintreten des Zwischenfalls erreicht.“ (um 9.18 Uhr-    10 mg/kg/h Propofol und 0,5 µg/kg/min Remifentanil (EM))

 

Resümee:

Der Unfall ist kurz nach der Gabe von Piritramid um 9.15 Uhr und vor der Gabe 10 mg Propofol als Bolus um 9.18 Uhr, genau zwischen 9.16-9.17 Uhr passiert!!!

Wenn ich Recht mit meiner „Logik“ habe, ist die Verlegung in das Klinikum in Essen viel später erfolgt, als aus dem OP Bericht zu entnehmen ist oder nicht „sofort“ laut der RA der ERGO Versicherung.

Der Hubschrauber ist erst um 11.12 Uhr aus Lüdenscheid gestartet, in Essen ist er um 11.34 Uhr gelandet!

Jeder kann sich die „Schnelligkeit der Verlegung“ ausrechnen.

11.34 Uhr -9.16 Uhr =?

 

14 Oktober 2016

Heute haben wir die Anschlussberufung von unserem Anwalt bekommen, wo alle Ärzte, die im ersten Prozess freigesprochen waren, noch mal angeklagt werden, da die laut ihrer eigenen Anwältin vor dem Landgericht gelogen haben.

Es wurde noch mal auf ein totaler Organisationsversagen der Märkischen Kliniken mit dem Auszug aus dem ersten Gutachten der ERGO Versicherung aus dem Jahr 2009 hingewiesen.

ERGO Gutachter, Prof. Dr. S. vom 06.08.2009 (S. 36):

„Nach Auffassung des Unterzeichneten, hätte bei Herrn Miemczyk die Operation so lange nicht durchgeführt werden dürfen, so lange die von Herrn Klinikdirektor Dr. med. D. (den Beklagten zu 2) geschilderten Probleme im Zusammenhang mit Narkose im HNO-Bereich nicht geklärt und beseitigt worden waren."

Diese geschilderten Probleme mit Narkose im HNO-Bereich waren doch nicht beseitigt und geklärt, sonst hätte der tragische OP Unfall nicht passieren dürfen.

Noch mal die gleiche Frage, die ich schon früher gestellt hatte- Würde in den Märkischen Kliniken an dem Tag der misslungenen OP (09.07.2008) Halloween gefeiert?

Mit so einem Gutachten versucht man über Jahre die Ärzte und die Märkischen Kliniken von jeder Schuld frei zu sprechen- nur unglaublich?

 

31.01.2017

Heute ist  ein Brief unseren Anwalt gekommen, wo er uns mitteilt, dass der Prozesstermin in Hamm wegen eines Rechtsfehlers in dem Urteil des Landgerichts in Hagen zuerst geplatzt ist. Es wird ein "schriftlichen Verfahren" zurück nach Hagen verlegt, so dass sich vermutlich Alles wieder um ein halbes Jahr verschieben wird.

 

13.02.2017

Ich habe noch mal die Fehlerliste bei der unglücklichen OP korrigiert- sind noch 2 Fehler dazugekommen, also insgesamt 17- in Worten siebzehn. Bei den so vielen Fehlern bei nur einer OP sollte das Krankenhaus, meiner Meinung nach, sofort zahlen und nicht warten, dass die Fehler ans Tageslicht kommen werden.

Der Prozess wird in LG  Hagen am 12 Oktober fortgesetzt. Mal sehen....

23.09.2017

Was für eine Überraschung! Heute ist ein Brief unseren Anwalt gekommen. Er hatte eine Mail von einem der Verklagten Ärzte bekommen, in dem der Arzt schwere Vorwürfe dem Operateur, Dr. D. macht. Unser Anwalt wollte wissen, ob wir das nutzen wollen oder nicht. Natürlich, er hat meine Vermutungen bestätigt, dass in dem Klinikum während des Unfalls ein totaler Chaos herrschte.  

Unser Anwalt wollte der Gegenseite Zeit geben, sich zu den Vorwürfen zu äußern und bat noch kurzfristig das Gericht in Hagen um eine Verschiebung des Prozesses. Der Vorsitzende Richter sah das anders und hatte den Vorschlag abgelehnt, sodass die Verhandlung wie vorgesehen, am 12 Oktober stattfindet.

01.10.2017

Heute war die Esoterikmesse, wo ich mein Stand hatte. Kurz vor dem Ende hat mich eine Frau auf Matthias „Schicksal“ angesprochen. Sie hat sich bedankt, dass ich seine Geschichte schreibe und ins Internet stelle. Auch dafür, dass ich anderen Leuten Mut gemacht hatte, eigene schwere Lebenssituationen zu meistern oder sich gegen die „Götter in Weiß“ durchzusetzen. Vielleicht hätte auch sie so einen schweren „Schicksalsschlag“ miterleben dürfen? Wer weiß das schon? Sie hat mir es nicht erzählt und ich habe nicht nachgefragt, weil ich immer das Recht des Anderen auf freie Meinung akzeptiere.


12.10.2017

Der nächste Prozesstag. Leider sehr kurz, nur eine halbe Stunde. Und nach dem Prozess ist es wieder vor dem Prozess.

Der Vorsitzende Richter hat versucht, noch mal einen Vergleich anzustreben. Komischerweise hat er nur mich angesehen, nicht die Anwältin der Gegenseite, als ob ich 2014 für den geplatzten ersten Vergleich verantwortlich wäre. Ich hatte damals auf 25% auf das, was Matthias und uns zusteht, verzichtet. Die ERGO Versicherung wollte aber keinen Vorschuss leisten, und ohne den hatte keinen Sinn, nach Meinung unseren Anwalt, weiter zu verhandeln. Das alles habe ich schon vorher beschrieben, hier nur ganz kurz zur Erinnerung.

Der Vorsitzende Richter hat uns auch vorgewarnt, dass das Prozess sich noch über mehrere Jahre, 6 bis 7, ziehen könnte.

Ich habe dann gesagt, dass es nur weitere Spielchen auf Zeit werden. Für mich war das doch Etwas positives- jetzt geht´s bergabwärts, die Hälfte haben wir schon geschafft und hinter uns gelassen.

Um guten Willen zu zeigen werden wir uns noch mit unserem Anwalt beraten, ob wir einen neuen Versuch starten wollen oder es keinen Sinn mehr macht, weil die Versicherung dadurch nur weiter an Zeit gewinnt und den nächsten Prozesstag um ein Jahr weiter verschiebt. Bin wie immer, auf das Kommende gespannt.

Die Anwältin der Ärzte habe betont, dass sie den nächsten Urteil nochmal abweisen wolle.

Hier muss ich mich schon wieder bei ihr bedanken. Sie will ihre Mandanten unbedingt noch mal vors Gericht ziehen (die Sache mit der Aussage eines Arztes über den Operateur, Dr. D.) und schenkt mir immer wieder Zeit, weiter zu suchen. Obwohl ich der Meinung bin, dass ich nicht viel mehr finde. Mein Versprechen vom letzten Jahr habe ich bereits erfüllt, ich kenne jetzt alle Fehler und deren Ursachen.

Ich finde, dass sie ihren Mandanten eine „Bärendienst“ erweisen werde. Die Seelen der Ärzte leiden schon seit 9 Jahren, und die Angst begleitet sie jeden Tag immer stärker aufs Neue. Wollen sie wirklich weitere Jahre so leiden? Oder endlich einen Schlußstrich ziehen und die Fehler zugeben, damit andere Ärzte daraus lernen können?
Das Urteil soll am 22 November verkündet werden.


08.11.2017

Es wurde schon wieder über Matthias gedreht. Die Sendung wird am 14 Dezember um 22.00 Uhr auf SWR „odysso“ ausgestrahlt.

 

10.11.2017

Die RA der Ärzte, Frau Dr. J. hat ihr Mandat mit sofortiger Wirkung am 27.10.2017 niedergelegt - was für eine Überraschung!!!


15.11.2017

Heute war ein Film auf ZDF, der sehr gut zu der Geschichte von Matthias passte. Der Titel: „Die Götter in Weiß“

Es ging um eine Ärztin, die eine Vertuschung vom resistenten Keimen im OP Saal entdeckt hatte, über alle anderen gewusst hatten, und danach gemobbt wurde, damit sie sich nicht an die Öffentlichkeit wendet.

Ein Satz ist mir besonders im Erinnerung geblieben. Das sind die Worte des Geschäftsführers des Krankenhauses: „sorgen sie sich nicht, unsere Rechtsabteilung wird dafür sorgen, dass ihnen nicht passiert.“- Zitat Ende.

War das bei Matthias auch so? Wurde den Ärzten auch so was Ähnliches gesagt? Haben die Krankenhäuser Rechtsabteilungen?
Wäre es nicht besser, das Geld lieber für bessere Arbeitsbedingungen der Ärzte und Krankenschwester zu investieren?

Gott sei Dank, die Ärztin in dem Film hatte viel Mut gezeigt, sich dem Geschäftsführer zu widersetzen und ausgesagt. Ihr war das Leben und Wohl der Patienten wichtiger als der materielle Profit des Krankenhauses, im Gegensatz zu Matthias Fall.

In Matthias Fall hat bis jetzt nur einer, der übrigens am wenigsten mit der OP hatte, der uns über die Missstände in dem Krankenhaus und der HNO Station aufmerksam gemacht hat. DANKE!

Oder ist Matthias OP Unfall nur ein „Kollateralschaden“ auf dem schwierigen Weg der Sanierung der Finanzen des Krankenhauses?

 

20.11.2017

Heute bei der Matthias Behandlung habe ich eine neue Botschaft der Engel erhalten. Zuerst wusste ich nicht, was ich damit anfangen sollte. Ständig kamen nur zwei Worte:
„1 Minute“.
Erst nachts kam die Lösung, was damit gemeint war.
Ich konnte nicht einschlafen, die Gedanken kreisten um die Botschaft und auf einmal wusste ich, um was es ging.

Ich weiß, dass der Operateur, Dr. D. und der Anästhesist, Dr. A. direkt vor Matthias OP über längere Zeit sich gestritten und angeschnauzt hatten, so dass es im halben Krankenhaus zu hören war.

Hätten die beiden Streithähne, statt sich zu streiten, NUR 1 MINUTE über die bevorstehende OP oder wenigsten während der OP sich über die OP unterhalten, wäre der Unfall nicht passiert.

 

1 Minute – und eine so große Wirkung.

1 Minute - und Matthias Leben wurde nicht zerstört.

 

Die Matthias Krankenkasse hatte schon die Kosten für die nachfolgende OP´s, REHA und jetzige Therapien, die an die Grenze von 300.000€ kommen.

Unsere Kosten- die Pflege, Betreuung, meine Behandlungen- das sind über 10.000 Stunden. Die gesamten Kosten haben längst den 6-stelligem Bereich überschritten.

Nur 1 MINUTE während der Arbeit sich über die Arbeit zu unterhalten- verlange ich vielleicht zu viel von den „Götter auf dem Klinikolymp“?

Jetzt wird alles bestritten, um den Konsequenzen und Verantwortung der „1 Minute“ sich zu entziehen.

Bin sehr gespannt, was der neue RA der Ärzte jetzt machen wird.

Am 22 November wird das Urteil noch mal gesprochen, dann sehen wir weiter.

 
04.12.2017

Eine Verschiebung der Urteilsverkündung ist gekommen. Der neue Termin wurde am 7.11.2017 auf den 20.12.2017 festgesetzt. Die Neuen Anwälte hatten doch die Zeit bekommen, sich zu den Vorwürfen aus dem Mail zu äußern. 

 

 

14.12.2017

Heute war ein guter Tag.

Endlich haben wir Post mit 2 Stellungnahmen der neuen Anwälte der Ärzte und des Klinikums vom Anwalt bekommen. Ja, die Ärzte haben sich getrennt. Der eine, damalige Assistenzarzt, der uns diese Mail zugeschickt hatte, hat nach der Mandatniederlegung der RA Dr. J. einen Anwalt genommen. Das Klinikum, die Beklagten zu 2.), 5.) und 6.) einen anderen. Die restlichen drei haben noch keinen, oder es ist uns noch nicht bekannt.

Und abends lief die Reportage über Matthias im Fernsehen. Diesmal ist das ein Wissenschaftsmagazin "odysso" bei SWR. DANKE!

 

16.12.2017

Ich habe mich mit den Stellungnahmen der beiden neuen Anwälte beschäftigt. Die letzten 2 Nächte konnte ich nicht einschlafen, ständig kamen neue Botschaften und Informationen, die ich jetzt auf dem Smartphone notiere, um später aufs Papier zu bringen. Das sind die Ergebnisse…

Es scheint, dass die Ärzte und das Klinikum nicht Alles den neuen Anwälten gesagt oder ausgehändigt haben, aber der Reihe nach…

 

Aus der Stellungnahme des Anwalts des Dr. L., den damaligen  HNO Assistenzarzt.

Schreiben von RA Dr. W. vom 30.11.2017, Seite 2:

„l. Die möglicherweise wegen der nicht sehr guten Deutschkenntnisse des Mandanten zweideutigen Angaben in der Email vom 27.9.2017 stellen sich nach einem ausführlichen Gespräch mit unserem Mandanten, dem Beklagten zu 4) wie folgt dar:…“

Ups...

Sie kennen mich schon mittlerweile, liebe Leser und wissen, dass ich so eine Angelegenheit nicht ohne meinen Kommentar lassen kann.

Ich muss an dieser Stelle sofort eine Frage stellen.

Wenn jetzt die Deutschkenntnisse des Beklagten zu 4.) noch nicht so gut sind, dass er immer noch nicht versteht, was er schreibt, wie sein RA behauptet, wie gut war sein Sprachverständnis vor 9.5 Jahren, als der Unfall passierte? Gleich null? Oder 2,5%? Oder sogar 5%? Wie konnte er das Aufklärungsgespräch vor der „so gefährlicher OP“ , laut der alten RA und den neuen RA, richtig durchführen und die HNO Dokumentation vorbereiten? Hatte er Alles verstanden, was ihm gesagt wurde? Konnte er das damals fehlerfrei an den Patienten und den Chefarzt weitergeben?

Weiter auf Seite 3:

„II. Hinsichtlich der E-Mail ist danach folgendes richtig zu stellen:
1.) Tatsächlich hat der Beklagte zu 4) nur eine Operation beim Beklagten zu 2) miterlebt. Zu der hier streitigen Operation kann der Beklagte zu 4) nichts sagen, weil er bei dieser Operation nicht anwesend war.“

Also die Aussage, dass bei den OP´s von Dr. D. ständig zu Aufwachsituationen während der OP´s gekommen war, wurde zurückgerudert, bzw. kein Wort mehr darüber gesagt.

Der Dr. L. hatte mit seiner Behauptung aber vollkommen Recht, was die häufigen Aufwachzustände während der OP´s des Dr. D. betrifft. Ich hatte einen sehr wichtigen Zeugen gefunden, der das sogar schriftlich, ohne eine Zahl zu nennen, bestätigt hat.

Neugierig? Die Antwort kommt demnächst…

 

An dieser Stelle möchte ich mich aber auch bei ihm bedanken. Er war der einzige, der sich dem übermächtigen „Gott“ in den Märkischen Kliniken in Lüdenscheid entgegengesetzt hatte, auch während des Prozesses.

Wie sein Anwalt weiter schreibt, ist ihm damals vom Dr. D. fristlos gekündigt worden. Warum, schreibt der Anwalt leider nicht.

Hätte die Kündigung mit dem OP Unfall von Matthias zu tun?

Aus dem Schreiben vom RA Dr. W. vom 30.11.2017, Seite 2:

„Die Beschäftigung bei der Beklagten zu 1) endete, weil der Beklagte zu 2) dem Beklagten zu 4) fristlos kündigte. Die fristlose Kündigung war aus Sicht des Beklagten zu 4) unbegründet und führte in der Folgezeit zunächst zu gerichtlichen und dann zu zahlreichen emotionalen Auseinandersetzungen, unter denen der Beklagte zu 4) bis
heute leidet, weil sich in der Folgezeit seine Facharztausbildung dadurch erheblich verzögerte. In einem Kündigungsschutzverfahren wurde die Kündigung als wirksam bezeichnet, weil die Probezeit noch nicht abgelaufen war. In diesem Zusammenhang wurde ein Vergleich geschlossen, bei dem sich der Beklagte zu 2) auch verpflichtete,
keine negativen Aussagen über den Beklagten zu 4) zu erteilen. Gleichwohl hat der Beklagte zu 2) den Beklagten zu 4) in der Folgezeit fortlaufend diffamiert. Dies führte soweit, dass der Beklagte zu 4) wegen der Hindernisse, die ihm in den Weg gelegt wurden, seine Ausbildung zuletzt in Rumänien fortführen musste, um die Facharztprüfung in Deutschland schließlich neun Jahre später ablegen zu können.“

Dem Schreiben kann ich entnehmen, dass Dr. L. höchstens  nur ½ Jahr bei Dr. D. beschäftigt war und nach diesem halben Jahr wurde ihm gekündigt. Kam die Kündigung sofort nach dem OP Unfall oder später?

Er hat aber trotz Allem sein Studium nach 9 Jahren zum Abschluss gebracht. Hut ab!

Ich hoffe, er wird ein guter Arzt, da er schon gesehen hatte, wie man nicht arbeiten sollte und eines Tages sogar selber zu einem guten Chefarzt wird, was ich ihm von Herzen wünsche.

 

Jetzt wird immer spannender und kurioser:

Anwalt des Dr. L., Schreiben von RA Dr. W. vom 30.11.2017, Seite 4:

„lm Übrigen war der Beklagte zu 4) vom Beklagten zu 2) beauftragt worden, die Anamnese, Diagnose und den Befund bei dem Patienten zu erfragen und schriftlich festzuhalten.“

Und auf Seite 5 weiter:

Danach fand die Vorbesprechung am 8.7.2017, dem Vortag der Operation, durch den Chefarzt mit dem gesamten Operationsteam anhand des gefertigten Befundes und der Aufklärungsdokumentation des Beklagten zu 4) statt.“

Der nächste Hammer…

Das bedeutet, dass der noch sehr HNO unerfahrene und „kaum Deutsch sprechende“ Assistenzarzt, nach nur 3-, bis höchstens 5- monatiger Fortbildung als HNO Arzt, (noch in der Probezeit!), die Diagnose gestellt und die HNO Dokumentation vorbereitet hat!

Laut der wahlärztlichen Vereinbarung war er aber nicht berechtig, bei Matthias irgendetwas zu machen. Er könnte Matthias höchstens „guten Morgen“ sagen. Geschweige denn, für die durch die Anwälte des Klinikums immer gefährlicher dargestellte OP, den Befund und die Dokumentation OP seitens HNO vorzubereiten! 

Er hat aber den Auftrag von dem „nettesten Chefarzt der Welt“ bekommen, die Anamnese und die OP Dokumentation bei der „lebensgefährlichen OP“ bei dem Privatpatienten vorzubereiten. 

Was wäre, wenn der Assistenzarzt gesagt hätte: hallo Chef, ich darf es nicht machen, der ist doch Ihr Privatpatient! Wie hätte der Chefarzt reagiert?

Hätte der Assistenzarzt sofort die Kündigung gekriegt? Oder wurde sich der Chefarzt bei ihm für diese Erinnerung bedanken? Ich frage nur so, aus reiner Neugier…

Wie steht die Situation zu den Wahlleistungen durch den Chefarzt, die Matthias gewählt hatte und bei der gelungenen OP auch bezahlt hätte?

Ein Zitat aus dem Vertrag über wahlärztliche Wahlleistungen der Märkischen Kliniken GmbH, den Matthias und ein Arzt (unleserlich) unterschrieben hatten:

„Wahlleistungen hingegen sind über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehende Sonderleistungen. Diese sind gesondert zu vereinbaren und vom Patienten zu bezahlen.   Für sogenannte wahlärztliche Leistungen bedeutet dies, dass Sie sich damit die persönliche Zuwendung und besondere fachliche Qualifikation und Erfahrung der liquidationsberechtigten Ärzte des Krankenhauses einschließlich der von diesen Ärzten veranlassten Leistungen von Ärzten und ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses hinzukaufen.“

Und schon wieder ein Betrugsfall- der Assistenzarzt (und noch Praktikant?) war nicht berechtig, die Anamnese, besonders aber den Befund festzustellen und die OP Dokumentation seitens der HNO zu schreiben. 

Die gleiche Situation, die schon bei der Aufklärung und Vorbereitung der Dokumentation seitens der Anästhesie ich beschrieben hatte.

Der nächste Betrug!

 

Jetzt geht’s um die Gefahren, die bei dem Aufklärungsgespräch angeblich erwähnt wurden.

Anwalt des Dr. L., Schreiben von RA Dr. W. vom 30.11.2017, Seite 9:

 „Von den angekreuzten Risiken kommen allenfalls der ,,Narkosezwischenfall", die ,,Gehirnhautentzündung" und die ,,Liquorfistel" in die Nähe des realisierten Risikos einer Halsschlagaderruptur mit Schlaganfall und einer schweren Gehirnverletzung.“

Der jetzige Anwalt der Gegenseite geht noch ein Stückchen weiter, als seine Vorgängerin. Sie hatte immer nur Hirnblutung geschrieben, der schreibt jetzt sogar „Schlaganfall“, obwohl dass das Gleiche bedeutet. Hirnblutung kling dafür ein bisschen harmloser.

So sieht es in dem Aufklärungsprotokoll:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Im weiteren Verlauf seines Schreibens schrieb der Anwalt des Dr. L.:

Schreiben von RA Dr. W. vom 30.11.2017, Seite 5:

 „Soweit bei dieser Teambesprechung, bei der ja auch der Patient zugegen und eingebunden war, zusätzliche Informationen und Aufklärungen notwendig erscheinen bzw. aus Sicht des Beklagten zu 2) als Chefarzt Ergänzungen erforderlich sind, erhält der Beklagte zu 4) vom Beklagten zu 2) üblicherweise den weiteren Auftrag, die noch fehlenden Aufklärungen zu den noch offenen Punkten fortzuführen und zu dokumentieren. Es fällt in die Sphäre des Beklagten zu 2) als Chef, den in der Ausbildung befindlichen jungen Kollegen in dieser Situation auf etwaige Mängel des Aufklärungsgesprächs hinzuweisen. Dementsprechend hat der Beklagte zu 2) den gefertigten Bogen geprüft und anhand seiner eigenen mündlichen Aufklärung für ausreichend befunden.“

Den ersten Fehler, dass die „Septum OP“ nicht aufgelistet in der Dokumentation ist, hatte der Chefarzt, Dr. D. nicht gesehen!

Das war der erste Fehler in der ganzen Verkettung von Sorglosigkeit oder einfach Dummheit.

Auch ein kleiner Stein kann eine riesige Lawine verursachen.

Es geht um die nicht ausreichende Aufklärung vor der OP. Anscheinend wurde dem Assistenzarzt, Dr. L. von dem Chefarzt und der Geschäftsführung der Märkischen Kliniken der Vorwurf gemacht, die Aufklärung nicht ausreichend durchgeführt zu haben, da nicht alle Punkte auf dem Aufklärungsbogen als „Gefahr“ angekreuzt waren.

Er könnte sogar über die Gefahren Matthias erzählt haben, leider hatte das kein anderer, als der Chefarzt, Dr. D., selber widerrufen.

Wieso und warum? Das war doch der Chefarzt höchstpersönlich, der mit Matthias das beruhigende Gespräch am Vortag der OP durchgeführt hatte.

Das waren Worte des Chefarztes, Dr. D., die uns Matthias abends, ein Tag vor der OP, wiederholte: „eine Routine OP“, schon sehr berühmte „kleine Schnibi-Schnabi“, „ihnen kann nichts passieren, schließlich werde ICH Sie persönlich operieren“ und „ich bin der beste in diesem Gebiet“- so wie ihn immer noch alle seine Anwälte schilderten.

 

Im weiteren Verlauf seines Schreibens schrieb der Anwalt des Dr. L.:

Schreiben von RA Dr. W. vom 30.11.2017, Seite 6:

„Dementsprechend war der Patient umfassend über die Risiken informiert, was auch seitens des Beklagten zu 2) mit dem OP-Bericht dokumentiert wurde.“

Na super! Der Anwalt beruft sich auf ein Dokument, der von einem der Angeklagten erst nach dem Unfall verfasst wurde. 

Sich durch den Anwalt auf den OP Bericht des Dr. D. zu berufen klingt für mich so, als ob ein Finanzbuchhalter, der wegen Geldunterschlagung durch die Verfälschung der Finanzbücher angeklagt würde und sein Verteidiger beruft sich eben auf diese Finanzbücher. 
"Er ist doch unschuldig, da in den Finanzbüchern alles OK ist, was wollt ihr denn?"

Wie würden Sie den Buchhalter und seinen Anwalt bezeichnet?

Werden Sie den nicht auslachen und für einen Beklopften halten?

Aber einem Arzt, dazu noch einem "unantastbaren Chefarzt", glaubt man blind.

Zwei Anästhesiegutachter haben zwar die Unfallzeit in dem OP Bericht korrigiert, das aber nicht als Urkundenfälschung angesehen. 

Das ist aber eine Urkundenfälschung, auch wenn es so hart klingen mag.

Ist in dem OP Bericht des Chefarztes, Dr. D. die Wahrheit und nur die Wahrheit über den OP Verlauf geschrieben?

Würde er seine Fehler zugeben?

Oder wird er versuchen, sich nicht zu belasten?

Er hatte p.P., heißt „persönlicher Pech“, dass es meiner Familie passiert ist und das Klinikum sich geweigert hatte, sofort nach unserer Aufforderung eine Entschädigung zu leisten. So hatte ich mehr als genügend Zeit, mich mit dem OP Unfall zu beschäftigen.

 

Ich habe schon früher auf die Unstimmigkeiten in dem OP Bericht hingewiesen- z.B. die Zeitpunktberechnung des Unfalls.

Die Aufklärung vor der OP seitens HNO habe ich vor kurzem nach den neuen Hinweisen des RA Dr. W., ergänzt.

Unseren beiden Privatgutachter seitens HNO und Anästhesie waren der Meinung, dass die Aufklärung vor der OP nicht ausreichend war, was ich schon vor Jahren zitiert habe.

 

Jetzt der zweite Anwalt, der das Krankenhaus und die restlichen Ärzte vertritt …

 Schreiben von RA. S. vom 29.11.2017, Seite 2:

 „Nochmals ist klarzustellen, dass, wie auch gutachterlich klar bestätigt, die operative Vorgehensweise durch den Beklagten zu 2) nicht im Ansatz zu beanstanden ist. Da sich mithin aus dem gesamten klägerischen Vortrag überhaupt nicht ergibt, welcher konkrete Vorwurf dem Beklagten zu 3) persönlich überhaupt unterbreitet werden soll, bleibt es dabei, dass den Beklagten zu 2) bis 4) ohnehin kein Behandlungsfehlervorwurf unterbreitet werden kann“

Da muss ich dem Anwalt wohl an das eigene Gutachten der ERGO Versicherung von Prof. R. vom 13.09.2013 erinnern, wo er in seinem Gutachten an 14 Stellen die fehlende Kommunikation zwischen den Ärzten bemängelt. (ich habe früher alles beschrieben)

Sogar die ehemalige RA des Klinikums, Frau Dr. J., in ihrem Berufungsschreiben belastet auf schwerste den Beklagten zu 2.), den Chefarzt Dr. D., dass er den Anästhesisten nicht über die erforderliche „Ruhigstellung“ des Patienten informiert hatte. Er dürfte nicht einen Arzt in der Probezeit mit dem Befund und Dokumentation für die OP beantragen. Schließlich dürfte er die gefährlichste Phase der OP nicht ohne den Oberarzt der Anästhesie weiterführen!

 

Alle Ärzte, die nach dem OP Unfall bei Mattias tätig waren, haben die Schwere der Verletzung nicht erkannt und zu lange mit der Verlegung in die Spezialklinik gewartet, auch der Beklagte zu 3.)

Hätten sie erkannt, dass es eine Hauptaorta zum Hirn durchgetrennt war, hätten sie sofort den Rettungshubschrauber alarmieren müssen und nicht versucht, die Blutung selber zu stoppen, um die Sache später zu vertuschen. Bis zu Alarmierung des Rettungshubschraubers ist 1 Stunde 18 Minuten, bis zu Übergabe an den Notarzt sogar 1 Stunde 34 Minuten so wertvoller Zeit vergangen.

Das ist gleichzeitig die nächste Verfälschung im OP Bericht- laut Dr. D. war die Verlegung nach Essen nach 30 Minuten erfolgt.

So, weiter zum Aktuellen:

Aus der Stellungnahme des RA S., Vertreters des Klinikums Lüdenscheid und des Dr. D. vom 29.11.2017, Seite 2:

„2. Nur der Klarstellung halber ist darauf hinzuweisen, dass die Behauptungen in der übermittelten E-Mail durch den Beklagten zu 4) aufs Schärfste zurückzuweisen sind. Die Behauptung, im Zuge von mehr als 300 von ihm assistierten Eingriffen sei es in 60% der Fälle zu frühzeitigem Erwachen gekommen, ist schlicht frei erfunden.“

 und weiter auf Seite 3:

„Letztlich sind die völlig haltlosen und unsubstantiierten Anwürfe des Beklagten zu 4) relativ einfach auf den tatsächlichen Motivationsaspekt zurückzuführen, nämlich dass sich hier ein ehemaliger und unzufriedener Mitarbeiter an seinem ehemaligen Arbeitgeber ,,abarbeitet". Der Vortrag ist letztlich jedoch ohnehin unerheblich, da voltständig widersprüchlich zu seinem bisherigen prozessualen Verhalten.“

 

Ich habe schon früher geschrieben, dass ich einen Zeugen gefunden habe, der die Aussage aus der Mail sogar mir schriftlich bestätigt habe.

 Die Vorwürfe, dass während der OP´s von dem Beklagten zu 2.) zu aufwachen wegen der zu niedrigen Narkosedosierung öfters gekommen war, hat sogar der Chefarzt, Dr. D. höchstpersönlich bestätigt.

Vielleicht leidet er jetzt an Demenz und kann sich nicht so gut an die Geschehnisse, die vor fast 9.5 Jahren passiert waren, erinnern. Er hatte sich schon vor dem Gericht in Hagen- 2014 und 2016, mit den Gedächtnislücken verteidigt.

 

Es ist nicht schlimm, Eugen kann nachhelfen.

 Der Chefarzt, Dr. D. hatte sich über die Anästhesievorfälle auf seiner Station im Dezember 2008 sogar selber schriftlich beschwert. Damals, paar Monate nach den OP Unfall, waren die Erinnerungen des Dr. D. doch ganz frisch.

Privatgutachten der Victoria Vers. vom 15.8.2009- Prof. Sch., Seite 17:

„1.11 Schreiben von Herrn Klinikdirektor Dr. med. D. an Herrn P., Klinikum Lüdenscheid, vom 15. Dezember 2008“

„Anzumerken ist, dass es viele Tage vorher bei der wechselnden und offenbar mit HNO unerfahrenen Narkoseärzten immer wieder Probleme gegeben hatte bzgl. der Blutdruckregulierung, bzgl. des Aufstehens, Bewegens in Narkose."

Hab’s gerne gemacht.

Noch eine Frage dazu- an wem wollte sich dabei der Chefarzt, Dr. D. „rächen“ oder „abarbeiten“?

Für mich bedeutet „viele Tage vorher“, dass es seit längerem passierte. Das könne 1 Monat oder sogar über mehrere Monate lang sein. Und „immer wieder“ bedeutet für mich das Gleiche wie „ständig“ „häufig“ oder „regelmäßig“, also die Vorwürfe des Dr. L. waren doch berechtigt. Dr. D. nennt keine direkten Zahlen, aber jeder kann sich vorstellen, wie oft diese Aufwachzustände eingetreten waren. Sie wurden nur unter den Teppich gekehrt, schließlich ist es dabei nichts Schlimmes passiert. Die Patienten haben es schließlich überlebt!

Wenn es aber nur zwei solche Vorfälle wären, da war schon einer zu viel.

Es müsse sofort auf die Situation reagiert werden, um die nächsten Anästhesiekomplikationen zu vermeiden. 

Das war nicht der Fall, weil, wie der Chefarzt, Dr. D. selber schreibt, diese Vorfälle „immer wieder“ aufgetreten waren. Das bedeutet und bestätigt, meiner Meinung nach, ein totales Organisationsversagen seitens der gesamten Klinikleitung- Punkt.

Und bei Matthias OP haben die „Vorfälle“ ihr Apogäum erreicht.

So viele Fehler bei nur einer OP hätte keiner in den schlimmsten Alpträumen erwartet.

 

Da der Dr. L. jetzt für seine Äußerungen von seinen Arztkollegen gemobbt wurde, und es nicht weiterverfolgen will, kann ich gut verstehen.

 

Schreiben von RA. S. vom 29.11.2017, Seite 2:

„…dass der Beklagte zu 2) vielmehr auf eine mehr als 2O-jährige Erfahrung als Chefarzt einer HNO-Klinik in einem Haus der Maximalversorgung zurückblickt. Seit ebenso langer Zeit verfügt er neben der Facharztbezeichnung HNO über die Zusatzbezeichnung für plastische Operationen sowie spezielle HNO-Chirurgie. Als Inhaber der entsprechenden Weiterbildungsermächtigung wurden von ihm nunmehr ebenfalls über Jahrzehnte hinaus in dieser Operationstechnik HNO-Arzte ausgebildet. Auf internationalen Kursen für Nebenhöhlenchirurgie ist er nicht nur regelmäßiger Referent, sondern auch als Voroperateur bei Kursen tätig, letzteres mit dem Schwerpunktthema Nasennebenhöhlen-tumoren."

Schon wieder nur ein Lob für den Chefarzt Dr. D., der vielleicht auch in anderen Fällen gerechtfertigt sein könne, bei Matthias OP war er leider ein totaler Versager.

Diese ganze Erfahrung hatte er bei dieser konkreten OP total vergessen, oder es war die Routine, da er sich wie ein Schulanfänger und Ignorant gezeigt und die total verpennt hatte.

 

Ich habe mir vorgestellt, wie ein „Aufklärungsgespräch“ nach Vorstellungen den Anwälten aussehen müsse.

„Guten Morgen Herr Miemczyk. Ich bin Dr. L. (oder ich bin der Chefarzt, Dr. D.,) und will Sie über die möglichen Gefahren bei Ihrer OP aufklären. Die OP ist sehr gefährlich, dass hatte Ihnen der Dr. O. aus Schwerte schon ausreichend erklärt. Ich muss dazu noch erwähnen, dass diese OP sogar zu einer Hirnblutung oder einem Schlaganfall führen könnte.

Nach einem Schlaganfall werden sie dann entweder schwerstbehindert oder Wachkomapatient, im schlimmsten Fall können Sie sterben.

Und noch eine Sache muss ich Ihnen sagen. In der letzten Zeit hatten wir immer wieder während der HNO OP Probleme mit der Narkose, so dass die Patienten manchmal wach wurden und sich bewegten oder sogar auf dem OP Tisch aufgestanden waren.

Jetzt wissen Sie alles über die OP, bitte unterschreiben Sie dieses Formular, dass Sie ausreichend über alle Gefahren bei Ihrer OP informiert worden sind.“

Wer würde sich bei einem so geführten Aufklärungsgespräch wirklich „von heute auf morgen“ für diese OP entscheiden und unterschreiben?

Und das nur wegen Schnarchen?

Finde ich jemanden?

Sie melden sich?

Nein?

Sie sagen: nein, danke, das mache ich nie im Leben?

Ich würde das Gleiche sagen, und Matthias bei so einer Aufklärung sicherlich auch.

 Bestimmt würden sich aber die Anwälte des Klinikums und der Ärzte für diese so gefährliche OP sofort entscheiden, oder?

Es wird doch jeder um mehr Zeit zum Überdenken bitten oder noch Meinung eines anderen Arztes ins Betracht ziehen.

Nur für wen wäre das vom Vorteil?

Für die Ärzte oder die Patienten?

 Wäre bei einer so „ehrlichen“ Aufklärung nicht die Anzahl der OP´s in den Krankenhäusern um 2/3 reduziert? Hatte Jemand schon so ein ausführliches Aufklärungsgespräch, wo alle Gefahren angesprochen wurden, erlebt?

Oder lief das Aufklärungsgespräch so, wie ich mehrmals schon beschrieben habe.

Das, was uns Matthias über die Aufklärung am Vortag der OP sagte:

nur eine „kleine Schnibi Schnabi“- usw.- fertig.

 

03.01.2018

Weiter der gleiche Anwalt…

Stellungnahme der RA S., Vertreter des Klinikums Lüdenscheid und des Dr. D. vom 29.11.2017, Seite 3:

„Des Weiteren wird im Hinblick auf den nahenden Verkündungstermin noch einmal darauf hingewiesen, was bereits mit der Klageerwiderung hervorgehoben wurde, dass zwischen der in diesem Verfahren beklagten Gesellschaft und dem Kläger kein Behandlungsvertrag zustande gekommen ist. Die Beklagte zu 1) ist im Hinblick auf die im Raum stehenden Ansprüche nicht passivlegitimiert.“

Das bedeutet, das wir „den Falschen“ angeklagt haben, der nicht für die Misere bei der OP verantwortlich wäre. Wir hatten die „Märkische Gesundheitsholding“ als Komplementärin der „Märkischen Kliniken“ verklagt, angeblich sollten nur die „Märkische Kliniken“ verantwortlich sein.

Unser Anwalt hatte am 12.12.2017 nur sehr kurz darauf geantwortet:

„Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (soweit erkennbar zuletzt BGH Report 2002, S. 116S) gilt, dass bei unrichtiger Parteibezeichnung grundsätzlich diejenige Partei angesprochen ist, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen sein soll. Es kommt also darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhaltes aus der Sicht der Empfängerzukommt. Nach diesen Grundsätzen ist vorliegend ohne jeden Zweifel die Trägerin des Klinikums Lüdenscheid verklagt worden. Dies ergibt sich nicht nur aus dem Inhalt der Klageschrift, sondern insbesondere auch aus der gesamten Korrespondenz. Wir verweisen insoweit auch auf den beigefügten Beschluss des Landgerichts Köln vom 06.06.2010, der sich auch auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 07.03.2007 bezieht.“

 

Ich kann es wieder nicht ohne meinen Kommentar lassen. Nach kurzen Recherchen habe ich Etwas gefunden und gleich unserem Anwalt mitgeteilt. 

Das Klinikum hatte ihrem neuen Anwalt, Herr Dr. S., wahrscheinlich nicht alle Dokumente ausgehändigt, sprich, manche vorenthalten. Oder er hat seine Hausaufgaben nicht richtiggemacht.

Auf die Anforderung unseres Anwalts an das Klinikum Lüdenscheid vom 10.10.2008, die OP Dokumentation an uns herauszugeben, haben wir als Antwort ein Schreiben von der Märkischen Gesundheitsholding vom 22.10.2008, unterzeichnet von Dr. Sch. und Herrn P., erhalten. Die beiden Unterzeichner haben auch die Victoria Versicherung als ihren Haftpflichtversicherer angegeben.

Der Herr P. ist auch derjenige, an den der Chefarzt und Operateur, Dr. D., seine Stellungnahmen vom 26.11 und 15.12 2008 nach dem OP Unfall adressiert hatte. (Gutachten Prof. Sch.)

Besonders interessant ist die Vermerkung im Fuß dieses Schreibens:

Persönlich haftender Gesellschafter: Märkische Gesundheitsholding Verwaltungs GmbH. Handelsregister: Iserlohn HRB 6224“

 

 

 

Alle Schreiben der RA Frau Dr. J. sind über alle Jahre auch als
„Miemczyk u.a. J. Märkische Gesundheitsholding GmbH u.a.“ betitelt.

War der Briefbogen schon damals gezielt so gemacht, um alle zukünftigen Klagen anzufechten?

Ich persönlich kenne noch 2 weitere Fälle, wo die „Märkischen Kliniken“ (ist das jetzt richtig?) vor dem Landgericht in Hagen verklagt waren.

Wäre die Klage an die Märkischen Kliniken adressiert, hätte man argumentiert, dass es falsch ist und die richtige Adresse Märkische Gesundheitsholding heißen sollte oder umgekehrt.


Das sind nur, wie schon immer, Ablenkungsmanöver, um uns von den Todsünden unter den Ärzten fern zu halten.

Und die sind:

1.   Der Anästhesist, Dr. A., dürfte unter keinen Umständen während der gefährlichsten Phase der OP bei dem Privatpatienten den OP Saal verlassen, ohne sich zu versichern, dass die OP wirklich zu Ende sei.

2.   Der Operateur und Chefarzt, Dr. D., dürfte die OP bei dem Privatpatienten nicht ohne den Oberarzt der Anästhesie weiterführen.

Das sind nicht nur ganz grobe Fehler in der ärztlichen Kunst, das ist auch grobe Fahrlässigkeit seitens der beiden Ärzte!


10.01.2018

Heute hat Matthias bei Armeo- „die Schatzinsel“ ein neuer Rekord gemacht, er hat sich um 1 Punkt gebessert.

 

12.01.2018

Noch mal beim gleichen Spiel das Rekord um 3 Punkte nachgebessert und bei den „Waldgeister“ ausgeglichen. Suuuuuper!


20.01.2018

Da ich immer noch nichts vom Gericht gehört hatte, habe ich wieder in der Dokumentation gewühlt. Dabei haben mir meine „Helfer“ nochmal ein Eintrag auf dem Anästhesieprotokoll gezeigt, der vom Anästhesiearzt, Dr. K., der die Narkose in „der Endphase der OP“ – als der OP Unfall passierte - überwachen sollte, ausgefüllt war. Das habe ich schon früher erwähnt, hier habe ich das nun unter den neuen Aspekten nochmals analysiert.

 

 

Er schreibt hier, dass der OP Unfall trotzt einer vorherigen Propofolerhöhung auf 10 mg/kg/h passiert.

 In seiner Stellungnahme zu dem Unfall im Januar 2009 schreibt er dasselbe.

Privatgutachten der Victoria Vers. Vom 06.08.2009- Prof. S., Seite 15, Stellungnahme Dr. K.:

bei Beginn meiner Anwesenheit schlief der Patient ruhig unter einer Anästhetikagabe, die schon deutlich über der Standarddosierung lag (Propofol 10 mg/kg…“

 

Vor dem Gericht hat er das Gleiche bestätigt:

Gerichtsprotokoll vom 20.04.2016, Seite 4:

„Ich meine, dass, als ich in den OP-Saal kam, gerade das Schlaf- und Narkosemittel erhöht worden ist. Das Propofol ist auf 10 erhöht worden und das Ultiva auf 0,25 oder 0,3.“

 Das ist schlicht gelogen. Und wieder eine Urkundenfälschung!

 Hier nochmal zur Erinnerung…

Dem widerspricht sogar seine Anwältin, Frau Dr. J. in ihrer Klageerwiderung vom 26.10.2011 auf Seite 8:

„Es war für die Beklagten zu 6.) und 7.) nicht vorhersehbar, dass es unter einer Dosierung von 7 mg Propofol kg KG/h und 0,5 µg Remifentanil/kg KG/min zu einer Spontanbewegung kommen werde.“ 

In dem Anästhesiegutachten sieht das auch anders aus.

Gerichtliches Gutachten seitens der Anästhesie- Prof. L. von 28.03.2013, Seite 14:

Erst nach Eintreten der Schädigung war dann mit einer Dosierung von 10 mg/kg/h Propofol und 0,5 µg/kg/min Remifentanil eine ausreichend tiefe Narkose erreicht worden…“ (9.18 Uhr! EM)

Das lässt sich nach der Unfallzeitberechnung- 9.16-9.17 Uhr plausibel und logisch einordnen.

Zuerst war der Dr. K. laut dem Vertrag über Wahlärztliche Leistungen nicht berechtigt, bei dem Privatpatienten überhaupt Etwas zu machen, geschweige denn die Narkose während der gefährlichen Phase der OP zu überwachen. Siehe auch das Privatgutachten der ERGO Versicherung von Prof. R., was ich schon ausführlich kommentiert hatte.

Hier nur eine kurze Erinnerung: laut der Vereinbarung über die Privatärztliche Leistungen dürfte er keine Handlungen bei Matthias vornehmen und während der gefährlichsten Phasen der OP muss ein Oberarzt die Narkose überwachen!

Ich meine, entweder war Dr. K. während des Unfalls nicht im OP Saal oder die Situation hat seine Intelligenz überfordert.

Und wieder die Frage: „warum“ bin ich dieser Meinung?

Schauen wir uns seine Aussagen logisch an.

Ihm wurde gesagt, dass die OP zu Ende sei und er „musste für die Narkose nichts machen, um das Ende der Narkose einzuleiten.“

Wieso denkt er, dass eine „gerade deutlich über die Standarddosierung“ erfolgte Erhöhung der Narkose ein Ende der gesamten OP bedeutet?

Hat er den Widerspruch zwischen den beiden Informationen nicht bemerkt?

Das muss für einen Arzt im 2 Fachausbildungsjahr zum Anästhesisten doch ganz klar sein, so wie für einen Schüller der 10 Klasse 1+1=2 ist.

Solche Erhöhung der Narkose, die gerade erfolgt ist, bedeutet doch für jeden, nur für den Dr. K. nicht, dass die OP noch voll im Gange ist!

Wer, besonders bei den sehr sparsamen Narkosedosierungen in den Märkischen Kliniken, gibt kurz vor dem Ende der gesamten OP noch mal „deutlich über die Standarddosierung“ liegende Dosis der Narkosemittel? Vollkommen unlogisch!

Wenn er aber die „Überwachung“ der Narkose, auch in der "Endphase" übernommen hätte, müsse er zuerst auf den Monitor schauen, wo der Blutdruck 160 zu sehen war, müsse gesehen haben, dass das Navi Gerät noch im Einsatz ist und er müsse sofort Alarm geschlagen haben oder wenigsten den Operateur fragen, wie lange er noch zu operieren hätte, weil der Blutdruck viel zu hoch ist und der Patient gleich wach wird.

Hatte er nur wie der biblische „Lot“ in der Ecke gestanden und an seinen Fingernägeln gekaut? Oder seinen Morgenkaffee in aller Ruhe getrunken?

Ich würde zu gerne wissen, was er damals in der OP gemacht hat.

Er war das letzte Glied in einer Kette von Ärztefehlern, die mit der Vorbereitungsphase, spricht Aufklärung und der Dokumentationsvorbereitung seitens HNO und Anästhesie angefangen habe und sich durch die gesamte OP bis zu dem OP Unfall gezogen hat.

Wäre er dort gewesen, könnte er den OP Unfall noch in der wörtlich „letzten Sekunde“ verhindern!

Den Zusammenhang zwischen dem Navi Gerät im Einsatz und dem viel zu hohen Blutdruck für eine OP hätte sogar der Nachtwächter der Märkischen Kliniken erkannt und Alarm geschlagen. Dr. K. wusste, was das Navi im Einsatz bedeutet und er müsse wissen, was zu hoher Blutdruck bei einer OP bedeutet.

Also, entweder war das Geschehen für seine Intelligenz zu kompliziert oder er war während des Unfalls nicht im OP Saal. Punkt.

Übrigens, er hat sein Studium nicht zu Ende geschafft und ist kein Doktor geworden, obwohl seine Anwältin in der Klageerwiderung vom 26.10.2011, Seite 7, ihn so beschreibt:

„…der sich zu diesem Zeitpunkt in seiner Assistenzarztzeit befand und zu diesem Zeitpunkt weit fortgeschritten im 2. Weiterbildungsjahr zum Anästhesiologen befand.“

Würde er nur „dazu geschrieben“, damit es so aussieht, dass doch ein Anästhesist, egal welcher, im OP Saal war?

Hatte der Chefarzt die gefährlichste Phase der OP ohne einen Anästhesisten, sondern nur mit der OP Schwester, die er in seinem OP Bericht erwähnt, weitergeführt?

Sollen die Aussagen des Herrn K. die Unfallrekonstruktion erschweren und für Verwirrung sorgen?

Wieso lügt er?

 Hat er für ein Paar Judassilberlinge seine Seele verkauft, um den Chefarzt zu retten?

Ich frage nur so blöd…

 

Wie ich schon geschrieben habe, Lügen haben kurze Beine.

Ich kann nur hoffen, dass die Geschäftsführung der Märkischen Kliniken mir auch durch ihren neuen RA noch genügend Zeit schenken würde, damit ich alle Unstimmigkeiten, Lügen und Verfälschungen in der Dokumentation und Aussagen der Ärzte finden könnte.

 

 Es macht mir immer mehr Spaß, in der Dokumentation zu wühlen. Die Fehler bei der OP, glaube ich wenigstens, habe ich schon alle gefunden, jetzt geht´s um die Verfälschungen.

So bin ich, wenn auch unfreiwillig,  zu einem Profiler geworden.

 

24.01.2018

Heute waren wir zu Kontrolle bei Neurologen. Es waren wieder die üblichen, neurologischen Untersuchungen gemacht worden. EEG, VEP und AEP. Das Ergebnis hat uns überrascht. Es ist noch mal besser als letztes Mal, die Durchblutung im Hirn hat sich gebessert. Der Doktor war begeistert. Er sagte uns und bestätigte meine Meinung, die ich immer anderen auf meinen Workshops zu erklären versuche- die LIEBE kann alles heilen.

Er sagte noch, wir sollen jetzt nach Essen fahren, damit die Ärzte dort sehen können, dass ihre Diagnose sich nicht bestätigt hatte.


26.07.2018

Heute ist schon der 10 Jahrestag, als Matthias aus der Koma erwachte.

Mit dem Prozess nichts neues. Der Richter besteht auf den Termin am 29 August um 11 Uhr, obwohl unser Anwalt ihm geschrieben hatte, dass ein nächster Vergleichsversuch nichts bringen wird. Wir haben im April dieses Jahres unser Vergleichsangebot der Gegenseite vorgeschlagen, das aber, wie vorauszusehen war, abgelehnt wurde.

Die Paar Wochen bis zu dem Prozesstag schaffen wir noch mit links. Danach habe ich eine kleine Überraschung für die Pfuscher vorbereitet, mal sehen, was dann passiert.

 

29.08.2018

Wieder im Gericht. Noch auf der Flur haben sich unser Anwalt mit den neuen Anwälten der Gegenseite unterhalten und das war für mich ziemlich lustig. Der RA S. wollte wissen, wie wird es weiter gehen. Unser Anwalt beantwortete, dass wir schon ein Angebot gemacht haben, und das wars. Der Andere sagte, daraus wird nichts. Na ja, Pech gehabt.

Wie wir vermutet hatten, der Vorsitzende Richter hat den Termin nicht ausgehoben, weil er unbedingt den Vergleich durchsetzen wollte. Als Begründung hat er erklärt, dass das Verfahren sich schon zu lange zieht und er würde es gerne noch zu Ende bringen wollen, bevor er in die Pension geht. Er hat auch zum wiederholten Mal gesagt, dass meine Arbeit mit Matthias bis zum letzten Cent bezahlt werden soll. Die Anwälte und die Vertreterin der Märkischen Kliniken haben dem zugenickt.


Danach hatte der Vorsitzende Richter gefragt, an wen die Klage sich richten soll- Märkische Gesundheitsholding oder die Märkischen Kliniken.

Die Vertreterin des Krankenhauses sagte, dass die Märkischen Kliniken und sie die Vertreterin eben dieser Kliniken ist, die dafür zuständig sind.

Ich wollte schon wieder nachfragen, was sie im Gerichtsaal zu suchen hätte, die Anklage ist doch gegen die Märkische Gesundheitsholding. Aber unser Anwalt hat mich aufgehalten.

Der Vorschlag des Gerichts war, dass wir das gesamte Schmerzensgeld bekommen und von allen anderen Ansprüchen für die Vergangenheit und für die Zukunft auf 10% verzichten sollen. Und alle Ärzte aus der Anklage rausgenommen werden, nur die Märkische Kliniken als einzige Schuldige bleiben werden. Dafür werden die ersten Zahlungen noch in diesem Jahr folgen.

Nach kurzer Überlegung, da ich nur den Beklagten zu 4.) aus der Klage rausnehmen wollte, habe ich dem vorläufig zugestimmt, da es mit den 10% auch unser Vorschlag vom April war. So richtig freuen konnte ich mich leider nicht, ich vermutete die nächsten Triks der Gegenseite.

Die Ernüchterung kam ein Paar Tage später, mit einem neuen Schreiben unseres Anwalts.

Er schreibt, dass alle Zinsen bei dem Vergleich zum Opfer fallen werden, weil das ein Prinzip eines Vergleiches ist. 

„Das Wesen eines Vergleiches, bei dem es sich bei dem es sich nach der Legaldefinition in § 779 BGB um ein ,,gegenseitiges Nachgeben" handelt, liegt jedoch darin, dass Zinsansprüche gerade nicht geltend gemacht werden. Wenn Sie Zinsansprüche für unverzichtbar halten, wird der Prozess (über viele Jahre) fortgeführt werden müssen.“

Und weiter:

„Sicher ist jedoch auch, dass Sie mit ganz erheblichen Abstrichen rechnen müssen, einzelne Schadenspositionen wie insbesondere die Kosten Ihrer eigenen Behandlung wird die Gegenseite nicht akzeptieren, diese Kosten würden wir auch in einem streitigen Verfahren für Sie nur zu einem Bruchteil durchsetzen können.“

Also ich soll einem Vergleich zustimmen, wo ich nicht nur auf 10% verzichte, sondern auf die Zinsen für die 8 Jahre seit der Klageerhebung, und ich weis nicht mal, über welche Summen wir reden. Nach kurzem Nachrechnen bin ich zu dem Schluss bekommen, dass es nicht die 10% werden, sondern 30 bis 50%, auf die wir verzichten sollen.

Zusätzlich soll ich auf die Anklage gegen die Pfuscher verzichten. 

Meine Frage ist, auf was haben die Pfuscher und die Märkischen Kliniken verzichtet?

In dem Vergleichsangebot kann ich mit besten Willen nichts finden, außerdem, dass sie endlich, nach 10 Jahren Psychoterror und Mobbing durch ihre Anwälte bereit sind, mit erheblichen Abschnitten für uns, zu zahlen. 

Leider für uns wäre das nicht genug. Ich muss an Matthias Zukunft denken, wenn wir nicht mehr für ihn da werden. Er muss sich jede Hilfe dann erkaufen können. Es scheint mir so, als ob ich eine Katze im Sack kaufen soll.

Und noch zu meiner Arbeit…

Was wäre, wenn ich Matthias nicht behandelt hätte? Wäre er noch Komapatient? Was kostet eine Heimunterbringung für Wachkoma Patienten und wie hoch ist das Pflegegeld für den 5 Grad?

Wie hoch wäre dann das Schmerzensgeld ausgefallen?

Ich bin auch der Meinung, dass ALLE Pfuscher mit den Konsequenzen rechnen müssen, wenn sie unnötig ein Prozess in die Länge ziehen werden. Dafür sind die hohen Verzugszinsen auch gedacht.

Ganze 10 Jahre haben sie nicht gewusst, ob die Fehler gemacht haben, es wurde immer auf das „Schicksal“ verwiesen. Und auf einmal wollen sie doch ein Vergleich? Wissen sie endlich, dass sie doch Fehler gemacht haben? 

Ich meine, die Pfuscher wissen ganz genau, was für Fehler sie gemacht haben, sonst hätten sie nicht die Dokumentation und den OP Bericht gefälscht!

Nach ein Paar Tagen haben wir das Sitzungsprotokoll vom Gericht erhalten. Leider stand dort nichts über meine Entlohnung für die Arbeit mit Matthias. Hmm…

Wir haben noch einen Besprechungstermin mit unserem Anwalt ausgemacht, mal sehen, ob er uns zu dem Vergleich überzeugen kann. Ich werde aber auf die Zinsen nicht verzichten, so wie Matthias Krankenkasse höchstwahrscheinlich auch tun werde. Das sollte als eine Warnung und ein Zeichen an alle Ärzte, die ihre Fehler nicht zugeben wollen- je länger sie ihre Fehler verleugnen, desto teurerer wird es für sie.

Mein Appel an andere Opfer von Ärztepfusch- geben Sie bitte nicht so leicht auf, kämpfen Sie für Ihr gutes Recht. Nur wenn alle Opfer sich währen werden, werden die Ärzte merken, dass es sich nicht lohnt, zu lange die eigenen Fehler zu verleugnen.


Das Urteil wird am 14 November gesprochen, mal sehen...


15.10.2018

Heute hatten wir einen Termin bei unserem Anwalt, um alle Aspekte- die für und gegen einen Vergleich sprechen, abzuwägen. Nach 1 Stunde Diskussion sagte Matthias: kämpfen. Matthias Krankenkasse wollte auch nicht auf die 10% und die Zinsen verzichten.

Auch, wenn es dem Richten nicht gefallen wird, haben wir beschlossen, weiterzumachen. Es steht zu viel auf dem Spiel, die Zinsen haben schon eine ganz schöne Summe ausgemacht, warum sollen wir auf die jetzt verzichten? Die sind, sozusagen, das Schmerzensgeld für den unnötigen Psychoterror und Mobbing seitens der Anwälte der Ärzte und des Krankenhauses.

Hätte das Krankenhaus nach unseren ersten Anforderungen binnen 2 Jahren bezahlt, hätten sie keine Zinsen zahlen müssen, das ist doch so klar, wie ein Amen in der Kirche. Und vielleicht hätte ich nicht angefangen, selbst nach den Ursachen und Fehlern zu suchen.

Für uns ist ach sehr wichtig, ein Zeichen an alle Götter in weis zu setzen.  ALLE müssen mit den Konsequenzen rechnen, wenn sie unnötig ein Prozess in die Länge ziehen werden. Dafür sind die hohen Verzugszinsen auch gedacht.

Es kann nicht sein, dass nach 10 oder sogar 15 Jahren Prozessführung auf einmal sagen die Verursacher des Leidens: ok, wir haben zwar keine Fehler gemacht, aber um einen guten Willen zu zeigen, sind wir bereit, „unsere Opfer“ zu entschädigen. Leider die Verzugszinsen sind weg, die zahlen wir nicht. Und wir werden nicht alles zahlen, was ihnen zusteht. Sie müssen schon auf sehr viel verzichten, wenn sie Etwas bekommen wollen. 

Viele der Opfer sind an das Existenzminimum abgerutscht, weil die wegen der Folgen des Pfusches nicht arbeiten können. Die Erwerbsminderungsrente, hier Mattias Fall, beträgt aktuell nur 232€. Und das macht depressiv, besonders, wenn es über mehrere Jahre gezogen wird.

Wären wir für ihn nicht da, wäre er in einem Pflegeheim gelandet, der von der Allgemeinheit, also allen Steuerzahler, bezahlt müsste.

Ich weiß, sehr viele Opfer von Ärztepfusch sind nach nur ein Paar Jahren durch die Anwälte der Ärzte so weichgekocht, dass sie nur eins wollen- endlich raus aus dem Prozess. Darauf basieren die Versicherungen und die Krankenhäuser. 

Ich habe vor Jahren hier schon geschrieben, dass sie bei mir ganz falsch gelandet sind. Mal sehen, was die Zukunft bringen wird…

 

Noch ein ärztliches Kuriosum. 

Mir wurde ein Zeitungsartikel der Hamburgers Abendblattes vom 06.10.2018 zugespielt.

 https://www.abendblatt.de/hamburg/article215496175/Herzspezialist-kaempft-um-seinen-Ruf.html

Es geht um einen sehr bekannten Kardiologen, der wegen falschen Abrechnungen angeklagt wurde. Hier will ich nicht das ganze Artikel zitieren, sondern nur zwei Aussagen.

Die eine ist von einem Arzt, der anonym bleiben möchte.

„Ein Unterzeichner sagte dem Abendblatt, es sei ein Skandal, dass sich die Behörde so viel Zeit lasse mit dem Verfahren… Da wird eine Existenz vernichtet.“ (2 Jahre EM) 

Sogar Chef der Ärztekammer, Prof. Montgomery hat sich eingeschaltet.

„Ärztekammer Präsident Prof. Frank Ulrich Montgomery berichtete dem Abendblatt über eine Delegiertenversammlung, bei der die einhellige Meinung geherrscht habe: mit K. wurde ein Übles Spiel gespielt…. Und das über zwei Jahre hingezogene Verfahren seien „unwürdig“, so die Ärzte.“ 

Meine Frage an alle Ärzte, die den Kardiologen in Schutz genommen haben- wie würden sie ein Prozessverfahren, der sich über acht, zehn oder wie in manchen Fällen sogar fünfzehn Jahre hinauszieht, bezeichnen? Megaskandal? Unwürdig hoch 5?

Der Kardiologe hatte „nur“ die Rechnungen gefälscht, kein Mensch ist zu Schaden gekommen.

Wie ist es, wenn die Patienten durch gravierende Ärztefehler doch zu Schaden kommen? Die sitzen in Rollstuhl, vegetieren als Wachkomapatienten usw.

Das sind doch Ihre Kollegen und deren Versicherungen, die das Prozessverfahren über Jahre hinauszögern, um die Opfer noch zusätzlich zu zermürben und dann weniger an Entschädigung zu zahlen. 

Die Opfer von Ärztepfusch werden ohne jegliche finanzielle Mittel von den Verursachern allein gelassen, in die Harz IV gedrückt und dann mit einem viel zu niedrigem Vergleich abgeschmettert.

Das finden die, die sich so beschwert haben, sicherlich normal und angemessen… 


29.11.2018

Das Urteil ist endlich gekommen- es hat sich fast nichts geändert im Vergleich zu dem ersten Urteil vom 2016. Wieder nur das „Baueropfer“, sein Chef und das Krankenhaus wurden schuldig gesprochen. Der Hauptverantwortliche, der Chefarzt, wurde anhand seines eigenes OP Berichtes (sic!) und Aussagen vor dem Gericht freigesprochen. Es scheint, er ist unantastbar.

Unser Anwalt hat es sehr kurz kommentiert.

„Die Entscheidungsgründe sind - soweit ersichtlich - identisch mit der
Entscheidung vom 01.06.2016. Neu hinzugekommen ist allerdings der
Umstand, dass das Gericht sich mit der, erst von den neuen Prozessbevollmächtigten der Beklagten zu 1) bis 3) sowie 5) bis 9) gerügte fehlerhaften Parteibezeichnung der Beklagten zu 1) beschäftigen musste. Das Gericht ist erwartungsgemäß auch insoweit unserer Argumentation gefolgt und hat dies außerordentlich umfangreich begründet.“

Es ging um den Versuch, die Klage, wegen angeblichen Falschbezeichnung der Kliniken, wegen Verjährung einzustellen, wie ich früher genau beschrieben hatte.


11.12.2018

Unser Anwalt hat nachgefragt, ob wir eine Berufung wünschen, da er das dem LG teilen muss. Wir haben auf die Berufung verzichtet, da ich irgendwie wusste, dass die Märkischen Kliniken in ihrer Arroganz und ihrer Hochmut selbst machen werden.


31.12.2018

Gerade am Silvester haben wir einen Brief unseren Anwalt mit einer Abschrift des gegnerischen Anwalts erhalten. Er schreibt, das er vorläufig die Klage eingereicht hat und bittet uns gleichzeitig, dass wir auf eine Berufung unserseits verzichten, da die immer noch nicht wissen, ob die Berufung aufrecht erhalten bleibt oder zurück gezogen wird.

Ich bin der Meinung, dass über 10 Jahre schon mehr als genug Zeit war, eine Entscheidung zu treffen, na ja….


04.02.2019

Wie ich vorausgesagt habe, heute ist eine Mitteilung des Anwalts der Märkischen Kliniken gekommen, dass die Berufung seiner seit durgeführt wird. So schön, so gut.

Durch die Berufung hat mir der Anwalt der Märkischen Kliniken bestätigt, dass er der gleichen Meinung ist, wie ich und zuletzt auch die ehemalige RA des Klinikums. Es geht um den damaligen Chefarzt der HNO Abteilung, den ich als Hauptverantwortlichen sehe, da er für das gesamte OP Team die Verantwortung tragen muss und alle ärztlichen Regeln bei der OP verletzt habe.

Ist das nicht komisch, oder als eben „Schicksal“ zu bezeichnen, dass in der ersten Berufung seine eigene Anwältin ihn direkt belastet hatte, indem sie an mehreren Stellen schrieb, dass der Anästhesist nicht wusste, was er operieren wollte. Von wem sollte der Anästhesist und andere Team Mitglieder diese Information bekommen?

Der neue Anwalt der Märkischen Kliniken und der Ärzte sieht den damaligen Chefarzt der HNO Abteilung in seinem Unterbewusstsein, oder in seinem Gewissen als Hauptverantwortlichen für der OP Unfall.

Er hat unbewusst, oder war das wieder „Schicksal“, auf den sich die Märkische Kliniken so gerne berufen, eine Berufung auch gegen das Urteil angelegt, wo der Chefarzt freigesprochen wurde. 

Also er will ihn, wie ich,  schuldig gesprochen sehen, herzlichen Dank hier von meiner Seite.

Ich bin jetzt richtig gespannt, mit welchen Argumenten er die Verurteilung seinen Mandanten durchsetzen will. Ich kann gerne helfen...

Ich habe schon vorbeugend Ende Januar meinen Vorschlag auf eine Abschlussberufung für unseren Anwalt vorbereitet  und an ihn verschickt. Mal sehen, was das nutzt.


08.02.2019

Und wieder grüßt das Murmeltier. Heute ist ein neuer Brief unseres Anwalts gekommen. Die Märkischen Kliniken und deren Anwalt spielen wieder das alte Spiel auf Zeit. Er hat das OL Gericht um eine Fristverlängerung gebeten, ich zitiere:

„die Frist zur Berufungsbegründung erstmals um einen Monat, d. h. bis zum 28.02.2A19, zu verlängern.

Auch ist noch eine Rücksprache mit der Partei erforderlich, die innerhalb der ersten Frist nicht stattfinden konnte.“

Das bedeutet, dass die Geschäftsführung der Märkischen Kliniken 2 Monate lang sich überlegt hatte, ob die Berufung angelegt wird, ohne nachzudenken, wie die begründet wird. Und jetzt nochmal brauchen sie Zeit für die Begründung, ganz komisch. Ich meine, so wird die Tragikomödie fortgesetzt.

Und die Zinsen wachsen weiter!


12.03.2019

Die Idee, einen offenen Brief an den Landrat des Märkisches Kreises zu schreiben, hatte ich schon seit langem. Seit fast 2 Monaten hab ich mich überlegt, wie ich am besten den schreiben kann, und gestern war er fertig. Heute habe ich ihn verschickt.


Ein offener Brief an den                                                Iserlohn, den 12.03.2019

Landrat des Märkischen Kreises                                         


Sehr geehrter Herr Landrat Gemke,

Zuerst will ich mich vorstellen. Ich heiße Eugen Miemczyk. Ich bin Vater und seit 10 Jahren auch der gesetzliche Betreuer meines Sohnes, Matthias Miemczyk, der bei einer teilweise unnötigen und verpfuschten OP in den Märkischen Kliniken in Lüdenscheid, HNO Abteilung, am 09.07.2008 fast umgebracht wurde. Er war als Hirntod diagnostiziert und künstlich beatmet, also hatte er beide Voraussetzungen für eine Organentnahme erfüllt und hatte nur dank meiner Arbeit als Heiler überlebt, die die Anwältin des Klinikums in ihrer Klageerwiderung so beschrieben hat- „überobligatorische väterliche Fürsorge.“

Die Schulmedizin hatte ihm damals keine Überlebenschance gegeben. Seitdem ist er nach 10.5 Jahren intensiven Therapien immer noch schwerstbehindert – 100% Behinderung mit den Buchstaben B, aG, G, H und hat den Pflegegrad II.

Ich schreibe Ihnen aus zwei Gründen.

Zum Ersten will ich Ihre Sicht auf die Arbeit der Märkischen Kliniken in Lüdenscheid, für die Sie, als Landrat des Märkischen Kreises, verantwortlich sind und der Sie 2013, nach der berechtigten Kritik an den Märkischen Kliniken in einem Artikel in Lüdenscheider Nachrichten vom 05.01.2013 diese Klinik in den Schutz genommen haben, wenigstens ein bisschen korrigieren.

Zum Zweiten will ich auf den Umgang der Geschäftsführung der Märkischen Kliniken mit dem Opfer des Ärztepfusches in dieser Klinik aufmerksam machen.

Die Kritik an den Märkischen Kliniken war damals mehr als begründet, wie ein Artikel in den Lüdenscheider Nachrichten vom 02.01.2013 die damalige Situation beschreibt. Ich will in diesem Brief eine Darstellung zeigen, die die Kritik bestätigt.

Dank der freundlichen Unterstützung der Geschäftsführung der Märkischen Kliniken hatte ich mehr als 10 Jahre Zeit, mich gründlich mit der Pfusch OP an meinem Sohn zu beschäftigen und will hier nur kurz beschreiben, wie es zu dem OP Unfall gekommen war. Ich gehöre auch nicht zu der „weißen Mafia“, also könnte ich alle Fehler bei der OP aufdecken und beschreiben.


Die Ursachen für den Unfall, kurz gefasst, waren ein totales Organisationschaos in den Märkischen Kliniken, fehlende Kommunikation zwischen den Ärzten, als Folge dessen erklärte der Anästhesist die gesamte OP als beendet und verließ den OP Saal- in diesem Moment aber fängt der Operateur mit der gefährlichsten Phase der OP mit dem Navi Gerät an, Sorglosigkeit, Arroganz, Routine und Hochmut seitens des damaligen Chefarztes der HNO Abteilung, der auch der verantwortliche Operateur war. Es war ein Ärztepfusch in der schlimmsten Form, mit noch schlimmeren Folgen.

Zu Ihrer Information- bevor der Artikel über die Missstände in den Märkischen Kliniken 2013 erschien, hatte diese Missstände schon 5 Jahre früher, nach dem OP Unfall meines Sohnes, der damalige Chefarzt der HNO Abteilung angeprangert.

Stellungnahme des Dr. D. an Herrn P., Klinikum Lüdenscheid, vom 26. November 2008:

,,Wie bereits im vorangegangenen OP-Bericht und Kommentar war natürlich aufgefallen, dass es die Tage vorher durch verschiedene zum Teil neue Mitarbeiter in der Anästhesie immer wieder Probleme gegeben hat, was sich sicherlich auch durch Aussagen meiner ärztlichen Mitarbeiter, Oberärzte, zum Teil auch durch deren OP-Berichte bestätigen lässt."

Schreiben von Herrn Klinikdirektor Dr. med. D. an Herrn P., Klinikum Lüdenscheid, vom 15. Dezember 2008:

„Anzumerken ist, dass es viele Tage vorher bei der wechselnden und offenbar mit HNO unerfahrenen Narkoseärzten immer wieder Probleme gegeben hatte bzgl. der Blutdruckregulierung, bzgl: des Aufstehens, Bewegens in Narkose.

Viele Tage vorher und immer wieder bedeutet für mich jeden Tag seit Monaten! Wenn es aber nur 2 Mal passierte, war das um 1 Mal zu viel. Punkt!

Der damalige HNO Chefarzt und die Geschäftsführung der Märkischen Kliniken haben also über die Missstände bei den OPs Bescheid gewusst und diese über Monate und Jahre toleriert.

Hätte die Geschäftsführung der Märkischen Kliniken auf diese Hinweise rechtzeitig und adäquat reagiert, wäre der schreckliche OP Unfall meines Sohnes nicht passiert!

Sogar der erste, eigene Gutachter der Märkischen Kliniken schreibt im Abschluss seines Gutachtens vom 06.08.2009, Seite 37:

„Der HNO-ärztliche Eingriff bei Herrn Miemczyk hätte erst nach Klärung und Beseitigung anästhesiologischer Probleme bei vorangegangenen Operationen an anderen Patienten durchgeführt werden dürfen, vorausgesetzt, die Vorwürfe von Herrn Klinikdirektor Dr. med. D. hinsichtlich einer unzureichenden Anästhesieführung waren berechtigt.“

Diese Anschuldigungen waren mehr als berechtigt und haben ihr Apogäum bei der OP meines Sohnes erreicht, wie sein tragischer OP Unfall gezeigt hatte. Wenn diese Missstände nach 5 Jahren immer noch nicht beseitigt waren, bedeutet das ein totales Versagen der Geschäftsführung der Märkischen Kliniken.

Die Geschäftsführung der Märkischen Kliniken schiebt jetzt die Verantwortung auf das Schicksal meines Sohns, wie ihre Anwältin in der Klageerwiderung 2011 schrieb:

„…ist festzuhalten, dass das Erwachen, mit dem sich daran anschließenden tragischen Ereignis nicht vorhersehbar und auch nicht vermeidbar war. Dies ist als schicksalhaft zu qualifizieren, so bedauerlich es ist“

Das ist eine „sehr gute“ Begründung, so kann man jedes Verbrechen entschuldigen und die Täter von jeder Verantwortung freisprechen, ob Mörder, Vergewaltiger, Verkehrsrowdy usw. So bräuchten wir keine Gerichte mehr und die Täter können ihr Unwesen ungestört weitertreiben, wie der Fall meines Sohnes zeigt.

Die ganze Geschichte meines Sohnes seit dem OP Unfall, besonders wie die Geschäftsführung der Märkischen Kliniken, die beteiligten Ärzte und ihre Anwälte versucht haben, uns zu zermürben und durch Fälschungen der Anästhesie-Dokumentation und falsche Angaben im OP Bericht, falsche Behauptungen und Aussagen vor dem Gericht um einen Freispruch zu bekommen, ist teilweise schon auf meiner Homepage zu lesen:

www.eugen-massage.de/Matthias

Die Dokumentation über diesen Vorfall könnte Ihnen die Geschäftsführung der Märkischen Kliniken zu Verfügung stellen. Oder ich kann Ihnen und dem Aufsichtsrat alle Unfallursachen und Fehler bei der OP für eine entsprechende Vergütung in einer Präsentation zeigen. Warum nicht umsonst? Ich weiß, dass die Märkische Kliniken hunderte Tausend Euro für die „Optimierung der Arbeitsabläufe“ an verschiedene Berater ausgegeben haben. Ich kann die Fehler bei dieser OP für einen Bruchteil dessen zeigen.

Wir haben schon 2-mal vor dem Landgericht Hagen gewonnen, aber die Geschäftsführung der Märkischen Kliniken hat durch ihren Anwalt erneut eine Berufung gegen das 2. Urteil des Landgerichts Hagen eingelegt.

In der ersten Berufung vom 2016 hatte die Anwältin der Märkischen Kliniken geschrieben, dass der Anästhesist überhaupt nicht über den OP Verlauf Bescheid wusste und nur die „Standard“ Narkose angewendet hatte, weil er durch den Operateur nicht über den Verlauf der OP informiert wurde. Dafür wurde sie schließlich durch die Märkischen Kliniken gefeuert.

Der neue Anwalt hat in der erneuten Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hagen vom November 2018 auch die Ärzte erwähnt, die freigesprochen waren. Also er (sein Unterbewusstsein) sieht so wie ich und seine Vorgängerin, dass alle an der OP beteiligten, besonders aber der Chefarzt und Operateur, Dr. D., Fehler gemacht haben und dafür die Verantwortung übernehmen müssen.

Jetzt werden wieder übliche Spielchen auf Zeit gespielt. Zuerst brauchen Anwalt und die Geschäftsführung der Märkischen Kliniken 2 Monate Zeit ab dem Urteil, um zu überlegen, ob die Berufung aufrechterhalten bleiben soll, dann brauchen sie erneut, „zuerst“ 1 Monat Fristverlängerung, um die Berufung zu begründen.

Falls die Geschäftsleitung der Märkischen Kliniken und ihr Anwalt immer noch nicht wissen, wie sie die Berufung gegen die Freisprüche der Ärzte begründen sollen, würde ich gerne helfen, und zwar kostenlos.

Zum zweiten:

·      Ja, es stimmt, wir als Eltern, und besonders Matthias, sind über 10 Jahre unseres normalen Lebens durch die Geschäftsführung der Märkischen Kliniken beraubt worden.

·      Ja, es stimmt, wir sind durch den über 10 Jahre sich ziehenden Prozess, an die Grenze des finanziellen Ruins getrieben worden.

·      Ja, es stimmt, meine Frau hat wegen des OP Pfusches, seiner Folgen und des über Jahre sich ziehenden Prozesses ständige Depressionen, so dass sie rückwirkend ab Februar 2016 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aus diesem Grund bekommen hat.

·      Ja, es stimmt auch, dass meine Gesundheit aus den gleichen Gründen angeschlagen ist.

·      Und ja, es stimmt nicht, dass ich jetzt aufgeben werde, für die Gerechtigkeit zu kämpfen!!! Ich bin mehr als je zuvor bereit, bis zum Ende zu kämpfen. Und dank der freundlichen Unterstützung der Geschäftsführung der Märkischen Kliniken hatte ich mehr als genug Zeit, die gesamte Dokumentation durchzuforschen und mich für den Prozess bestens vorzubereiten.

Ich freue mich schon auf das Wiedersehen mit den Pfuschern vor dem Oberlandes Gericht im Hamm.

Es geht mir nicht darum, Rache zu üben. Aber ich will eine Widergutmachung für meinen Sohn, für sein zerstörtes Leben und finanzielle Absicherung für seine Zukunft. Vor der OP war er schon Diplominformatiker und hat an seiner Dissertation an der Uni gearbeitet. In den 10,5 Jahren hat keiner, wirklich keiner nachgefragt (außer dem Amtsgericht), wovon und wie wir leben. Das Opfer und seine Familie wurden durch die Täter und ihre Anwälte noch über 10 Jahre verhöhnt und mit den Füßen getreten, gemobbt und unter psychischen Druck gesetzt.


Das Vorgehen der Geschäftsführung der Märkischen Kliniken ist aber sehr typisch für solche Fälle des Ärztepfusches, ich würde sagen, „so menschenwürdig und sooo christlich“.

Wird der Vorfall als ein Kollateralschaden für die Gewinnerzeugung und eine fette OP Prämie für den Chefarzt durch die Politik und die Geschäftsführung der Märkischen Kliniken angesehen und befürwortet? 

Ich kann an dieser Stelle, nach 10 Jahren Recherchen, feststellen, dass in einem Dschungelkrankenhaus irgendwo in Afrika, eine vergleichbare OP mit mehr Sorgfalt und Verantwortung durchgeführt wurde als in den „berühmten“ Märkischen Kliniken, die Sie so schützen.

Ich erwarte nicht viel von Ihnen, aber bitte lesen Sie wenigstens die Geschichte meines Sohnes im Internet, um meine Sicht über den OP Pfusch und die Märkischen Kliniken kennenzulernen.

Für evtl. Fragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zu Verfügung.


mit freundlichen Grüßen

 Eugen Miemczyk

 

13.03.2019

Ein Schreiben unseres Anwalts ist gekommen. Wie ich vorausgesehen habe, mit erneuter Bitte des Anwalts der Märkischen Kliniken um eine Verlängerung der Frist, da er noch nicht mit seiner Mandantschaft sprechen konnte.

Ich meine, es fehlen ihm die Argumente, wie er die Berufung begründen soll. Er hätte sofort um 6 Monate Verlängerung bitten können, und das hätte auch nichts gebracht, weil er das sucht, was er so nicht finden wird.


25.04.2019

Heute habe ich kurzfristig, da jemand auf seinen Reha Platz verzichtet hatte, eine Reha nach meiner Krebserkrankung und nachfolgenden Chemotherapie ab dem 29 März bekommen. 


02.04.2019

Endlich, nach 4,5 Monaten seit dem Urteil, ist die Berufungsbegründung der Märkischen Kliniken gekommen. Anna hat es eingescannt und mir per E-Mail geschickt.

Ich wollte zuerst sofort mein Kommentar dazu an unseren Anwalt abgeben, habe sogar angefangen zu schreiben. Dann habe ich mich überlegt, warum eigentlich soll ich mich in der Reha noch über die Lügen in der Berufung ärgern. Die Reha ist doch für mich, ich soll hier zu den alten Kräften kommen und mich nicht mehr ärgern. Deswegen habe ich nur eine kurze E-Mail an unseren Anwalt geschickt, mit der bitte, einen Antrag auf die Fristverlängerung für unsere Anschlussberufung an das OLG IN Hamm zu schreiben.

Dabei habe ich übersehen, dass unser Anwalt sofort einen Antrag auf die Berufungszurückweisung an des OLG Hamm gestellt hatte.

Ich werde mein Kommentar zu der Berufung erst zu Hause und nach der Reha schreiben. 


23.04.2019

So, heute bin ich bereit zum Schreiben.

In der Berufung geht der RA der Märkischen Kliniken und der Pfuschärzte so vor, wie schon seine Vorgängerin das gemacht hatte. Er beschuldigt nur den Operateur, den damaligen Chefarzt, Dr. D. als einzigen Schuldigen, da er den Anästhesisten nicht über die nötige Matthias Ruhigstellung bei der Navi OP informiert hatte. Dabei hat der Anwalt vergessen, dass er auch den Dr. D. vor dem Gericht vertreten sollte.

An der Stelle des Dr. D. hätte ich so einen Anwalt, der gegen seinen Mandanten arbeitet, sofort rausgeschmissen!

 Er beruft sich auch auf das private Gutachten der Märkischen Kliniken von Prof. R. aus dem Jahr 2016, wo der Gutachter an 14 Stellen die fehlende Kommunikation zwischen den Ärzten bemängelt, was ich vorher schon genau beschrieben habe.

Das ist leider in meinen Augen eine Anklage seinen zweiten Mandanten, den Anästhesisten, dass er vor dem LG in Hagen bezüglich der Kommunikation unter den Ärzten gelogen hatte.


Und so hat der gleiche Anwalt vor 1,5 Jahren geschrieben:
Schreiben von RA. S. vom 29.11.2017, Seite 2:

 „Nochmals ist klarzustellen, dass, wie auch gutachterlich klar bestätigt, die operative Vorgehensweise durch den Beklagten zu 2) nicht im Ansatz zu beanstanden ist."

 

Ein zweiter Punkt in der Berufung ist wieder die Verjährung gegen die Märkischen Kliniken, da wir die falsche Gesellschaft verklagt hatten.

Der Anwalt schreibt auf fast 4 Seiten seine Begründung, hat aber vergessen, was in dem ersten Schreiben, die als Antwort auf unsere Aufforderung an die Märkische Kliniken adressiert wurde, die Krankenunterlagen an uns auszuhändigen, in dem Briefkopf und Fuß stand. Ich habe das alles schon vorher erklärt, jetzt muss ich das nochmal tun.

Wie war es bei den letzten LG in Hagen Sitzung, wo wir dem Vergleich zustimmen sollten?

Bei dem Vergleich sollen wir auf die Anklage gegen alle Ärzte verzichten, nur die Märkische Kliniken sollen angeklagt und schuldig gesprochen werden.

Und dann hätte der Anwalt die Berufung mit der Verjährung angelegt.

Danke schön für solche Vera……! 


03.08.2019

Es sind fast 4.5 Monate vergangen, seitdem ich den offenen Brief an den Landrat des Märkischen Kreises verschick habe. Bis Heute ist keine Antwort gekommen. 

Hier, an dieser Stelle muss ich mich bei dem Herrn Landrat bedanken. Warum? Er hat mir meine Vermutungen, dass er nicht antworten wird, bestätigt.
Bin ich schon ein Hellseher?

Es ist also war, für den Landrat zählen nur seine Parteikollegen in dem Vorstand der Märkischen Kliniken und das große Business, der kleine Mann ist nur gebraucht, wenn es Wahlen gibt, um mit deren Stimme wiedergewählt zu werden. 

Ist der schreckliche Unfall wirklich nur als ein kollateraler Schaden gesehen, der eben bei der „maximaler Gewinnoptimierung“ nun passiert und keiner fühlt sich für den verantwortlich?

Herr Landrat, bei der nächsten Wahl bekommen Sie meine Stimme und die meiner Freunde bestimmt nicht. 

Und noch eins kann ich Ihnen sagen. Ich werde jetzt bis zum Ende um die Wahrheit und Gerechtigkeit kämpfen. Wie ich schon mehrmals geschrieben habe, es geht nicht um Rache, aber eben um die Gerechtigkeit und Wiedergutmachung für Matthias, damit er finanziell abgesichert wird und für uns. 


25.09.2019

 Endlich ist eine Nachricht vom OL Gericht in Hamm angekommen. Es ist eine Ladung zum Prozesstermin am 27 Januar 2020.

 

Den Beklagten wird gemäß § 521 Abs. 2 ZPO eine Frist zur
Berufungserwiderung von vier Wochen gesetzt. Es wird auf folgendes hingewiesen: Soweit ausweislich der Berufungsschrift vom 21.12.2018 die Berufung auch seitens der Beklagten zu 2., 3., sowie 7. - 9 eingelegt worden ist, dürfte es bereits an einer Beschwer fehlen.

Eine Versäumung der Frist zur Berufungserwiderung (18.10.2019) kann zu Rechtsnachteilen, insbesondere zum Ausschluss des Vortrags bei der Entscheidungsfindung führen. Werden Angriffs- oder Verteidigungsmittel erst nach Ablauf der gesetzten Frist vorgebracht, so lässt das Gericht sie nur zu, wenn nach seiner freien Überzeugung ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde oder die Verspätung genügend entschuldigt wird. Verzichtbare Rügen, die die Zulässigkeit der Klage betreffen, sind nur zuzulassen, wenn die Partei die Verspätung genügend entschuldigt.“ 

Ich habe 3 Tage am Computer gesessen und meinen Vorschlag für die Abschlussberufung übergearbeitet. (28 Seiten) Ich will jetzt die ganze Wahrheit über den Unfallhergang offenlegen und den Gutachtern die wahren Ursachen, die Verfälschungen in der Anästhesie Dokumentation sowie im OP Bericht und alles, was sie nicht gefunden haben (oder wollen), zeigen. Schonungslos. 

Damit sie endlich ihren Studenten den als „so kompliziert und nicht erklärlich“ beschriebene OP Unfall erklären können und ihnen sagen, dass sie vor und während einer OP miteinander über diese OP reden müssen, damit solche Unfälle nicht mehr passieren.


Alle an der OP beteiligten Ärzte werden in der Anschlussberufung noch mal angeklagt und ihre Fehler aufgelistet.

Sie können einmal raten, liebe Leser- welcher Arzt die meisten Fehler begonnen hatte? 

Die Antwort wäre: der HNO Chefarzt und Operateur, der vom LG in Hagen 2-mal freigesprochen wurde! 

Jetzt heißt es- wieder warten, was unser Anwalt mit meinen Vorschlägen machen wird. 


16.10.2019

Die allererste Frage zu diesem OP Unfall:

War die NNHS OP mit Navi notwendig?

Die gesamte OP ist durch die HNO Gutachter als indiziert beschrieben.

Meine Frage ist, ob die NNHS mit Navi auch als indiziert gelten sollte. Schließlich wurde die nicht gemacht und Matthias hat seit 11 Jahren keine dieser Beschwerden mehr, die als Ursachen für diese OP angegeben waren.

Hätte die Septum OP gereicht?

Wurde die NNHS mit Navi nur wegen Geldes, der ein Privatpatient in die Kasse bringt, ihm untergejubelt? 

Die damalige RA der Märkischen Kliniken hat geschrieben, dass Matthias in einer Notlage war und es keinen Ausweg vor dieser OP gab.

Klageerwiderung vom 26 Oktober 2011, Seite 15:

„…sondern wollte diesen Eingriff zwingen durchführen lassen, um von seinen Leiden befreit zu werden. Eine Alternative zu diesem Eingriff bestand nicht.“ 

Für mich ist das unlogisch…
Entweder war die Notlage wirklich so ernst, dann müsste er noch mal operiert werden, um von seinen "Leiden" befreit zu werden, oder ich hatte Recht, dass die NNHS mit Navi überflüssig und nicht nötig gewesen war. Wenn er aber nochmal nicht operiert in den 11 Jahren war und keine dieser Beschwerden mehr hat, wie erklärt man die „Notsituation“, die angefangene und nicht gemachte „Navi OP“?

Ich habe in den Unterlagen Matthias Patientenkartei von dem HNO Arzt aus Schwerte, der ihn zu der OP überredet und nach Lüdenscheid überwiesen hat, gefunden. Die bestätigt meine Vermutung.

Dort steht, dass nach Antibiotika Einnahme Matthias Zustand sich gebessert hatte. 








Hatte ich wieder Recht? War die OP, wenigstens die NNHS mit Navi doch nicht so notwendig und lebensrettend, wie die RA das dargestellt hatte? 

Für eine sinnvolle Antwort wäre ich sehr dankbar. 



Die Fehler, die zu dem OP Unfall geführt haben, waren nicht wirklich „kompliziert“, sie waren nur gut vertuscht und keiner der Gutachter hat sich die Mühe gegeben, die rauszufinden. Deswegen habe ich mich auf die Suche gemacht. Die Ergebnisse sind unten aufgeschrieben. 



"Wenn du denkst, Abenteuer sind gefährlich, dann versucht´s mal mit Routine. Die ist tödlich"                                                                                          Paulo Coelho



Die Ursachen habe ich in zwei Gruppen geteilt:


1. Die Primären- die Ursache (Antwort auf warum?)


2. Die Sekundären, die als Folge der Ersten einzusehen sind- die Wirkung

 

Die Primären:

1.      Ein totales Organisationschaos in den Märkischen Kliniken, verursacht durch den Reorganisations- und Sparwahn des damaligen Geschäftsführers der Märkischen Kliniken, die sogar der Herr Prof. Gerfried G., ehemaliger Klinikdirektor und Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie bemängelt! 

War auch der Druck aus der Politik so groß, das Krankenhaus so schnell wie möglich aus den roten Zahlen um jeden Preis rauszufahren? Das Krankenhaus gehört dem Märkischen Kreis!
Oder gabst ein anderen Grund für den Organisationschaos?

Gerfried G.: „Geschäftsführer muss weg!

https://www.come-on.de/luedenscheid/geschaeftsfuehrer-muss-weg-2681861.html vom 02.01.2013

„Prof. G.:

Dem gelernten Anästhesisten (Geschäftsführer EM) attestiert er, gut laufende Prozesse mit falschen Ideen zu behindern, wodurch er die Mitarbeiter nachhaltig frustriere – „vom Chefarzt bis zur Putzfrau“. Die Motivation bei vielen Mitarbeitern in Hellersen sei „völlig herunter.

…Ich werfe das ja gar nicht den fachfremden Krankenschwestern vor, aber ein Operateur hat während seiner Operation nun mal keine Zeit, einer Krankenschwester – die beispielsweise von der Intensivstation kommt – zu erklären, welches Instrument er braucht und wie dieses aussieht.“

„Das Problem in Hellersen besteht, so sagt der arrivierte Chirurg G., unter anderem auch darin, dass die Geschäftsführung die Vorschläge der erfahrenen Mitarbeiter vor Ort meist nicht berücksichtige. Resultat seien mangelndes Verständnis für die Arbeitsprozesse in dem Krankenhaus sowie wirklichkeitsfremde Anordnungen, welche zu teilweise erheblichen Störungen in der Patientenversorgung führten: „Diese Störungen belasten nicht nur die Patienten, sondern in hohem Maße auch die Mitarbeiter. Hierfür gebe es leider sehr viele Beispiele.“

 

2. Sorglosigkeit aller Beteiligten, die an der Vorbereitung der Dokumentation und Durchführung der OP tätigt waren

3. Sorglosigkeit, Hochmut, Routine und Arroganz seitens des Operateurs und Chefarztes Dr. D.

4. Schlechtes Arbeitsklima auf der HNO Station

Aus dem Mail des Dr. L.:

„Es gab fast jeden Tag im OP Saal eine spannende Atmosphäre von Chef Dr. D. gelöst worden, die häufig im Streit endete, z.B. mit leitendem Oberarzt, der damals kündigte.“

Deswegen gabst keine Kommunikation vor und während der OP zwischen den verantwortlichen Anästhesisten, Dr, A. und dem Chefarzt Dr. D.

Siehe eigenes Gutachten der Ergo Versicherung von Prof. R. seitens Anästhesie vom 13.09.2013, wo der Gutachter an 14 Stellen in seinem Gutachten die fehlende Kommunikation bemängelt.

 

Die Sekundären habe ich schon früher aufgelistet. 



Das habe ich schon auch beschrieben, aber zur Erinnerung noch mal, da der neue Anwalt der Märkischen Kliniken das, was schon geklärt worden war, neu aufgerollt hatte.

Berufungsschreiben RA S. vom 19.03.2019, Seite 2:

„Die Beklagte zu 1) ist im Hinblick auf den behaupteten Behandlungsfehler nicht passivlegitimiert.“   (Das Krankenhaus  EM)

Hier würde ich nochmal das erste Schreiben, was wir von den Märkischen Kliniken erhalten haben, zitieren. 

Unser Anwalt hat die Bitte, uns die OP Dokumentation auszuhändigen und den Vorfall an die eigene Versicherung zu melden, am 10.10.2008 an das Klinikum Lüdenscheid adressiert.

Als Antwort haben wir das sehr dubiose und fragwürdige Schreiben mit den doppelten Namen: „Märkische Gesundheitsholding GmbH & Co. KG“ und „Märkische Kliniken GmbH“ erhalten.

War das Schreiben absichtlich mit zwei verschiedenen Namen so konstruiert, dass nach gewisser Zeit man einen Antrag auf Verjährung wegen falscher Benennung stellen könnte?

Hätten wir die Märkische Kliniken verklagt, so würde es heißen, wir sollen die Märkische Gesundheitsholding verklagen. 

Hier noch Mals dieses Schreiben:


Das wichtigste in dem dubiosen Schreiben ist aber das, was in der Fußnote steht:

„Persönlich haftender Gesellschafter: Märkische Gesundheitsholding.“ 


Diese Worte aus dem gleichen Schreiben:

„Sehr geehrter Herr R., wir haben unsere Haftpflichtversicherung in dieser Schadensangelegenheit unterrichtet.“

Und weiter:

„unser Haftpflichtversicherer...“

deuten, dass es um die Märkische Gesundheitsholding geht. 

Des Weiteren schreibt RA S.:

„Auf sämtlichen Briefen in den Behandlungsunterlagen wird auch die Märkische Kliniken GmbH als Träger des Klinikums Lüdenscheid aufgeführt.“ 

Die gesamte Korrespondenz mit dem LG Hagen und OLG in Hamm wurde durch die Gegenseite unter Miemczyk- Märkische Gesundheitsholding über 8 Jahre bis zum Februar 2019 geführt.

Auf den OP Unterlagen steht zwar: Märkische Kliniken, aber die erste Antwort auf dem dubiosen Briefbogen hat gezeigt, dass es um die Märkische Gesundheitsholding als Verantwortlichen handelt.

Und das war für uns bei der Klagevorbereitung maßgebend. 


Zuerst muss ich die Aussage des neuen RA S. bezüglich des Beklagten zu 7.) in seinem Berufungsschreiben korrigieren.

Er schrieb, was seine Vorgängerin schon geschrieben hatte, dass der Assistenzarzt, der Beklagte zu 7.) von vorne an bei der OP assistiert hatte:

die Narkose wurde durch den Beklagten zu 6) unter Assistenz des Beklagten zu 7) durchgeführt.“

 

Das ist eine Lüge. Der Beklagte zu 7.) hat vor LG in Hagen bei der mündlichen Befragung ausgesagt, dass er kurzfristig am Ende der gesamten OP, bei einer Propofol Dosis von 10 mg/kg/h, die vor kurzem gegeben wurde, eingesetzt wurde. (also nach 9.18 Uhr). Das Gleiche steht in seiner Stellungnahme in dem eigenen Gutachten der Märkischen Kliniken von Prof. S.

 

Gerichtsprotokoll vom 20.04.2016, Seite 4:

„Ich meine, dass, als ich in den OP-Saal kam, gerade das Schlaf- und Narkosemittel erhöht worden ist. Das Propofol ist auf 10 erhöht worden und das Ultiva auf 0,25 oder 0,3.“

In seiner Stellungnahme im Januar 2009 zu dem Unfall schreibt er:

Privatgutachten Victoria Vers. vom 06.08.2009- Prof. S., Seite 15, Stellungnahme Dr. K.:

„…bei Beginn meiner Anwesenheit schlief der Patient ruhig unter einer Anästhetikagabe, die schon deutlich über der Standarddosierung lag (Propofol 10 mg/kg…“

Diese Aussagen bedeuten nur eins - er ist erst nach dem OP Unfall in den OP Saal gekommen, genau nach 9.18 Uhr, da der Propofolbolus um 9.18 Uhr gegeben wurde. 

Das bedeutet aber auch, dass der Beklagte zu 2.) die gefährlichste Phase der OP, die Navi OP, ohne jeglichen Anästhesisten im OP Saal, nur mit der Beklagten zu 8.), einer OP Schwester, allein geführt habe!

Weiter schreibt der Anwalt, dass zuerst die Verkrümmung der Nasenscheidewand erfolgte, also das, was auf dem Anästhesieprotokoll- erste Seite- von der Beklagten zu 9.) fragwürdiger Weise gestrichen wurde. 

Seite 2 des Berufungsschreiben:

„Die Kläger formulieren gegenüber den Beklagten Behandlungsfehlervorwürfe. Danach soll die Anästhetika-Gabe zu gering und die Narkose deshalb zu flach gewesen sein. Der Eingriff sei mithin nicht fachgerecht durchgeführt worden.“

Die Narkose während des Erwachens um 9.16-9.17 Uhr war null, die Gabe von 7mg/kg/h Propofol und 0,3 µg/kg/min Remifentanil ist eine Fälschung, die nachträglich, nach dem OP Unfall, dazu geschrieben wurde, was ich gleich beweisen werde! 

LG Hagen- Urteil vom 14.11.2018, Seite 25:

„Gemäß den Sachverständigenfeststellungen begann die Operation (Schnitt) vermutlich um 09.05 Uhr, Zu diesem Zeitpunkt wurde Propofol in einer Dosierung von 6 mg/kg/h und Remifentanil in einer Dosierung von 0,15 µg/kg/min verabreicht und in den ersten Minuten auf 7 mg/kg/h Propofol und 0,3 µg/kg/min Remifentanil erhöht.“

Gerichtsprotokoll vom 20.04.2016, Seite 9- Aussage Prof. L.:

„Es ist dann die Dosierung auf 0,3 Mikrogramm hochgesetzt worden. Das war gegen 9.10 Uhr. Man erkennt aus der unteren Hälfte des Anästhesie-Protokolls, dass der Blutdruck angestiegen ist. Die zulässige Gabe war gegen 9.10 Uhr, der Blutdruck ist aber weiter angestiegen.“

Der Gutachter gab sich leider keine Mühe, die Antwort zu finden, warum der Blutdruck trotz der zulässigen Gabe (maximal?) der Anästhetika weiter gestiegen war.

Ich bin der Meinung, dass die Gutachter, alle Uni Professoren, auch Wissenschaftler sind. Für die Wissenschaft gibt es keine unerklärlichen Ursachen, höchstens noch nicht entdeckten. Aber das ist nur meine private Meinung, Meinung einen Laien und ich liege vielleicht falsch. 

Kennen Sie, liebe Leser, den Unterschied zwischen der Wissenschaft und der Weisheit? Nein?

Die Wissenschaft teilt Alles aufs Kleinste, jeder Wissenschaftler sieht nur sein Gebiet, die Weisheit sieht Alles als Ganze, auch die Zusammenhänge und Verbindungen. 

Der Gutachter muss wissen, dass die Narkosegabe über eine Infusionspumpe erfolgte, also kontinuierlich gegeben wurde. Das waren immer die gleichen Medikamente, die die ganze Zeit über die Pumpe in den Körper flossen, es wurde nur die Dosierung, also die Menge der Medikamente, verändert.

Die gleichen Medikamente zeigten einmal ihre Wirkung (am Anfang der OP und dann um 8.55 Uhr) und Schlag auf Schlag ist die Wirkung um 9.07 Uhr gleich null, der Blutdruck steigt weiter.

Ist das „nur“ unerklärlich und bis heute noch „nicht beschrieben worden“, oder es gibt dafür doch eine Erklärung….


Ich versuche an den nächsten Seiten den Gutachtern und der Geschäftsführung der Märkischen Kliniken, die Ursachen und die Fehler jeden einzelnen Arztes zu beschreiben und zu beweisen.

 

So, zurück zu den Ursachen und Beweisen…

 

Das wichtigste ist die genaue Unfallzeit, die bewusst in der Dokumentation verschwiegen wurde. Aber Lügen haben kurze Beine, alles steht dort, nur versteckt. Mit der Zeit habe ich gelernt, auch zwischen den Zeilen zu lesen, was sehr nützlich bei meinen Recherchen war. Alles, wirklich alles über den OP Unfall steht in der Dokumentation, man sollte es nur sehen wollen.

Aus der Klageerwiderung RA Dr. J. vom 26.10.2011, Seite 8:

Es war für die Beklagten zu 6.) und 7.) nicht vorhersehbar,
dass es unter einer Dosierung von 7 mg Propofol kg KG/h und 0,5 µg
Remifentanil/kg KG/min zu einer Spontanbewegung kommen werde.“

Diese Gabe erfolgte laut dem Protokoll um 9.08 Uhr. Das ist schon ein Anhaltspunkt. 

Der Beklagte zu 6.), Dr. A. hat vor dem LG in Hagen ausgesagt:

Sitzungsprotokoll LG Hagen vom 20.04.2016, Seite 10:

„Die 5 mit Sternchen ist während des laufenden Narkosebetriebes dokumentiert worden.“

Da sind wir schon weiter, da die Gabe 5* (Piritramid) ist auf dem Protokoll um 9.15 Uhr notiert- also der OP Unfall kann frühestens nach 9.15 Uhr passieren.

Der Operateur, Dr. D. und Beklagte zu 2.) schrieb in seinem OP Bericht, Seite 2:

„Als der Patient wieder genügende Narkosehilfe durch den herbeigerufenen Oberarzt erreicht hat…“ 

Das ist auf dem Anästhesieprotokoll um 9.18 Uhr notiert. (Bolus 10 mg Propofol)


Das Gleiche schreibt der gerichtliche Gutachter seitens der Anästhesie

Gerichtliches Anästhesiegutachten vom 28.03.2013- Prof. L., Seite 14:

 „Erst nach Eintreten der Schädigung war dann mit einer Dosierung von 10 mg/kg/h Propofol und 0,5 µg/kg/min Remifentanil eine ausreichend tiefe Narkose erreicht worden, die der Art, der Schmerzhaftigkeit und dem Risiko des Eingriffes entsprochen hätte.“

Gemeint ist der gleiche Bolus 10 mg Propofol um 9.18 Uhr.

Die Schlussforderung- der Unfall passierte genau nach der Gabe des Piritramid um 9.15 und vor der Gabe des Propofolbolus um 9.18 Uhr. 

Punkt. Kling das logisch? Ich meine- ja. 

Der gerichtliche Anästhesie Gutachter hat vor dem LG Hagen so ausgesagt:

Sitzungsprotokoll LG Hagen vom 20.04.2016, Seite 8:

„Ich meine, dass der Zwischenfall ca. gegen. 9.20 Uhr passiert ist. Vielleicht in der Zeit zwischen 9.20 Uhr und 9.25 Uhr. Vielleicht ist es besser, wenn man den Zeitraum auf 9.15 Uhr bis 9.25 Uhr festlegt.“

Die erste Aussage des Gutachters stimmt am ehesten mit meiner Berechnung, die letzte hat die Möglichkeit gegeben, zu spekulieren und zu Lügen. Wie könnte der Unfall um 9.25 Uhr passieren, wenn der Bolus von 10 mg Propofol um 9.18 Uhr und um 9.20 Uhr das Blutvolumenersatzmittel (HEES) gegeben wurde, der in seinem Gutachten erwähnt war- siehe oben? Klingt unlogisch… 


Nachträgliche Verfälschung des Anästhesieprotokolls. 




Man sieht hier, dass es trotzt der Propofolgabe von 7 mg der Blutdruck fröhlich weiter steigt.

So sieht es unerklärlich aus, man kann über unbekannte und unerklärliche Ursachen Märchen erzählen.

Diese „unerklärlichen“ Ursachen sind nun unten gezeigt und beschrieben.

Wenn wir nur eine kleine Korrektur vornehmen und die Fälschung („7 mg/kg/h Propofol und 0,3 µg/kg/min Remifentanil“), die erst später, nach dem OP Unfall dazu geschrieben wurde, (die Narkosemittel aber nie gegeben wurden) herausnehmen, sieht es schon viel besser aus und plausibel, logisch erklärt, warum der Blutdruck so rasant gestiegen war. Es war einfach das Ende der gesamten OP -nur Septum– laut der Anästhesie Dokumentation, die von der Beklagten zu 9.), nur Anhang eines Gesprächs mit Matthias vorbereitet wurde.

Wie die Beklagte zu 9.) widersprüchliche Aussagen über die Anamnese und Dokumentation- Vorbereitung für die Anästhesie vor dem LG Hagen gemacht hatte, habe ich schon früher beschrieben.

Zurück zu der Verfälschung…

 

Das erste Blatt der Anästhesie sah ursprünglich so aus: 









Es war dort nur die Septum OP eingetragen, so wie auf den 2 anderen Anästhesieblättern und auf der Rechnung. 



















So hat auch der verantwortliche Anästhesist, der Beklagte zu 6.), Oberarzt Dr. A. gehandelt. Er hat überhaupt nicht mit dem Operateur weder vor noch während der OP kommuniziert. Er hatte vor dem LG in Hagen diesbezüglich gelogen, was seine Anwälte mit ihren zwei Berufungsbegründungen unfreiwillig bestätigt haben. 













So, und nur so, lässt sich sinnvoll der Blutdruckanstieg von 9.05 bis 9.18 Uhr erklären. Ende der gesamten OP!

Keiner der Anästhesisten, bei der knausrigen Gabe der Narkosemittel in den Märkischen Kliniken, würde die Narkose kurz vor dem Ende der gesamten OP auf die höchstzulässige Gabe erhöhen! 

Die Gabe 7 mg/kg/h Propofol und 0,3 µg/kg/min Remifentanil ist eine Fälschung, die erst nach dem OP Unfall auf dem Blatt dazu geschrieben, aber nie gegeben wurde. Sonst müsste der Blutdruck runtergehen. Es gibt keine unerklärlichen Ursachen.

Eine Urkundenfälschung!!!

 

Die Wirkung der um 9.07 Uhr angesetzten Narkosemittel:

Propofol- 7 mg/kg x min, Remifentanil- 0,3 µg /kg KG/min














Diese um 9.07 Uhr gegebene Medikamente zeigten keine Wirkung, der Blutdruck steigt innerhalb der nächsten 13 Minuten fröhlich weiter.

Aber die Gabe der Narkosemittel um 8.55 Uhr zeigt doch die Wirkung, was auf dem Protokoll zu sehen ist!

Ein Wunder?

Oder ist die Narkose Eingabe um 9.08 Uhr eine Fälschung!

Erst nach der Bolusgabe vom 10 mg/kg x min Propofol sinken die Werte wieder! 

Wir wissen aber aus den Gutachten des Prof. S., B., L. und R, dass Propofol und Remifentanil sehr schnell, fast sofort wirken und auf Minute genau eingestellt werden können. 

Sie brauchen noch mehr Beweise?

Bitte schön…

 

Ausschnitt aus dem Aufwacht Protokoll- 3 Blatt der Anästhesie Dokumentation: 












b. B. Dipidolor laut Schema, Infusion zu Ende, ab 10.15 Uhr trinken und ggf. essen.“

 „Dabei ist zu beachten, dass Dipidolor das gleiche bedeutet wie Piritramid. Der Wirkstoff von Dipidolor ist eben Piritramid.“

Entnommen:

http://medikamente.onmeda.de/Medikament/Dipidolor.html


Dipidolor

Hersteller: JANSSEN-CILAG GmbH

Wirkstoff: Piritramid

„Das Schmerzmittel Piritramid wird bei starken und sehr starken Schmerzen zum Beispiel nach Operationen und Unfällen oder Tumorschmerzen eingesetzt.“

Entnommen:  http://medikamente.onmeda.de/Wirkstoffe/Piritramid.html :

 

Piritramid wurde also genau nach Anästhesiedokumentation, die nie vor der OP geändert wurde, um 9.15 Uhr gegeben (5*). 

Der gerichtliche Anästhesie Gutachter hat vor dem LG Hagen so ausgesagt:

Sitzungsprotokoll LG Hagen vom 20.04.2016, Seite 9:

„Dieses Medikament ist auch nicht für die intraoperative Schmerzbekämpfung gedacht, sondern für die postoperative Phase.“

Und genau nach einer Stunde nach der Gabe von Piritramid (5*) dürfte Matthias essen und trinken- ab 10.15 Uhr! 

Sind Sie immer noch nicht überzeugt?

Sie brauchen noch mehr Beweise für die Verfälschung? Ich habe die!

Die 10- jährige suchen und wühlen in der Dokumentation hat super Früchte getragen. 

An dieser Stelle nochmals ein Dankeschön an die Geschäftsführung der Märkischen Kliniken und deren Anwälte.

 

Ein nächster Beweis der Verfälschung ist auf dem Anästhesieprotokoll, Seite 2, bei der die Eintragung der Narkose und Schmerzmittel erfolgt.

Es geht um die Reihenfolge der Eintragungen.

Aussage des Anästhesisten, Dr. A. vom 20.04.2016, Protokollseite 8:

  
Ich habe auch nachträglich zeitnah oben die Medikamentengabe dokumentiert. Die 5 mit Sternchen ist während des laufenden OP-Betriebes dokumentiert worden.“ 

Die 5* ist eben während der OP eingetragen werden, vor dem OP Unfall. 
















            

Normalerweise, wenn der Reihe nach, geschrieben würde, musste die 0,3- die nächste Zahl in der Remifentanil Reihe, dort stehen, wo der Pfeil zeigt. Also in einer Reihe mit allen anderen Eintragungen vom Remifentanil. 




Wie ist die 0,3 geschrieben?                          
So… weit nach unten verschoben. Obwohl in der Reihe noch mehr als genug Platz vorhanden war. Und dazu noch die 2 Bindestriche… 




















Wer würde so fragwürdig schreiben? Wenn in der Reihe hinten alles frei war!

Das war in der Zeit vor dem Unfall, also noch keine Stresssituation!!!

Man könnte alles ganz ruhig in der zugehörigen Reihe Schreiben!!!

  
Nur, wenn etwas in eine kleine Lücke dazugeschrieben werden sollte, wird’s so, mit Versetzung nach unten und mit sogar zwei Bindestrichen geschrieben.



















Da sieht man ganz deutlich, dass die „0,3“ und auch logischer Weise die „7“ oben in der Propofol- Reihe nachträglich geschrieben worden sind. Die 0,3 ist sozusagen reingepackt zwischen 0,15 und der 5*mg Piritramid. Da die 0,3 nicht genau in die Zeile von Remifentanil passte, wurde sie unten platziert. Wäre die in der normalen Reihenfolge notiert, also 0,15 - 0.3 Remifentanil und dann die 5* Piritramid, müsse alles in einer Linie liegen. 












So könnte man die Schwere der Fehler herunterspielen.

Statt keine Narkosenwirkung während der gefährlichsten Phase der OP nur zu niedrige Dosierung.

Das klingt doch viel besser und so kann man später Märchen über Awarenes, Schicksal, ungeklärte Ursachen und anderen Blödsinn erzählen.

Durch die Verfälschung der Angaben in dem Anästhesieprotokoll haben die Ärzte der Märkischen Kliniken sich selbst verraten, da sie ganz genau wussten, was sie falsch gemacht haben.

Nur wenn man weiß, welcher Fehler gemacht worden ist, versucht man durch „Dazuschreiben“ diesen zu verbergen.

Es sollte so aussehen, als ob die Narkose kontinuierlich gegeben wurde.

Deswegen sind auch keine Angaben bezüglich der genaueren Unfallzeit in der OP Dokumentation vorhanden!

Auf diese Weise wird über 11 Jahre versucht, uns zu zermürben und das Gericht zu veräppeln- das zweite ist den Ärzten doch gelungen- siehe das Urteil.

Und wie ein Wunder, nach dem Unfall, wo alle so gestresst waren, sind alle Eintragungen auf dem Anästhesieprotokoll in den dazugehörigen Reihen richtig dokumentiert.

 

Alle 6 Gutachter sind auf diese Verfälschung reingefallen! Oder? 


Wenn jemand eine andere, plausible Erklärung für den rasanten Blutdruckanstieg hat oder kennt, bitte schreiben Sie mir eine Mail, dann nehme ich meine Vorwürfe zurück. Aber bitte keine Märchen! Davon habe ich schon mehr als genug, ständig serviert durch die Anwälte der Märkischen Kliniken. 


Aus dem Urteil des LG in Hagen vom 14.11.2018, Seite 5:

„Unstreitig erhöhten die Beklagten zu 6) und 7) während der Operation die Menge an zugeführten Anästhetika, da Blutdruck und Herzfrequenz des Klägers zu 1) anstiegen“

Der Beklagte zu 7.), der Anästhesie Assistenzarzt, Dr. K., hat doch ausgesagt, dass er für die Narkose nichts machen musste...


Und auf Seite 35:

„Daneben besteht auch ausweislich der Anhörung der Sachverständigen in der Verhandlung keine Verpflichtung des Operateurs, dem Anästhesisten Anweisungen hinsichtlich der Narkosetiefe während einer Operation zu geben. Vielmehr genügt der Hinweis vor der Operation, was denn nun für eine Operation erfolgen werde. Dass eine solche Kommunikation stattgefunden hat, steht jedoch zur Überzeugung des Gerichts fest. Zwar können sich die an der Operation Beteiligten nicht mehr daran erinnern, wer genau die Mitteilung gemacht hat, welche Operation nun genau durchgeführt wurde. Allerdings haben der Beklagte zu 6) und zu 7) jeweils persönlich mitgeteilt, dass ihnen zum Zeitpunkt der jeweiligen Narkoseübernahme bekannt war, was für eine Operation durchgeführt wurde. Es bestand kein Anlass, diese Einlassung der Beklagten anzuzweifeln. Selbst wenn daher eine Verpflichtung auf
Seiten des Beklagten zu 2) bestanden hätte, über die Art der Operation zu
informieren und er dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wäre, so hätte sich dies aufgrund der Kenntniserlangung (dann auf anderem Wege) nicht ausgewirkt.“

 Das lasse ich ohne Kommentar… 

22.10.2019

Ich konnte nicht einschlafen, meine Engelchen haben mir gesagt, ich soll das doch kommentieren. 

Hätte der Beklagte zu 6.), der Oberarzt Dr. A., wenigstens ein bisschen Ahnung(?) mit der HNO OP´s (seine Angabe 2008- 22 Jahre Berufserfahrung), müsse er wissen, dass es unmöglich ist, die Septum OP und die NNHS mit Navi OP, die eine ganz andere Art der OP ist, wie der gerichtliche Gutachter, Prof. S. ausgesagt hatte, beide in 15 Minuten durchzuführen.

Er dürfte dann nicht um 9.15 Uhr die gesamte OP für beendet erklären und vor der gefährlichsten Phase der OP, wo sogar zu Schlaganfall und Hirnschädigung kommen könnte, die Narkose auslaufen lassen und den OP Saal verlassen, ohne den Operateur zu fragen, ob die OP wirklich zu Ende wäre, wo gerade der Beklagte zu 2.), Dr. D., mit der gefährlichsten Phase der OP, in direkter Hirnnähe, der Navi OP, anfing. 

Noch mal eine Widerholung…

Aus dem Gutachten der Victoria Versicherung, Prof. S., Seite 18, Stellungnahme Dr. A.:

„Drittens habe ich nicht den OP-Saal verlassen, als der Operateur das Navigationsgerät einsetzte. Die Operation dauerte zu diesem Zeitpunkt bereits 20 - 25 min an. Gemäß den üblichen OP-Zeiten des Operateurs bahnte sich aus meiner Sicht das Ende der OP an.“

Dr. A. gibt selbst zu, die OP sei für ihn zu Ende gewesen, aber der Operateur fing erst an, das Navigerät für die OP zu kalibrieren.

So gut war also die Kommunikation zwischen den verantwortlichen Ärzten vor und während der OP, was sie vor dem Gericht glaubwürdig bewiesen haben… 

Sie haben vor dem LG in Hagen nur überzeugend gelogen, die Akten und die Dokumentation sprechen eine ganz andere Sprache, was ich bewiesen habe.


Sie fragen sich jetzt bestimmt, wer die Verfälschungen gemacht hat. Das weiß ich nicht. Aber in dem Anhörungsprotokoll vom LG Hagen hat der Oberarzt, Dr. A., so ausgesagt:

Anhörungsprotokoll LG Hagen vom 16.06.2016, Seite 10:

„Die Eintragungen im Sinne des Blutdruckes sind von mir gemacht worden. Die Eintragungen sind zeitnah nachträglich gemacht worden. Ich habe auch nachträglich zeitnah oben die Medikamentengabe dokumentiert. Die 5 mit Sternchen ist während des laufenden Narkosebetriebes dokumentiert worden. Das ist von mir geschrieben worden.“ 


Weitere Enthüllungen folgen in kürze. Wie gesagt, schonungslos.


Als nächste ist der Anästhesie Assistenzarzt, Dr. K., der Beklagte zu 7.), dran.


07.11.2019


LG Urteil vom 14.11.2018, Seite 38:

„f) Der Kläger zu 1) hat auch gegen den Beklagten zu 7) keinen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes aus §§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. s 229 StGB i.V.m. § 253 Abs. 1 und 2 BGB. Ausweislich der persönlichen Anhörung der Beklagten zu 6) und zu 7) in der mündlichen Verhandlung vom 20.04.2016 war der Beklagte zu 7) nur für einen minimalen Zeitraum vor dem Zwischenfall für die Anästhesie verantwortlich. Der Beklagte zu 6) erklärte hierzu persönlich, dass er den Operationssaal verlassen habe und ,,quasi unmittelbar danach, vielleicht eine Minute später, gerufen worden" sei. Bei Rückkehr in den Saal hat der Beklagte zu 6) wieder die Narkose übernommen. In solch einer kurzen Zeit war es jedoch unter Berücksichtigung der Zeit bis zum Wirkungseintritt von dem notwendigen Medikament Rocuronium, die der Sachverständige Prof. Dr. Dr. L. mit 2 Minuten angibt, dem Beklagten zu 7) nicht möglich eine ordnungsgemäße Narkose herbeizuführen. Ebenfalls ist dem Beklagten zu 7) nicht die anästhetische Behandlung des Beklagten zu 6) zuzurechnen, da dieser für den Beklagten zu 7) weder als Erfüllungsgehilfe nach § 278 BGB tätig war noch der Beklagte zu 7) genügend Zeit hatte, um die entsprechende Narkose durch inhaltsgleiches Fortsetzen zu billigen und sich zu eigen zu machen.“

 

Da liegt der Richter leider falsch. Er musste nicht die Narkose vertiefen, es hätte gereicht, eine Warnung über den erhöhten Blutdruck an de Operateur abzugeben.

Die Ausführungen über das Vorgehen des Dr. K., den Beklagten zu 7.). habe ich schon ausführlich am 20.01.2018 beschrieben. Hier eine kleine Wiederholung, damit Sie nicht suchen müssen.

Er war der letzte, der den OP Unfall in wörtlich letzter Sekunde noch vermeiden könnte.

Wenn er vor dem OP Unfall im OP Saal gewesen wäre, müsse er das Navi Gerät im Einsatz gesehen haben.

Das Gerät ist nicht zu übersehen! 

















Zum Zweiten müsse er auf das Überwachungsmonitor schauen. Er müsse gesehen haben, dass der Blutdruck auf 160 mg/Hg angestiegen ist und sofort den Beklagten zu 2.) über den zu höheren Blutdruck warnen oder wenigstens ihn fragen, wie lange er noch bis zu Ende der OP braucht, weil der Blutdruck auf 160 angestiegen ist. Der könne seiner seit das Messerpointer aus der Nase rausziehen und die OP unterbrechen, bis der Blutdruck wieder entsprechend den OP Bedürfnissen gesenkt wurde. Das Ganze hätte 10-20 Sekunden gedauert!

Wenn er vor dem OP Unfall im OP Saal da wäre… 

In seiner Stellungnahme im Januar 2009 zu dem Unfall schreibt er:

Privatgutachten Victoria Vers. vom 06.08.2009- Prof. S., Seite 15, Stellungnahme Dr. K.:

bei Beginn meiner Anwesenheit schlief der Patient ruhig unter einer Anästhetikagabe, die schon deutlich über der Standarddosierung lag (Propofol 10 mg/kg…“

Vor dem Gericht hat er das Gleiche bestätigt:

Gerichtsprotokoll vom 20.04.2016, Seite 4:

„Ich meine, dass, als ich in den OP-Saal kam, gerade das Schlaf- und Narkosemittel erhöht worden ist. Das Propofol ist auf 10 erhöht worden und das Ultiva auf 0,25 oder 0,3.“

Diese Aussagen bedeuten nur eins - er ist erst nach dem OP Unfall in den OP Saal gekommen, genau nach 9.18 Uhr, da der Propofolbolus um 9.18 Uhr gegeben wurde. Das bedeutet aber auch, dass der Beklagte zu 2.) die gefährlichste Phase der OP, die Navi OP, ohne jeglichen Anästhesisten im OP Saal, nur mit der Beklagten zu 8.), einer OP Schwester, allein weitergeführt habe!

Schauen wir uns die Aussagen des Beklagten zu 7.) logisch an.

Ihm wurde gesagt, dass die OP zu Ende sei und er „musste für die Narkose nichts machen, um das Ende der Narkose einzuleiten.“

Wieso denkt er, dass eine „gerade deutlich über die Standarddosierung“ erfolgte Erhöhung der Narkose ein Ende der gesamten OP bedeutet?

Hat er den Widerspruch zwischen den beiden Informationen nicht bemerkt?

Das muss für einen Arzt im 2 Fachausbildungsjahr zum Anästhesisten doch ganz klar sein, so wie für einen Schüller der 10 Klasse 1+1=2 ist.

Solche Erhöhung der Narkose, die gerade erfolgt ist, bedeutet doch für jeden, nur für den Dr. K. nicht, dass die OP noch voll im Gange ist! 

Natürlich hat er auch die Dokumentation gefälscht. Seine Aussage vor dem Gericht, dass er den Vermerkt geschrieben hatte.









Wie ich schon bei der Unfallzeitberechnung bewiesen habe, der Bolus war erst nach dem Unfall gegeben worden.
Die nächste Urkundenfälschung!

Gutachten Prof. S. vom 06.08.2009, Seite 15, 16:

Stellungnahme Dr. K.:

„Während der o. g. Operation wurde ich gebeten, kurzzeitig für OA Dr. Alpert die Narkoseüberwachung zu übernehmen. Es handelte sich um eine totale intravenöse Anästhesie (TIVA), bei Beginn meiner Anwesenheit schlief der Patient ruhig unter einer Anästhetikagabe, die schon deutlich über der Standarddosierung lag (Propofol 10 mg/kg Körpergewicht/h anstatt ca. 6 mg/kg KG/h und Remifentanil 0,5 µg/kg KG/min anstatt 0,15 - 0,3µg/kg KG/min)

Ungefähr eine Minute, nachdem Dr. med. A. den OP-Saal verlassen hatte, beschwerte sich Dr. med. D. plötzlich, dass der Patient gleich aufstünde, so dass ich mich sofort zur Perfusorspritze begab, um die Narkose mit einer
Bolusgabe zu vertiefen. In dieser Zeit kam es zu einer Gefäßverletzung durch die Operationsinstrumente mit anschließender starker Blutung."

Das sind die nächsten Unstimmigkeiten. 

Dr. K. schreibt, dass er den Bolus von 10 mg Propofol nach dem OP Unfall gegeben hatte. Im OP Bericht steht, dass der Oberarzt, Dr. A. dies gemacht hat. Wer lügt, wer die Wahrheit sagt?

In der Anästhesie Dokumentation ist nur ein Bolus dokumentiert, um 9.18 Uhr. Es ist wieder eine Lüge, was die vorherige Erhöhung des Propofol auf 10 mg angeht.
Auch als Anästhesie Arzt im 2 Ausbildungsjahr müsse er wissen, dass bei „deutlich über Standard“ liegender Narkose erneute Erhöhung des Propofol über Bolus den Patienten umgebracht hätte. (Überdosis- siehe Michael Jackson)

Wurde alles so geschrieben, um die Wahrheit zu verschleiern? Bei den Gutachtern hat es gewirkt!

 

 So, jetzt ist die Beklagte zu 9.), Frau Dr. S., die die falsche Anästhesie Dokumentation vorbereitet hatte, dran.

LG Urteil vom 14.11.2018, Seite 39:

„h) Ein Anspruch gegen die Beklagte zu 9) aus §§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 229 StGB i.V.m. § 253 Abs. 1 und 2 BGB ist ebenfalls nicht ersichtlich. Unabhängig davon, ob das Formular ,,präoperativer Zustand" von der Beklagten zu 9) richtig ausgefüllt wurde, hat der Sachverständige Prof. Dr. Dr. L. sowie – sofern betroffen - auch die Beklagten persönlich, überzeugend deutlich gemacht, dass die Tiefe der Narkose nicht anhand dieser Angaben im Formular bestimmt wird, so dass ein etwaiges Fehlverhalten der Beklagten zu 9) - unterstellt es läge vor – zumindest nicht kausal geworden ist.“ 

Die widersprüchlichen Aussagen der Ärztin vor dem Gericht habe ich schon ausführlich beschrieben, das Gericht hat die leider nicht bemerkt, hier eine Wiederholung, damit Sie nicht suchen müssen.

Frau Dr. S.:

„Es läuft normalerweise so ab, dass ich den Patienten frage, was gemacht wird. Dann habe ich „Septum OP“ eingetragen. Dann ergab sich aus dem Gespräch, dass auch Nasennebenhöhlensanierung und die Conchotomie gemacht wird. Ich habe dann „Septum OP“ gestrichen und dann entsprechend Nasennebenhöhlensanierung und Conchotomie ergänzt bzw. geschrieben.

 

Und nachher:

„Nachdem was ich aus dem Schriftstück rückschließen muss, bin ich wohl davon ausgegangen, dass keine „Septum OP“ gemacht wird, sondern die Nasennebenhöhlensanierung und die Conchotomie.“

Und weiter:

„Ich kann mich hier nicht konkret daran erinnern. Ich würde aber schätzen, dass es so gewesen ist, dass mir der Patient gesagt hat, welche Art der Operation bei ihm gemacht wird. Später ist dann computermäßig eine andere Erfassung gewesen und ich weiß dann vor dem Aufklärungsgespräch, welcher Art der Operation durchgeführt wird.“

„Wenn mir der Patient dann sagen würde, dass keine Septum-OP gemacht werden würde, würde dass das dann entsprechend gestrichen werden.“

„Der Patient“ hat vor der OP mit uns nur über die Septum OP gesprochen, warum sollte die gestrichen werden, wenn im OP Bericht die an der ersten Stelle steht, als einzige, die zu Ende gemacht wurde!?

Für mich ist diese Septum Streichung die nächste Urkunden Fälschung.

 

Zuerst hat es so ausgesehen: 









Die Frau Dr. S. hat das nur Anhang des Gespräches mit dem Kläger zu 1)  (Matthias) geschrieben.

Auf keinem Fall hat sie mit verantwortlichen aus der HNO Abteilung, geschweige denn mit dem Chefarzt, Dr. D. über diese konkrete OP gesprochen.

Sie hat auch nicht das Blatt „Funktionsbereich HNO“ gelesen.

Nach dem OP Unfall  herrschte in den Märkischen Kliniken blanke Wahnsinn und in der Panik wurde versucht, die Wahrheit über den Vorfall zu vertuschen, keiner aber wusste, was eigentlich operiert wurde, da der Operateur nach Essen mitgeflogen war.

Dr. S. und Dr. A. haben erst nach dem Unfall endlich entweder das Protokoll- „HNO Präoperativer Zustand“, ausgefüllt von Dr. L, gelesen, wo nur die „NNH Sanierung“ und „Conchet. bds.“ unten stand, oder den OP- Plan, wo das Gleiche stand und ihre Dokumentation entsprechend angepasst.

So ist aus dem Septum OP eine NNH Sanierung und Conchet. Bds entstanden: 








Diese „Nachbesserung“ beweist noch mal, dass Dr. A., der Anästhesist:

•       nicht mit dem Operateur, Dr. D. über diese OP gesprochen hatte

•       nicht während der Septum OP im OP Saal war

•       keinen Überblick über den gesamten OP Verlauf hatte!

 

Fehler der Beklagten zu 9.)

1.   Hat die Anästhesie Dokumentation nur Anhang des Gespräches mit dem Kläger zu 1.) gemacht – nur Septum OP (andere Anästhesiedokumente und die Rechnung für Anästhesie zeigen nur Septum OP)

2.   Hat nicht mit dem Verantwortlichen, dem Beklagten zu 2.) ihre Angaben abgeglichen - so ist der Beklagte zu 6.) der falsch ausgestellten Anästhesie Dokumentation nach genau vorgegangen- nur Septum OP bis 9.15 Uhr!

3.   Nachträglich die Anästhesie Dokumentation gefälscht – die Septum OP gestrichen, und mit NNHS und Conchotomie ergänzt, obwohl die Septum OP als erste im OP Bericht steht! Eine Urkundenfälschung!

Hier muss ich der Freisprechung und Begründung des Urteils widersprechen.

Es gab keine Veränderung des OP Plans, was ich schon bewiesen habe. Wenn sie die Dokumentation richtig, mit Aussprache mit dem Operateur, vorbereitet hätte, hätte der Anästhesist 3 Teile der OP in seiner Dokumentation und wenn er auch nicht mit dem Operateur gesprochen hätte, wäre die Narkose für die 3 Teile der OP gewesen oder er evtl. nachgefragt hätte, ob die OP schon zu Ende wäre.

So könnte der OP Unfall doch vermieden werden.

Wie bei der einer Minute- hätte nur ein Arzt/in seine/ihre Arbeit verantwortungsvoll und richtig gemacht, hätte der OP Unfall mehrmals verhindert werden.

Als nächste kommt der Dr. „schnibi-schnabi“, der die meisten Fehler bei der OP gemacht hat, dran. 

LG Urteil vom 14.11.2018, Seite 35:

„Der Beklagte zu 2) hat auch seine postinzidenten Pflichten bei der Notfallbehandlung nach Auftreten des Zwischenfalls oder seine Aufklärungspflichten nicht verletzt.

Beide gerichtlich bestellten Sachverständigen kommen übereinstimmend und überzeugend zu dem Ergebnis, dass die postinzidente Notfallversorgung nicht zu beanstanden war. Sie erfolgte hinsichtlich der ausgewählten Mittel korrekt und rechtzeitig. Die Blutung sei zunächst mit einer Nasentamponade gestoppt, der Kläger zu 1) mit Bluttransfusionen hämodynamisch stabilisiert und anschließend unverzüglich mittels Rettungshubschrauber in das Universitätsklinikum Essen verbracht worden.“ 

Falsch!

Aus dem OP Bericht Dr. D.:

Die Situation lässt erkennen, dass eine stärkere, arterielle Blutung offenbar durch Verletzung der Carotis interna links entstanden ist“

Ein Satz weiter:

Gleichzeitig, wegen der offenbar vorliegenden Carotisverletzung…“

Und nochmal paar Sätze weiter:

Unmittelbar bei Auftreten der Blutung wurde die Dramatik der Situation und offenbar vorliegender Carotisverletzung erkannt, die Maßnahmen eingeleitet.“

Dreimal dasselbe in so kurzen Abständen zu schreiben, das ist schon einmalig.

(in einem so kurzem OP Bericht, wo das Wichtigste - die Unfallzeit, vergessen wurde!) 

Die Art der Verletzung - Arteria carotis interna durchgetrennt - wurde nicht erkannt und es wurde zu lange mit der Alarmierung des Rettungshubschraubers gewartet – 1 Stunde und 18 Minuten, bis zu der Übergabe an den Notarzt sogar 1 Stunde 34 Minuten!

Beweise? Bitte schön...

In den zwei Transfusionsberichten, die erst, oder schon 13 Minuten nach dem Unfall ausgestellt wurden, steht immer nur „örtliche Blutung.“ 













Im Hubschraubereinsatzprotokoll, in dem die Eintragungen erst nach der Ankunft in Lüdenscheid getätigt wurden, also frühestens um 10.50 Uhr! 

1 Stunde 34 Minuten nach dem Unfall) steht: „Schädelbasisverletzung bei Siebbein“ 








Die richtige Diagnose, dass es eine ACI verletzt wurde, ist erst in dem Uni Klinikum Essen festgestellt worden.

Die nächste Urkundenfälschung.

Wie lange dauert es, wenn man sofort die Art der Verletzung (ACI - Durchtrennung) erkannt habe, eine Bellocq Tamponade einzubringen?

In den Märkischen Kliniken eben 78 Minuten bis zur Alarmierung des Rettungshubschraubers, bis zu der Übergabe an den Notarzt sogar 94 Minuten, also 1 Stunde und 34 Minuten!

Die Frage ist, ob die 78 Minuten bis zu Alarmierung des Rettungshubschraubers und die 94 Minuten bis zur Übergabe an den Notarzt „unverzüglich“ und „sofort“ bedeuten, oder es ist eine weitere Lüge im OP Bericht, sprich die nächste Urkundenfälschung. 

Die Übernahme durch den Notarzt war laut den Anästhesieprotokolle erst um 10.50 Uhr. In dieser Zeit endet die Angabe der Blutdruckwerte auf dem Blatt der Märkischen Kliniken und fängt die Angabe in dem Anästhesieprotokoll des Notarztes. Wen der Hubschrauber für den Flug aus Dortmund nach Lüdenscheid 15 Minuten brauchte, ergibt sich die Zeit der Alarmierung des Rettungshubschraubers. 10.50 Uhr – 15 Minuten = 10.35 Uhr. Der Rettungshubschrauber wurde erst um 10.35 Uhr bestellt, wobei der OP Unfall um 9.16-17 Uhr passierte.

Diese Zeitberechnung bestätigen auch zwei Einträge im handschriftlichen Konsiliarius- Berichten des Klinikums Essen, wo die Angaben des Notarztes festgehalten wurden: 


Sein Eintreffen 10.50 Uhr!










seit ..... 10.50 Uhr (Übernahme Notarzt)


So sieht das auf dem Anästhesieprotokoll aus- das kann man so verständnisvoll auch für die Leien darstellen.














Im OP Bericht schreibt der Chefarzt, dass der Unfall gegen 10.00 Uhr passiert ist, die Ärzte aber um 9.20 das Blutersatzmittel (HES) gegeben haben und um 9.28 Uhr die Blutkonserven bestellt haben.

Was für eine überobligatorische Fürsorge seitens der Ärzte der Märkischen Kliniken!


LG Urteil vom 14.11.2018, Seite 36:

 „Der Beklagte zu 2) hat auch nicht dadurch einen Behandlungsfehler begangen, dass er keine Kopffixierung des Klägers zu 1) bei der Operation angeordnet hat. Dabei kann es dahinstehen, ob der Beklagte zu 2) überhaupt die richtige Person gewesen wäre, die diese Anordnung hätte treffen müssen, oder ob dies nicht vielmehr in den Bereich der Anästhesie fällt, da der Sachverständige S. in der mündlichen Verhandlung vom 20.04.2016 überzeugend ausführte, dass eine solche Kopffixierungen bei den hier durchgeführten Operationen medizinisch nicht erforderlich sei. Er betonte sogar, dass er in Deutschland keine Klinik kenne, die diese Fixierung bei solchen Operationen durchführe.“ 

Die Antwort liegt in der Dokumentation...

Gutachten Prof. S., vom 6.08.2009, Seite 16:

„Schreiben von Herrn Klinikdirektor Dr. med. H. D. an Herrn P., Klinikum Lüdenscheid, vom 26. November 2008:
,,Wie bereits im vorangegangenen OP-Bericht und Kommentar war natürlich aufgefallen, dass es die Tage vorher durch verschiedene zum Teil neue Mitarbeiter in der Anästhesie immer wieder Probleme gegeben hat, was sich sicherlich auch durch Aussagen meiner ärztlichen Mitarbeiter, Oberärzte, zum Teil auch durch deren OP-Berichte bestätigen lässt."

Und weiter auf Seite 17:

Schreiben von Herrn Klinikdirektor Dr. med. Heino D. an Herrn P., Klinikum Lüdenscheid, vom 15. Dezember 2008

„Anzumerken ist, dass es viele Tage vorher bei der wechselnden und offenbar mit HNO unerfahrenen Narkoseärzten immer wieder Probleme gegeben hatte bzgl. der Blutdruckregulierung, bzgl: des Aufstehens, Bewegens in Narkose.“ 

Der Beklagte zu 2.) in 2 seinen Schreiben beschuldigt die Anästhesie, dass die Narkose immer wieder nicht richtig dosiert war.

Aber bei dem Wissen des Beklagten zu 2.), dass die Narkose immer wieder nicht richtig dosiert war, wäre eine Kopffixierung sehr angebracht, wenigstens die Folgen des OP Unfalls wären nicht so schlimm.

 

Hier eine Schlussforderung aus dem Privatgutachten der Märkischen Kliniken, des Prof. S., auf den sich jetzt der RA S. beruft:

„Der HNO-ärztliche Eingriff bei Herrn Miemczyk hätte erst nach Klärung und Beseitigung anästhesiologischer Probleme bei vorangegangenen Operationen an anderen Patienten durchgeführt werden dürfen, vorausgesetzt, die Vorwürfe von Herrn Klinikdirektor Dr. med. D. hinsichtlich einer unzureichenden Anästhesieführung waren berechtigt.“

Die waren mehr als berechtigt, wie der tragische OP Unfall des Klägers zu 1.) gezeigt hatte. 

Gleich nach dem OP Unfall und noch paar Jahre danach, habe ich gedacht, dass der Operateur, Dr. D., aus Sorge um Matthias in die Uni Klinik Essen mitgeflogen war. Wie ich mich geirrt habe…

Nach 10 Jahren Recherchen und deren Ergebnissen kann ich feststellen, dass nicht der Fall war. Vielmehr war der Grund für diese „Reise“, dass er nicht wusste, was für eine Verletzung er Matthias zugefügt hatte und was er in seinem OP Bericht schreiben sollte. 

Zusammensetzung

Dr. D., hat vorsätzlich den OP Unfall hervorgerufen, indem er alle Regeln der ärztlichen Kunst bei dieser OP verletzt hatte. Er war für das gesamte OP Team verantwortlich und hatte dafür Sorge zu tragen, dass alle Teammitglieder wissen, war er operieren wollte. Sogar sein Anwalt in dem Berufungsschreiben vom 19.03.2019 bestätigt, dass der Anästhesist nicht wusste, was für eine Art OP durchgeführt wurde:

„Für den Fall, dass eine absolute Bewegungslosigkeit garantiert werden müsse, müsse dies explizit im Wege einer entsprechenden Anweisung an die Anästhesie erfolgen, was den Unterlagen nicht zu entnehmen ist.“ 

1.   Er hat gewusst, dass die Navi OP sogar zu Hirnverletzung führen konnte (Aussagen seiner Anwälte)

2.   Er hat gewusst, dass die Narkose immer wieder, seiner Aussage nach, also täglich über Monate, nicht richtig dosiert war, so dass sogar zum Aufstehen der Patienten während seiner OP gekommen war

3.   Mit diesem Wissen hat er und die Geschäftsführung der Märkischen Kliniken nichts unternommen, um die Narkose Defizite bei seinen OP`s zu beseitigen

4.   Hätte er den Kopf fixiert, auch wenn es kein Standard war, aber unter den Umständen wie oben beschrieben, sehr angebracht wurde, wären die Folgen des Unfalls wenigstens nicht so schlimm

5.   Hat dem Anästhesisten erlaubt und nicht darauf reagiert, vor der gefährlichsten Phase der OP den OP Saal zu verlassen

6.   Hat die gefährlichsten Phase der OP, die NNHS mit Navi, ohne jeglichen Anästhesisten weitergeführt  (angeblich war  ein Assistenzarzt da gewesen, der nichts für das Ende der OP machen musste! - am Anfang der Navi OP!)


12.11.2019

Heute wurde mir ein Zeitungsartikel aus dem Ärzteblatt zugespielt: 

Es geht um die Anerkennung der Ärztefehler durch die Schlichtungsstellen der Ärztekammer:

„Konkret brachten die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im vergangenen Jahr 5.972 Fälle zu einem Abschluss. In 69 Prozent dieser Fälle wurde kein Fehler festge­stellt. In sechs Prozent wurde ein Fehler festgestellt, der jedoch nicht kausal mit dem Antrag in Zusammenhang stand. In 25 Prozent wurde ein Behandlungsfehler bestätigt. Das sind 1.499 Fälle.“ 

Das kann ich natürlich nicht ohne meinen Kommentar lassen.

Ich werde jetzt noch eine Schippe drauflegen, um die „Gesellschaft der gegenseitigen Anbetung“ wachrütteln.

An dieser Stelle muss ich den Herren Prof. Crusius und Schaffarzik widersprechen, als gesetzlicher Vertreter eines Opfers von Das kann ich natürlich nicht ohne meinen Kommentar lassen.

Ich werde jetzt noch eine Schippe drauflegen, um die „Gesellschaft der gegenseitigen Anbetung“ wachzurütteln.

An dieser Stelle muss ich den Herren Prof. Crusius und Schaffarzik widersprechen, als gesetzlicher Vertreter eines Opfers von Ärztepfusch.

Ich wurde ihre Worte umdrehen und sagen, dass nur 25% der Gutachter ihre Arbeit richtig und mit Gewissen gemacht haben, die übrigen 75% haben gepfuscht oder wollten ihren Kollegen nicht schaden. Ich bin sehr weit davon entfernt, die Gutachter, alle Uniprofessoren, zu verdächtigt, unfähig sein, ein korrektes medizinisches Gutachten zu erstellen. Sie wollen einfach, wie oben geschrieben, ihren „Fachkollegen“ keinen Schaden zuzufügen. Wenn alle Gutachter ihre Gutachten so erstellen, wie Prof. S., dann ist kein Wunder, dass nur 25% aller Ansprüche durch die Schlichtungsstelle anerkannt wird. (er hat ein Gutachten über den OP-Unfall meines Sohnes erstellt, wo er keine Fehler bei der OP festgestellt hatte.)

Ich stecke bewusst einen dicken Ast in den Ameisenhaufen, damit alle merken, auch die „Götter in weis“, dass so weiter nicht mehr geht.

Mir geht´s es auch darum, dass die Ärzte über ihre Fehler reden müssen, um vergleichbare OP-Unfälle in der Zukunft zu vermeiden. Ich weiß, sie sind keine „Götter“, auch wenn manche sich so benehmen. Aber wenn denen ein Fehler unterlaufen ist, müssen sie dafür die Verantwortung übernehmen und die Opfer entschädigt werden. Punkt! 

Die Ärzte haben doch ein Eid gesprochen, dass die das Leben ihrer Patienten retten und schützen werden. Wie sieht das in Fällen, wo die Fehler gemacht oder einfach gepfuscht haben?

Zum ersten wurde der Patient manchmal schwer geschädigt und dann noch zusätzlich durch die Anwälte der Ärzte und deren Versicherung noch mal in den finanziellen Ruin, manchmal auch in die psychische Krankheit getrieben.

Die Gutachter tuen ihren Kollegen keinen Gefallen, wenn sie kein objektives Gutachten erstellen, so werden die „Pfuscher“ an Sicherheit gewinnen und weiter pfuschen, schließlich werden meine „Kollegen“ mich nicht belasten…

Ich stelle mich jedem Gutachter oder Professor einzeln oder auch zusammen, sogar vor ihren Studenten, um über die Unfallursachen, Verfälschungen in der Dokumentation und im OP Bericht zu diskutieren, damit sie endlich ihren Studenten die wahren Gründe und Fehler bei der OP meines Sohnes nennen können. Ich werde mich für alle Anschuldigungen entschuldigen, wenn mich nur ein einzelner Gutachter überzeugen könnte, dass ich im Unrecht binund mit mir sprechen wird.

 Warum behaupte ich so?

Weil 6 Gutachter, davon 2 gerichtlichen Gutachter, nicht bemerkt haben, dass die gesamte OP-Dokumentation gefälscht worden ist, die Unfallzeit zu bestimmen oder die Unstimmigkeiten in den Aussagen der verantwortlichen Ärzte zu merken. Es wurden zwar Fehler festgestellt, die Narkose wurde nur als „zu niedrig“ statt "keine Narkosenwirkung mehr" angegeben.

Wenn wir die 6 Gutachter als 100% nehmen, dann ergibt sich 100% falschen oder schlecht erstellten Gutachten.

Der gerichtliche HNO-Gutachter hat sogar geschrieben, dass die Ursachen und Unfallhergang sehr kompliziert und nicht erklärbar seien, da die bis jetzt keiner beschrieben hatte. (sic!)

Ich habe gerne gemacht… 

 


26.11.2019

Ich habe einen Brief an den Prof. Dr. Andreas Crusius, den Chef der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern verfasst, in dem ich ihm meine Sichtweise der anerkannten Beschwerde-zahlen über Ärztefehler vorgestellt habe, auch das, dass ich mich ihm oder jedem Gutachter stellen würde, über den Fall von Matthias zu diskutieren.

Bis zum 05.02.2020 habe ich KEINE Antwort oder Erklärung von ihm erhalten. Die gleiche Reaktion, wie von dem Landrat des Märkisches Kreises. Meine Schlussforderung- wenn die Fragen unangenehm für die Politik werden- einfach Wasser in den Mund nehmen und so machen, als ob keine Fragen gestellt wurden. 


13.02.2020

Den gleichen Brief, den ich an die Ärztekammer verschickt habe, habe ich auch am 08.12.2019 an das Ärzteblatt geschickt, mit ein bisschen Hoffnung, dass wenigsten sie an der Aufklärung der Unfallursachen interessiert werden und es publizieren, damit solche Unfälle nicht mehr passieren. Ich habe auch geschrieben, dass 6 Gutachter, alle Uniprofessoren, die wahren Ursachen und das Wichtigste- das die Narkose zum Unfallzeitpunkt gleich Null war, nicht gefunden haben, oder besser gesagt, finden wollen.

Wie ein Wunder, ich habe nach nur 3 Tagen eine Antwort bekommen, eigentlich nur sehr kurze Mitteilung.

„herzlichen Dank für die ausführliche Stellungnahme zum tragischen Ausgang der Operation an Ihrem Sohn. Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass Sie den Ursachen für den so schlechten klinischen Ausgang im Detail nachvollziehen möchten. Um das Geschehen besser zu verstehen,
haben Sie bereits große Anstrengungen unternommen. Leider können wir Ihnen als Redaktion des Deutschen Ärzteblattes hier nicht weiterhelfen. Dies ist Aufgabe der bestellten Gutachter und Juristen…“

Na toll! So schließt sich der Kreis wieder, ganz nach dem Motto: „eine Hand wäscht die andere.“

Die Wahrheit herauszufinden ist die Sache der Gutachter, die bis jetzt in den 11 Jahren nicht gefunden haben und sogar beschrieben hatten, dass die Ursachen sehr kompliziert sind und bis heute noch nicht beschrieben sind.

Ich habe die jetzt beschrieben und… die werden nicht publiziert. Der arme Gutachter, wenn es so weiter geht, wird in Unwissenheit weiterleben und nicht seinen Studenten erklären können, wie zu dem OP-Unfall gekommen war.

Mal sehen, was am 17 Februar im OLG in Hamm passiert. Dort ist die nächste Verhandlung vorgesehen. 

17.02.2020

Es ist so weit, wir fahren nach Hamm. Matthias ist sehr aufgeregt, Anna nervös und ich angespannt, was der Tag so bringt. 

Ich bin mit einem Vorsprung losgefahren- man weis nicht, wie lange auf die Fahrt dauern wird. Wir waren rechtzeitig in Hamm angekommen, hatten noch Zeit, einen Kaffee in der Cafeteria zu trinken.

Der Anästhesist war auch da, so wie der Gutachter. Dann kamen auch die beiden Anwälte.

Unser sagte uns, dass alles erledigt ist, wir sollen uns keine Sorgen mehr machen. Dann kam der Senat und der Prozess fing an. 

Als erster wurde der Anästhesiegutachter befragt. Ich habe gesehen, wie der schwitzt, wurde rot im Gesicht. Er hat alles wiederholt, was in seinem Gutachten stand, also dass die Narkose nur zu gering dossiert war. Als ich mit meinen Recherchen ihm unterbrechen wollte, hat mich unser Anwalt an der Hand angefasst und gezerrt. Er wurde richtig böse, sagte, „ich soll mich beruhigen, schließlich ist alles schon abgesprochen und erledigt, es wird ein Vergleich geben, dem ich zustimmen sollte.“

Nach einer Stunde hat der Senat Vorsitzende den Vergleich vorgeschlagen. 

Es ist ein groben Arztfehler durch den Anästhesisten, den Anästhesiechef, das Krankenhaus und eine Grundschuld festgestellt worden.

Matthias erhält das geklagte Schmerzensgeld plus Zinsen. Unser Anwalt hat das noch kommentiert „zwar wäre das Schmerzensgeld jetzt höher ausgefallen, aber wir verzichten darauf.“

Das Einzige, was für mich immer noch unvorstellbar ist, ist die Frage, warum der Anästhesist die ganze Schuld auf sich genommen hatte. 

Was hatte das Krankenhaus gegen ihm in der Hand? Oder ist der HNO-Chefarzt eine heilige Kuh, die keiner berühren darf?

Für mich ist er der Hauptschuldige, der Anästhesist nur ein Bauernopfer.

Habe ich Recht? Die ganzen Beweise finden Sie, liebe Leser, in meinen früheren Ausführungen.

Matthias hat das Geld erhalten, dazu noch eine Erwerbschadenrente, die von der Versicherung viel zu niedrig berechnet wurde. Also nicht alles geregelt- wieder neues Gutachten, um feststellen, wieviel Matthias als Doktor der Informatik verdienen könnte. 

Die Klage wurde im August 2023 bei LG Hagen zugestellt.

Wie immer, der Anwalt der Versicherung, hat nicht geschafft, in der gesetzlichen Frist die Widerklage zu schreiben. Jetzt ist schon die 2 Fristverlängerung, bis 19.12.2023 fällig.

Also der Kampf geht weiter- ich lasse nicht locker, solange Matthias nicht gut für die Zukunft abgesichert ist. Ich kann nur hoffen, dass die ganze Sache bis zum 20-sten Jahrestag des OP- Pfusches endlich geregelt wird.

Wenn wir nicht mehr da sind, müsste er sich jegliche Hilfe teuer erkaufen. 



Kopieren und Veröffentlichen mit Angabe der Quelle erlaubt.
Alle Rechte vorbehalten ©